Jenoptik AG: Jenoptik obsiegt vor dem Bundesgerichtshof.
08.05.06

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Jenoptik obsiegt vor dem Bundesgerichtshof.

Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat am 8. Mai 2006 der
Revision der JENOPTIK AG in einem Fall stattgegeben, in dem ein
DEWB-Aktionär von der Jenoptik die Übernahme von mehr als 11.000 Aktien
gegen Zahlung einer Abfindung von je 26,51 € verlangt und vor dem
Oberlandesgericht Jena ein obsiegendes Urteil erstritten hatte.

Damit haben nach Auffassung des BGH DEWB-Aktionäre, die der JENOPTIK AG
ihre Aktien angedient haben, zu beweisen, dass sie die Aktien vor der
Beendigung des Unternehmensvertrages zwischen der JENOPTIK AG und der DEWB
AG erworben haben. Zum Zeitpunkt der Beendigung des Unternehmensvertrages
wurden ca. 70.000 Aktien von außenstehenden Aktionären gehalten. Bisher
wurden Abfindungen für 13.921 Aktien gezahlt, für die DEWB-Aktionäre den
geforderten Nachweis erbracht haben.

Kontakt: IR, Cornelia Jahnel, Tel./Fax 03641-652290/2484; www.jenoptik.de





(c)DGAP 08.05.2006 
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