IFA Hotel & Touristik AG
- WKN: 613120
- ISIN: DE0006131204
- Land: Deutschland
Nachricht vom 21.10.2010 | 18:14
IFA Hotel & Touristik AG: Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG / Erwerb eigener Aktien
IFA Hotel & Touristik AG / Schlagwort(e): Transaktion eigene
Aktien/Absichtserklärung
21.10.2010 18:14
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft
Düsseldorfer Straße 50
47051 Duisburg
ISIN: DE0006131204
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
Erwerb eigener Aktien
Der Vorstand der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft hat heute mit
Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, ab dem 25. Oktober
2010 bis zum Ablauf des 16. Dezember 2010, des Termin der nächsten
Aufsichtsratssitzung, insgesamt bis zu 35.000 eigene Aktien der
Gesellschaft zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien zusammen mit etwaigen
anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder
ihr zuzurechnen sind, dürfen zu keinem Zeitpunkt mehr als zehn vom Hundert
des Grundkapitals entfallen. Der Vorstand macht damit von der bis zum
Ablauf des 19. Juli 2015 befristeten Ermächtigung der ordentlichen
Hauptversammlung vom 20. Juli 2010 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71
Abs. 1 Ziffer 8 AktG teilweisen Gebrauch. Die zurückgekauften Aktien sind
für alle rechtlich zulässigen und von der Ermächtigung der Hauptversammlung
gedeckten Zwecke bestimmt.
Der Erwerb soll über die Börse erfolgen. Der Erwerbspreis je Aktie und darf
den im Parkett- und Computerhandel an der Frankfurter Wertpapierbörse in
Frankfurt am Main festgestellten höchsten Börsenkurs (zuzüglich Kosten und
Gebühren) am Erwerbstag vor Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb eigener
Aktien um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 10%
unterschreiten.
Der Vorstand bzw. die von ihm zu diesem Zweck zu beauftragende Bank werden
die Handelsbedingungen des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der
Kommission vom 22. Dezember 2003 ('Verordnung') beachten, wobei er sich
entsprechend Artikel 5 Abs. 3 der Verordnung angesichts der außerordentlich
niedrigen Liquidität der Aktie im regulierten Markt vorbehält, unter
Umständen nach einer entsprechenden Anzeige an die zuständige Behörde bei
seinem Erwerb den Schwellenwert von 25 % des durchschnittlichen täglichen
Aktienumsatzes im relevanten Markt, auf dem der Kauf erfolgt, zu
überschreiten. Die Bekanntgabe der durchgeführten Transaktionen
entsprechend Artikel 4 Abs. 4 der Verordnung erfolgt im Internet in der
Rubrik Finanzinformationen/Aktienrückkauf unter: www.ifahotels.com.
Duisburg, 21. Oktober 2010
IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft
Der Vorstand
21.10.2010 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: IFA Hotel & Touristik AG
Düsseldorferstr. 50
47051 Duisburg
Deutschland
Telefon: 0203-9 92 76-0
Fax: 0203-9 92 76-94
E-Mail: a.erkal@ifahotels.com
Internet: www.ifahotels.com
ISIN: DE0006131204
WKN: 613120
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard),
Düsseldorf; Freiverkehr in Hamburg, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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