Ad-hoc-Mitteilungen

10.12.09

MAN SE / Rechtssache

10.12.2009 

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Die Ermittlungen wegen Korruptionsverdacht gegen verschiedene
Gesellschaften des MAN Konzerns sind abgeschlossen.
  
Die Staatsanwaltschaft am Landgericht München I hat mit heutigem
Bescheid gegen die MAN Nutzfahrzeuge AG eine Geldbuße von 75,3 Mio.
EUR festgesetzt.
Zudem hat das Landgericht München I durch Beschluss vom heutigen Tag
eine Geldbuße von 75,3 Mio. EUR gegen die MAN Turbo AG festgesetzt.
Die beiden betroffenen Unternehmen haben auf Rechtsmittel verzichtet.
Damit sind die Ermittlungen gegen Gesellschaften des MAN Konzerns
wegen des Verdachts von zurechenbaren Korruptionshandlungen im
Zeitraum von 2002 bis 2009 beendet.
Unberührt bleiben Ermittlungsverfahren gegen Einzelpersonen.

Die Verständigung über die Geldbußen und der Abschluss der
Ermittlungen sind möglich geworden, weil Vorstand und Aufsichtsrat
eine umfassende unternehmensinterne Aufklärung in enger Kooperation
mit der Staatsanwaltschaft durchgeführt haben.

MAN SE

Der Vorstand


10.12.2009  Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP.
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