JENOPTIK AG: Frist zur Andienung von DEWB-Aktien endet.
19.12.05

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Frist zur Andienung von DEWB-Aktien endet.

Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hatte im Oktober 2005 einen 
rechtskräftigen Beschluss in dem seit mehr als zwölf Jahren andauernden DEWB-
Spruchstellenverfahren gefällt. Die sich an die Bekanntmachung des Beschlusses
im elektronischen Bundesanzeiger am 18. Oktober 2005 anschließende 
gesetzliche Zweimonatsfrist, in der Aktionäre der DEWB AG ihre Aktien 
fristwahrend der JENOPTIK AG andienen konnten, läuft heute ab. Bis zum Freitag
vergangener Woche haben sich knapp 2.750 Personen mit der Behauptung bei der 
JENOPTIK AG gemeldet, einen Abfindungsanspruch für insgesamt ca. 5,9 Millionen
Aktien der DEWB AG zu haben. Das Andienungsvolumen wird keine Auswirkungen 
auf das Konzern-Ergebnis 2005 haben.

Zum Zeitpunkt der Beendigung des Unternehmensvertrages zwischen der JENOPTIK 
AG und der DEWB AG wurden ca. 70.000 Aktien von außenstehenden Aktionären 
gehalten. Nach Auffassung von Jenoptik sind allein die Aktien außenstehender 
Aktionäre, von denen seither ca. 13.000 Aktien abgefunden wurden, 
abfindungsberechtigt.

Die Frage des Bestehens bzw. der Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der 
Abfindungsberechtigung eines Aktionärs, der seine Aktien vermutlich nach der 
Beendigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags erworben hat, ist 
in einem konkreten Fall (11.025 Aktien) Gegenstand eines beim 
Bundesgerichtshof anhängigen Revisionsverfahrens gegen ein Urteil des OLG Jena
vom Dezember 2004.


Kontakt: IR, Cornelia Jahnel, Tel./Fax 03641-652290/2484; www.jenoptik.de


Jenoptik AG
Carl-Zeiss-Straße 1
07739 Jena
Deutschland

ISIN: DE0006229107 (TecDAX)
WKN: 622910
Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin-
Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart

Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 19.12.2005
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