Blitz 13-310 GmbH
Übernahmeangebot; <DE000A1H8MU2>
Zielgesellschaft: Adler Modemärkte AG; Bieter: Blitz 13-310 GmbH
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Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Ergänzung zur Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines
freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29,
34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieterin:
Blitz 13-310 GmbH (zukünftig S&E Kapital GmbH)
Industriestraße 42
59192 Bergkamen
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 203183
Zielgesellschaft:
Adler Modemärkte AG
Industriestraße Ost 1-7
63808 Haibach
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg unter HRB
11581
ISIN: DE000A1H8MU2 (WKN A1H8MU)
Die Blitz 13-310 GmbH (zukünftig S&E Kapital GmbH) (die ‘Bieterin’) hat am
20. März 2013 gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29, 34 des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (‘WpÜG’) ihre Entscheidung veröffentlicht, den Aktionären
der Adler Modemärkte AG im Wege eines freiwilligen öffentlichen
Übernahmeangebots anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien
der Adler Modemärkte AG (die ‘Adler-Aktien’) gegen Zahlung einer
Geldleistung in bar zu erwerben (das ‘Übernahmeangebot’).
Es wird hierzu ergänzt, dass nicht nur der gewichtete durchschnittliche
inländische Börsenkurs der Adler-Aktie während der letzten drei Monate vor
der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots der
gesetzlich maßgebliche Mindestpreis ist, sondern auch Vorerwerbe gemäß § 31
WpÜG i.V.m. § 4 der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die
Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung
von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots.
Der gemäß dem mit dem derzeitigen Großaktionär abgeschlossenen Kaufvertrag
zu zahlende Kaufpreis von EUR 5,75 je Adler-Aktie stellt dabei den höchsten
Vorerwerbspreis dar.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Adler Modemärkte AG.
Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das
Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der
Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt.
Investoren und Inhabern von Aktien der Adler Modemärkte AG wird dringend
empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit
dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht
worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Bergkamen, den 22. März 2013
Blitz 13-310 GmbH (zukünftig S&E Kapital GmbH)
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Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in
Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart
Ende der WpÜG-Meldung
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