Vossloh Aktiengesellschaft
Vossloh Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Vossloh Aktiengesellschaft
Mit Schreiben vom 15.04.2021 wurde uns namens und im Auftrag von Frau Nadia Thiele mit Bezug auf die Stimmrechtsmitteilung der Meldepflichtigen gemäß §§ 33, 34 WpHG vom 25.03.2021 bezüglich der am 23.02.2021 erfolgten Überschreitung der Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte an der Vossloh Aktiengesellschaft durch Zurechnung über die unter Ziffer 8 der Anlage zur Stimmrechtsmitteilung aufgeführten Gesellschaften gem. § 43 Abs. 1 WpHG folgendes mitgeteilt: 1. Ziele des Erwerbs der Stimmrechte (§ 43 Abs. 1 Sätze 1 und 3 WpHG) b) Die Meldepflichtige beabsichtigt derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate direkt oder indirekt weitere Stimmrechte an der Vossloh AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. c) Die Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganen der Vossloh AG an. d) Die Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Vossloh AG an, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik. 2. Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 43 Abs. 1 Satz 4 WpHG)
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