MEDICLIN AG
MediClin AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
MediClin AG Mitteilung von Herrn Dr. Bernard große Broermann nach § 43 Abs. 1 WpHG
Herr Dr. Bernard große Broermann verweist auf seine Stimmrechtsmitteilung betreffend MEDICLIN Aktiengesellschaft (‘Gesellschaft’) vom 2. Januar 2018 im Zusammenhang mit der Schwellenberührung auf Ebene eines Tochterunternehmens wegen Umstrukturierung. Herr Dr. Bernard große Broermann hat uns gemäß §§ 43 Abs. 1 S. 1 und 3 WpHG und § 37 WpHG hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele mitgeteilt, dass er 1. die Beteiligung an der Gesellschaft als langfristiges strategisches Investment betrachtet; 2. nicht die Absicht habe, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der Gesellschaft durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlagen; 3. eine angemessene Repräsentanz im Aufsichtsrat der Gesellschaft anstrebt und seine Stimmrechte entsprechend auszuüben beabsichtigt; 4. derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, anstrebt. Des Weiteren hat uns Herr Dr. Bernard große Broermann gemäß § 43 Abs. 1 S. 1 und 4 WpHG hinsichtlich der Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel Folgendes mitgeteilt: Die Mitteilungspflicht entstand durch bloße Schwellenberührung auf Ebene eines Tochterunternehmens wegen Umstrukturierung. Daher wurden für die Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet.
26.01.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | MediClin AG |
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77652 Offenburg | |
Deutschland | |
Internet: | www.mediclin.de |
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