ZhongDe Waste Technology AG
Frankfurt am Main
ISIN DE000ZDWT018 / WKN ZDWT01
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der
ordentlichen Hauptversammlung der ZhongDe Waste Technology AG
am 26. Juni 2014 um 11:00 Uhr MESZ,
im MesseTurm Frankfurt am Main, Raum ‘Kappa’, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ZhongDe Waste Technology AG zum 31. Dezember 2013 nebst Lagebericht, des
gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013 nebst Konzernlagebericht, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags
für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB für
das Geschäftsjahr 2013
Die vorstehenden Unterlagen zu Punkt 1 der Tagesordnung können auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.zhongde-ag.de
eingesehen werden. Sie werden auch auf der Hauptversammlung ausliegen. Zu Punkt 1 der Tagesordnung wird kein Beschluss gefasst,
da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß § 172 AktG gebilligt hat
und der Jahresabschluss damit festgestellt ist.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der ZhongDe Waste Technology AG für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu beschließen:
‘Der Bilanzgewinn in Höhe von EUR 6.208.539,68 wird vollständig auf neue Rechnung vorgetragen:
Bilanzgewinn: |
EUR |
6.208.539,68 |
Gesamtbetrag Dividende: |
EUR |
0,00 |
Betrag in Gewinnrücklage: |
EUR |
0,00 |
Gewinnvortrag: |
EUR |
6.208.539,68′ |
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3. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu beschließen:
‘Den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.’
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4. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu beschließen:
‘Den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.’
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5. |
Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Folgendes zu beschließen:
‘Die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses
und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2014 sowie für die gegebenenfalls vorzunehmende prüferische Durchsicht von
Zwischenberichten (§§ 37w, 37y des Wertpapierhandelsgesetzes) bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung bestellt.’
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Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Die Gesamtzahl der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien beläuft sich auf 13.000.000. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt
ebenfalls 13.000.000. Die Gesellschaft hält 400.000 eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Stimmrechte zustehen.
Die vorstehenden Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im Bundesanzeiger.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
rechtzeitig schriftlich oder in Textform in deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft angemeldet haben und ihre
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Zum Nachweis der Berechtigung
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter besonderer Nachweis
des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz in deutscher oder englischer Sprache (‘Nachweis’) erforderlich und ausreichend.
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf den 5. Juni 2014, 0:00 Uhr (MESZ) zu beziehen (‘Nachweiszeitpunkt’).
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den auf den Nachweiszeitpunkt bezogenen Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei im Verhältnis zur Gesellschaft ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des
Aktionärs im Nachweiszeitpunkt, ohne das damit eine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einherginge. Auch im
Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt maßgeblich; d.h. die Veräußerung oder der Erwerb von Aktien
nach dem Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts. Personen, die zum Nachweiszeitpunkt noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht
teilnahme- oder stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Für die
Dividendenberechtigung sind der Nachweis und der Nachweiszeitpunkt ohne Bedeutung.
Der Nachweis muss ebenso wie die Anmeldung bei der Gesellschaft spätestens am
19. Juni 2014, 24:00 Uhr (MESZ),
unter folgender Adresse eingehen:
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ZhongDe Waste Technology AG c/o M.M. Warburg & CO Wertpapierverwaltung Ferdinandstraße 75 20095 Hamburg Telefax: +49 (0) 40 3618 1116 E-Mail: wpv-bv-hv@mmwarburg.com
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Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises bei der Gesellschaft unter oben genannter Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten
für die Hauptversammlung ausgestellt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre
– ohne das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung einschränken zu wollen -, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises
und der Anmeldung an die Gesellschaft unter oben genannter Adresse Sorge zu tragen.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
Aktionäre, die sich rechtzeitig und ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet haben, jedoch nicht selbst an der Hauptversammlung
teilnehmen können oder wollen, können ihre Stimmrechte und ihre sonstigen Aktionärsrechte unter entsprechender Vollmachterteilung
durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen – soweit nicht ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 AktG gleichgestellte
Organisation bevollmächtigt werden soll – der Textform. Ein Formular, von dem bei der Vollmachterteilung Gebrauch gemacht
werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung übermittelt. Darüber hinaus kann das
Formular auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.zhongde-ag.de heruntergeladen oder unter folgender Adresse
kostenlos angefordert werden:
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ZhongDe Waste Technology AG – Vorstand – unter der Adresse: MesseTurm, 25. Stock, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main oder unter der Fax-Nr.: +49 69 509 565520 oder per E-Mail: hv@zhongde-ag.de
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Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten
erbracht werden oder der Gesellschaft vorher unter der vorstehend genannten Adresse zugehen. Im letztgenannten Fall werden
die Aktionäre zur organisatorischen Erleichterung gebeten, den Nachweis möglichst bis zum Ablauf des 24. Juni 2014, 24:00 Uhr (MESZ), an die vorstehend genannten Adresse zu übermitteln.
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der nach § 135 AktG diesen gleichgestellte Organisation
bevollmächtigt werden soll, besteht – in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz – ein Textformerfordernis weder nach dem Gesetz
noch nach der Satzung der Gesellschaft. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen
oder die diesen gleichgestellten Organisationen, die bevollmächtigt werden sollen, möglicherweise eine besondere Form der
Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut,
eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG diesen gleichgestellte Organisation bevollmächtigen möchten,
sollten sich deshalb rechtzeitig mit dieser über ein mögliches Formerfordernis für die Form der Vollmacht abstimmen.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als Service an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter
zu bevollmächtigen. Die Gesellschaft hat Herrn Karl Richter, Hamburg, als weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter benannt.
Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär
erteilten Weisungen aus. Die Erteilung der Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf
und die Erteilung von Weisungen bedürfen der Textform. Ein Formular, von dem bei der Vollmacht- und Weisungserteilung Gebrauch
gemacht werden kann, wird mit der Eintrittskarte zugesandt und unabhängig davon auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich
und kostenlos übermittelt. Das Verlangen ist zu richten an:
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ZhongDe Waste Technology AG – Vorstand – unter der Adresse: MesseTurm, 25. Stock, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main oder unter der Fax-Nr.: +49 69 509 565520 oder per E-Mail: hv@zhongde-ag.de
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Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten,
werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmacht nebst Weisungen bis spätestens zum Ablauf des 24. Juni 2014, 24:00 Uhr (MESZ) an die vorstehend genannte Adresse zu übermitteln. Die Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters
und die Erteilung von Weisungen können auch auf der Hauptversammlung erfolgen.
Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Er kann Stimmrechte nicht
nach eigenem Ermessen ausüben. Ohne ausdrückliche Weisungen wird sich der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
der Stimme zum betreffenden Abstimmungspunkt enthalten. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter nimmt keine
Vollmachten oder Weisungen zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Frage- oder
Rederechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.
Anforderung von Unterlagen zur Hauptversammlung
Unterlagen zur Hauptversammlung, insbesondere zu Tagesordnungspunkt 1, können unter folgender Adresse kostenfrei angefordert
werden:
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ZhongDe Waste Technology AG – Vorstand – unter der Adresse: MesseTurm, 25. Stock, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main oder unter der Fax-Nr.: +49 69 509 565520 oder per E-Mail: hv@zhongde-ag.de
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Unterlagen und weitere Informationen zur Hauptversammlung können außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.zhongde-ag.de
eingesehen werden.
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR
500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden (‘Tagesordnungsergänzungsverlangen’).
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Tagesordnungsergänzungsverlangen muss
bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse spätestens am 26. Mai 2014, 24:00 Uhr (MESZ) schriftlich eingehen:
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ZhongDe Waste Technology AG – Vorstand – unter der Adresse: MesseTurm, 25. Stock, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main oder unter der Fax-Nr.: +49 69 509 565520 oder per E-Mail: hv@zhongde-ag.de
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Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär einen Gegenantrag zu einem Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem
bestimmten Punkt der Tagesordnung übersenden. Ein Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekannt gemachten
Adresse spätestens am 11. Juni 2014, 24:00 Uhr (MESZ) eingeht.
Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG der Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
oder von Abschlussprüfern übermitteln. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekannt gemachten
Adresse spätestens am 11. Juni 2014, 24:00 Uhr (MESZ) eingeht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich zu richten an:
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ZhongDe Waste Technology AG – Vorstand – unter der Adresse: MesseTurm, 25. Stock, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main oder unter der Fax-Nr.: +49 69 509 565520 oder per E-Mail: hv@zhongde-ag.de
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Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder Wahlvorschläge im Internet unter www.zhongde-ag.de zugänglich machen,
sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unter der genannten
Internetadresse zugänglich machen. Rechtzeitig eingehende Ergänzungsanträge werden wir bekannt machen, sofern sie den gesetzlichen
Anforderungen genügen.
Wir weisen gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG darauf hin, dass jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben ist, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Das Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass
es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedürfte.
Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG
stehen den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.zhongde-ag.de zur Verfügung.
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und die dort nach § 124a AktG zugänglichen Informationen
Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.zhongde-ag.de.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse bekanntgegeben.
Frankfurt am Main, im Mai 2014
ZhongDe Waste Technology AG
Der Vorstand
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