DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG

  • WKN: 808404
  • ISIN: DE0008084047
  • Land: Deutschland

Nachricht vom 10.06.2009 | 16:37

DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG: Verschmelzung DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG, Rechte der Genusscheininhaber gemäß § 23 UmwG


DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG / Firmenzusammenschluss

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Das Amtsgericht -Registergericht- Frankfurt am Main hat am heutigen Tage
die Verschmelzung der DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG als übertragendem
Rechtsträger mit der Hypo Real Estate Bank Aktiengesellschaft, München in
das Handelsregister eingetragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit
Eintragung im Register des Sitzes der Hypo Real Estate Bank AG.

Im Rahmen der Verschmelzung sind den Inhabern von Genussscheinen gemäß § 23
UmwG (wirtschaftlich) gleichwertige Rechte einzuräumen. § 4 des
Verschmelzungsvertrages vom 05.06.2009 zwischen der Hypo Real Estate Bank
Aktiengesellschaft (A) und der DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG (B) regelt
die gleichwertigen Rechte der Genussscheininhaber der Pfandbriefbank wie
folgt:

'§ 4 Gewährung gleichwertiger Rechte für die Inhaber von Genussscheinen

B hat im April 1986 sowie nach Umwandlung in eine Aktiengesellschaft nach
Maßgabe der Ermächtigungsbeschlüsse der Hauptversammlungen vom 30. Juni
1993, 29. Juni 1994 und 25. Juni 1997  auf den Namen oder auf den Inhaber
lautende Genussscheine ausgegeben ('Genussscheine'). Mit Wirksamwerden der
Verschmelzung gewährt A gemäß § 23 UmwG den Inhabern der Genussscheine
gleichwertige Rechte. Die Nennbeträge der Genussscheine werden nach
Wirksamwerden der Verschmelzung nicht verändert. Die den jeweiligen
Genusscheinen zugrundeliegenden Genussscheinbedingungen
('Genussschein¬bedingungen') werden im Hinblick darauf, dass B bei
Außerachtlassung der Verschmelzung voraussichtlich die jährliche
Ausschüttung gemäß den jeweiligen Genussscheinbedingungen bis zum Ende der
Laufzeit der Genussscheine hätte leisten können, nach den folgenden
Maßgaben angepasst werden:

Die Inhaber der Genussscheine erhalten die jährliche Ausschüttung gemäß den
Genussscheinbedingungen, sofern und soweit nach der aktuellen
Unternehmensplanung von B ohne Berücksichtigung der Verschmelzung
('Unternehmensplanung'), die diesem Verschmelzungsvertrag - auszugsweise -
als Anlage 1 beigefügt ist, in dem jeweiligen Geschäftsjahr eine
Ausschüttung erfolgt wäre. Dies gilt unabhängig davon, ob in dem
abgelaufenen Geschäftsjahr ein Bilanzverlust bei A entstanden ist oder
durch die Ausschüttung an die Inhaber von Genussscheinen entsteht.

Der Rückzahlungsanspruch der Inhaber von Genussscheinen nach Ende der
Laufzeit der Genussscheine vermindert sich nicht, wenn A nach Wirksamwerden
der Verschmelzung einen Bilanzverlust ausweist. Der Rückzahlungsanspruch
vermindert sich nur insoweit, als in der Unternehmensplanung zukünftig von
einem Bilanzverlust der B ausgegangen wird. Falls es zu einer Verminderung
des Rückzahlungsanspruchs kommt, wird der Rückzahlungsanspruch gemäß den
Genusscheinbedingungen wieder aufgefüllt, sofern und soweit die
Jahresüberschüsse der B gemäß Unternehmensplanung dafür ausreichen.

Eine Aufrechnung des - modifizierten - Rückzahlungsanspruchs der
Genussscheininhaber gegen Forderungen der A ist ausgeschlossen. Die
Rückzahlungsansprüche der Inhaber von Genussscheinen werden im Falle eines
Insolvenzverfahrens über das Vermögen der A oder der Liquidation der A erst
nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückgezahlt.'

Die im Vertrag genannte Unternehmensplanung der DEPFA Deutsche
Pfandbriefbank AG sieht positive Jahresüberschüsse für die nächsten sieben
Jahre vor.

Eschborn, 10. Juni 2009 


Kontakt:
Stefan Krick +49 (06196) / 9990-2851


10.06.2009  Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache:      Deutsch
Emittent:     DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG
              Ludwig-Erhard-Straße 14
              65760 Eschborn
              Deutschland
Telefon:      +49 (0)6196 9990-0
Fax:          +49 (0)6196 9990-1331
E-Mail:       Stefan.Krick@DePfa.com
Internet:     www.depfa-pfandbriefbank.com
ISIN:         DE0008042946, DE 0008042904
WKN:          804294, 804290
Börsen:       Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
              Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart;
              Auslandsbörse(n) Luxembourg, SWX
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service
 
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