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Leitlinien für eine nachhaltige Vorstandsvergütung nach ARUG II und DCGK aktualisiert
Frankfurt, 16. Dezember 2020. Die im Juli 2018 erstmals veröffentlichten Leitlinien für eine nachhaltige Vorstandsvergütung liegen jetzt in einer aktualisierten, mit gesetzlichen und regulatorischen Neuerungen harmonisierten Fassung vor. Der von namhaften Aufsichtsratsvorsitzenden sowie Vertretern institutioneller Investoren, Wissenschaftlern und Corporate-Governance-Experten erarbeitete Best-Practice-Katalog zum Thema Vorstandsvergütung musste angesichts der Neuerungen aus der Zweiten Europäischen Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) sowie der Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex überarbeitet werden. Die vorgenommenen Änderungen betreffen insbesondere die Bereiche aktienbasierte Vergütung, Change-of-Control-Leistungen und Sign-on-Boni. Hier galt es, eine zu den gesetzlichen und regulatorischen Neuregelungen widerspruchsfreie Fassung zu formulieren, ohne dabei den Anspruch an Einfachheit und Praxisorientierung aufzugeben. Aufgrund der zeitnahen Anpassungen können die aktualisierten Leitlinien für eine nachhaltige Vorstandsvergütung noch im Rahmen der anstehenden Hauptversammlungssaison 2021 Berücksichtigung finden. Für den Herbst 2021 sind darüber hinaus grundlegende Ergänzungen geplant. Dabei sollen nach einer Bestandsaufnahme der bisherigen Entwicklung der Vorstandsvergütung u. a. Themen wie die Verankerung von Nachhaltigkeitszielen/ESG-Kriterien in der Vergütung und die Transparenz im Vergütungsbericht behandelt werden. Die “Leitlinien für eine nachhaltige Vorstandsvergütung” wurden im Jahr 2018 von einem Arbeitskreis namhafter Aufsichtsratsvorsitzender, institutioneller Investoren, Wissenschaftler und Corporate-Governance-Experten erarbeitet und publiziert. Ziel war und ist es, Investorenanforderungen mit Unternehmensrealitäten in puncto Vorstandsvergütung abzugleichen und zu einem konstruktiven Dialog zwischen Unternehmen und Investoren beizutragen. Nach Veröffentlichung waren die Leitlinien in der breiteren Öffentlichkeit auf positiven Widerhall gestoßen und hatten vielfach Eingang in Vergütungspraxis von Unternehmen bzw. Anforderungskataloge von Investoren gefunden. Sie enthalten zentrale Empfehlungen für das Design einer nachhaltigen Vorstandsvergütung in börsennotierten Gesellschaften und geben diesen Orientierung für die Ausrichtung ihrer Vergütungssysteme an den Erwartungen von Investoren sowie der relevanten gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben. Personelle Veränderungen im Arbeitskreis Folgende Persönlichkeiten zählen aktuell zu den Mitgliedern des Arbeitskreises Leitlinien für eine nachhaltige Vorstandsvergütung: Aufsichtsräte:
Vertreter institutioneller Investoren:
Akademische Vertreter:
Corporate Governance-Experten:
Initiatoren und Koordinatoren:
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Ende der Pressemitteilung Emittent/Herausgeber: hkp/// group Schlagwort(e): Finanzen
16.12.2020 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |