Jenoptik AG
- WKN: 622910
- ISIN: DE0006229107
- Land: Germany
Nachricht vom 05.08.2007 | 22:43
JENOPTIK AG: JENOPTIK AG obsiegt im Patentstreit vor US-District Court in San José
Jenoptik AG / Rechtssache
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die
DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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JENOPTIK AG obsiegt im Patentstreit vor US-District Court in San José
Aktualisierung der Ad-hoc-Meldung vom 1. Februar 2007 sowie der im
Risikobericht der Pflichtberichterstattung beschriebenen rechtlichen
Risiken.
Am 1. Februar 2007 hatte eine amerikanische Jury dem zuständigen Richter in
einem seit mehr als zehn Jahren andauernden Verfahren empfohlen, der Klage
der Asyst Technologies Inc. stattzugeben und die JENOPTIK AG wegen
angeblicher Patentverletzungen zu Schadensersatz in Höhe von rund 57,6 Mio.
Euro zu verurteilen. Entgegen dieser Empfehlung hat das Gericht am 3.
August 2007 nunmehr zum dritten Mal in Folge die Klage abgewiesen.
Die unterlegene Klägerin kann gegen diese Entscheidung erneut Berufung bei
dem Court of Appeals for the Federal Circuit in Washington einlegen. Sollte
das Berufungsgericht der Berufung stattgeben und den Streit wiederum an die
erste Instanz zurückverweisen, wird das erstinstanzliche Gericht
ankündigungsgemäß ein neues Verfahren anordnen.
Für den Fall, dass die Berufungsinstanz zugunsten der Klägerin die
Entscheidung des US-District Courts in San José auch bezüglich der
Anordnung eines neuen Verfahrens aufheben sollte, hat der das Verfahren
leitende Richter in seiner Begründung der Entscheidung vom 3. August 2007
in Aussicht gestellt, jedenfalls die Frage der Schadensersatzhöhe neu zu
behandeln. Dazu würde entweder ein neues Verfahren angeordnet oder der
durch die Jury zugesprochene Schadensersatz auf den Betrag reduziert, den
die Klägerin unter Beachtung rechtlicher Vorgaben nachweisen kann. Für
diesen Fall beantragte Jenoptik bereits im Ausgangsverfahren hilfsweise
unter Anwendung der so genannten 'maximum recovery rule' die Reduzierung
des von der Klägerin gewünschten Schadenersatzes anhand tatsächlicher
Produktumsätze auf einen einstelligen Millionen-Euro-Betrag.
JENOPTIK und deren US-amerikanische Prozessanwälte sehen durch die
Entscheidung des Richters ihre Rechtsauffassung bestätigt, dass die von der
Klägerin geltend gemachten Ansprüche sowohl dem Grunde als auch der Höhe
nach unbegründet sind.
DGAP 05.08.2007
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Sprache: Deutsch
Emittent: Jenoptik AG
Carl-Zeiss-Straße 1
7739 Jena
Deutschland
Telefon: +49 (0)364 165-0
Fax: +49 (0)364 165-2157
E-mail: ir@jenoptik.com
Internet: www.jenoptik.com
ISIN: DE0006229107
WKN: 622910
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