RHÖN-KLINIKUM AG
RHÖN-KLINIKUM AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
RHÖN-KLINIKUM AG Mitteilung der Asklepios Kliniken Verwaltungsgesellschaft mbH nach § 27a WpHG Die Asklepios Kliniken Verwaltungsgesellschaft mbH verweist auf die Stimmrechtsmitteilung gemäß §§ 21 f. WpHG betreffend der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft (‘Gesellschaft’) vom 6. März 2017. Die Asklepios Kliniken Verwaltungsgesellschaft mbH hat uns gemäß § 27a Abs. 1 S. 1 und 3 WpHG hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele mitgeteilt, dass 1. sie die Beteiligung an der Gesellschaft als langfristiges strategisches Investment betrachtet. 2. sie abhängig von dem Börsenkurs und der allgemeinen Performance der Gesellschaft innerhalb der nächsten zwölf Monate gegebenenfalls weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen beabsichtigt. 3. sie eine angemessene Repräsentanz im Aufsichtsrat anstrebt und ihre Stimmrechte entsprechend auszuüben beabsichtigt. 4. sie derzeit keine wesentlichen Änderungen der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik anstrebt. Des Weiteren hat uns die Asklepios Kliniken Verwaltungsgesellschaft mbH gemäß §27a Abs. 1 S. 1 und 4 WpHG hinsichtlich der Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel Folgendes mitgeteilt: Die Asklepios Kliniken Verwaltungsgesellschaft mbH hat den Erwerb mit Eigenmitteln finanziert. Der Vorstand Dr. Kai G. Klinger
28.03.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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