First Sensor AG
21.08.2014 13:58
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Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 27a Abs. 1 WpHG
First Sensor AG
Peter-Behrens-Str. 15
12459 Berlin
First Sensor-Aktie ISIN DE0007201907 Ι WKN 720190
21. August 2014
Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
(A)
Die Deutsche Private Equity Administration GmbH, München, Deutschland hat
uns gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1 WpHG am 19. August 2014 folgendes mitgeteilt:
'Wir nehmen Bezug auf unsere Meldung gemäß § 21 WpHG vom 1. August 2014
bezüglich des Überschreitens der Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %
und 25 % der Stimmrechte an der First Sensor AG, Berlin.
Das Überschreiten dieser Stimmrechtsschwellen ist nicht auf einen Erwerb
von Aktien der First Sensor AG durch die Deutsche Private Equity
Administration GmbH zurückzuführen, sondern auf die erstmalige Zurechnung
von Stimmrechten aus Aktien, die von der Alegria Beteiligungsgesellschaft
mbH gehalten werden.
Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele teilen wir
Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Sätze 1 und 3 WpHG Folgendes mit:
1. Der zur Überschreitung der Meldeschwellen führende Erwerb von
Stimmrechten ist Folge einer Abstimmung über die Ausübung unserer
Gesellschafterrechte mit der DPE Deutsche Private Equity GmbH als
Gesellschafter der Parcom Deutschland I GmbH & Co. KG im Hinblick auf
deren mittelbare Beteiligung an der First Sensor AG aufgrund des am 28.
Juli 2014 veröffentlichten Übernahmeangebots der FS Technology Holding
S.à r.l. ('Übernahmeangebot'), die weder der Umsetzung strategischer
Ziele noch der Erzielung von Handelsgewinnen dient.
2. Abgesehen von der Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien der First
Sensor AG, die der Deutsche Private Equity Administration GmbH nach
erfolgreicher Abwicklung des Übernahmeangebots zugerechnet werden, ist
eine Entscheidung, weitere Stimmrechte an der First Sensor AG zu
erwerben oder auf sonstige Weise zu erlangen bisher nicht getroffen
worden. Der Erwerb und die Erlangung von Stimmrechten an der First
Sensor AG auf sonstige Weise in den nächsten zwölf Monaten werden daher
vorbehalten.
3. Es wird keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-,
Leitungs- oder Aufsichtsorganen der First Sensor AG angestrebt, die
über die Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung der First Sensor
AG durch unsere mittelbare Tochtergesellschaft der Alegria
Beteiligungsgesellschaft mbH hinausgeht.
4. Es ist keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der First Sensor
AG angestrebt, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von
Eigen- und Fremdfinanzierung sowie der Dividendenpolitik der First
Sensor AG.
Der Erwerb der Stimmrechte an der First Sensor AG durch die Deutsche
Private Equity Administration GmbH erfolgte lediglich als Folge der
Zurechnung von Stimmrechten an der First Sensor AG nach § 22 Abs. 1 S. 1
Nr. 1 WpHG. Eigen- oder Fremdmittel der Deutsche Private Equity
Administration GmbH wurden zur Finanzierung eines Erwerbs von Stimmrechten
an der First Sensor AG nicht aufgewendet.'
(B)
Die DPE Deutsche Private Equity GmbH, München, Deutschland hat uns gemäß §
27a Abs. 1 Satz 1 WpHG am 19. August 2014 folgendes mitgeteilt:
'Wir nehmen Bezug auf unsere Meldung gemäß § 21 WpHG vom 1. August 2014
bezüglich des Überschreitens der Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %
und 25 % der Stimmrechte an der First Sensor AG, Berlin.
Das Überschreiten dieser Stimmrechtsschwellen ist nicht auf einen Erwerb
von Aktien der First Sensor AG durch die DPE Deutsche Private Equity GmbH
zurückzuführen, sondern auf die erstmalige Zurechnung von Stimmrechten aus
Aktien, die von der Alegria Beteiligungsgesellschaft mbH gehalten werden.
Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele teilen
wir Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Sätze 1 und 3 WpHG Folgendes mit:
1. Der zur Überschreitung der Meldeschwellen führende Erwerb von
Stimmrechten ist Folge einer Abstimmung über die Ausübung unserer
Gesellschafterrechte mit der Deutsche Private Equity Administration
GmbH als Gesellschafter der Parcom Deutschland I GmbH & Co. KG im
Hinblick auf deren mittelbare Beteiligung an der First Sensor AG
aufgrund des am 28. Juli 2014 veröffentlichten Übernahmeangebots der FS
Technology Holding S.à r.l. ('Übernahmeangebot'), die weder der
Umsetzung strategischer Ziele noch der Erzielung von Handelsgewinnen
dient.
2. Abgesehen von der Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien der First
Sensor AG, die der DPE Deutsche Private Equity GmbH nach erfolgreicher
Abwicklung des Übernahmeangebots zugerechnet werden, ist eine
Entscheidung, weitere Stimmrechte an der First Sensor AG zu erwerben
oder auf sonstige Weise zu erlangen bisher nicht getroffen worden. Der
Erwerb und die Erlangung von Stimmrechten an der First Sensor AG auf
sonstige Weise in den nächsten zwölf Monaten werden daher vorbehalten.
3. Es wird keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-,
Leitungs- oder Aufsichtsorganen der First Sensor AG angestrebt, die
über die Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung der First Sensor
AG durch unsere mittelbare Tochtergesellschaft der Alegria
Beteiligungsgesellschaft mbH hinausgeht.
4. Es ist keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der First Sensor
AG angestrebt, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von
Eigen- und Fremdfinanzierung sowie der Dividendenpolitik der First
Sensor AG.
Der Erwerb der Stimmrechte an der First Sensor AG durch die DPE Deutsche
Private Equity GmbH erfolgte lediglich als Folge der Zurechnung von
Stimmrechten an der First Sensor AG nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG.
Eigen- oder Fremdmittel der DPE Deutsche Private Equity GmbH wurden zur
Finanzierung eines Erwerbs von Stimmrechten an der First Sensor AG nicht
aufgewendet.'
First Sensor AG
Der Vorstand
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: First Sensor AG
Peter-Behrens-Straße 15
12459 Berlin
Deutschland
Internet: www.first-sensor.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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