Jenoptik AG: Neuer Stand im Patentstreit mit Asyst Technologies, Inc. sowie Beendigung des Schiedsgerichtsverfahrens zwischen dem Freistaat Thüringen und der JENOPTIK MedProjekt.
01.02.07

Jenoptik AG / Rechtssache



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Neuer Stand im Patentstreit mit Asyst Technologies, Inc. sowie Beendigung
des Schiedsgerichtsverfahrens zwischen dem Freistaat Thüringen und der
JENOPTIK MedProjekt.

Änderungen der im Risikobericht der Pflichtberichterstattung beschriebenen
rechtlichen Risiken.

Der seit mehr als zehn Jahren andauernde Patentstreit mit dem
US-amerikanischen Unternehmen Asyst Technologies, Inc. vor dem United
States District Court in San José geht in eine neue Phase. Für Jenoptik
nach dem bisherigen Verfahrensstand völlig unerwartet empfiehlt die Jury
dem Richter heute, im Patentstreit zugunsten von Asyst zu entscheiden sowie
Asyst Schadensersatz in Höhe von rund 57,6 Mio Euro zuzusprechen.

Die die erste Instanz abschließende Entscheidung des Richters wird erst in
mehreren Monaten erwartet und nicht rechtskräftig sein. Sollte der Richter
der Empfehlung der Jury ganz oder überwiegend folgen, wird Jenoptik
Berufung bei dem Court of Appeals for the Federal Circuit in Washington,
einlegen. Das Berufungsverfahren kann mehrere Jahre dauern.

Nach Ansicht von Jenoptik und deren US-amerikanischen Prozessanwälten sind
die Ansprüche von Asyst sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach
unbegründet, da das Patent von Asyst unwirksam sei und nicht hätte erteilt
werden dürfen.

In dem seit 1996 andauernden Patentstreit hatte sowohl der District Court
(erste Instanz) als auch der Federal Circuit (zweite Instanz) bereits
mehrmals zugunsten Jenoptik entschieden. Bezüglich des jetzt noch
gegenständlichen zweiten Patents wurde der Rechtsstreit Anfang 2005 erneut
an die Ausgangsinstanz zurückverwiesen. Das Verfahren befindet sich damit
zum dritten Mal in der ersten Instanz. Hinsichtlich eines ähnlichen Patents
hatte die Berufungsinstanz im gleichen Rechtsstreit Anfang 2005 die
Rechtsauffassung der Jenoptik bestätigt und die von Asyst geltend gemachte
Patentverletzung zurückgewiesen. Die streitgegenständliche Technologie
betrifft ein durch Jenoptik 1999 aufgegebenes Geschäftsfeld.

Schiedsgerichtsverfahren der Jenoptik MedProjekt beendet.

Das Schiedsgerichtsverfahren zwischen der JENOPTIK MedProjekt GmbH und dem
Freistaat Thüringen zum Universitätsklinikum Jena ist durch einen
abschließenden Schiedsspruch zugunsten der JENOPTIK MedProjekt beendet. Mit
dem heute eingegangenen Betrag werden Darlehensforderungen der JENOPTIK AG
gegenüber der JENOPTIK MedProjekt beglichen, so dass der JENOPTIK AG circa
10 Mio Euro zufließen. Hiermit entfallen zugleich die im Geschäftsbericht
2005 beschriebenen Risiken der JENOPTIK AG aus Bürgschaften bis auf
Gewährleistungsbürgschaften.

Kontakt: IR, Sabine Barnekow, Tel./Fax 03641-652156/2484; www.jenoptik.de





DGAP 01.02.2007 
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