Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats
Durch Niederlegung endet mit Beendigung der diesjährigen Ordentlichen Hauptversammlung das Amt von Herrn Akbar Al Baker.
Gemäß § 11 Absatz 2 der Satzung der Volkswagen Aktiengesellschaft endet die Amtszeit des Mitglieds des Aufsichtsrats Frau
Annika Falkengren mit Beendigung der diesjährigen Ordentlichen Hauptversammlung.
Am 30. April 2015 wurde Frau Dr. Louise Kiesling gerichtlich zum Mitglied des Aufsichtsrats der Volkswagen Aktiengesellschaft
bestellt. Die Amtszeit von Frau Dr. Louise Kiesling ist befristet bis zur Beendigung der diesjährigen Ordentlichen Hauptversammlung.
Am 7. Oktober 2015 wurde Herr Hans Dieter Pötsch gerichtlich zum Mitglied des Aufsichtsrats der Volkswagen Aktiengesellschaft
bestellt. Die Amtszeit von Herrn Hans Dieter Pötsch ist befristet bis zur Beendigung der diesjährigen Ordentlichen Hauptversammlung.
Die Porsche Automobil Holding SE hat dem Aufsichtsrat der Volkswagen Aktiengesellschaft mit Schreiben vom 1. Februar 2016
gem. § 100 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 Aktiengesetz vorgeschlagen, Herrn Hans Dieter Pötsch zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. Der Aufsichtsrat der Volkswagen Aktiengesellschaft hat sich diesen Vorschlag durch Beschluss vom 10. Mai 2016 zu eigen gemacht.
Der Aufsichtsrat beabsichtigt, im Falle der Wahl von Herrn Hans Dieter Pötsch zum Aufsichtsratsmitglied, ihn zum Vorsitzenden
des Aufsichtsrats der Volkswagen Aktiengesellschaft zu wählen.
Der Aufsichtsrat besteht aus 20 Mitgliedern. Er setzt sich nach § 7 Absatz 1 Mitbestimmungsgesetz und den §§ 96, 101 Aktiengesetz
aus 10 Vertretern der Anteilseigner und 10 Vertretern der Arbeitnehmer zusammen.
Nach § 11 Absatz 1 der Satzung der Volkswagen Aktiengesellschaft ist das Land Niedersachsen berechtigt, zwei Mitglieder in
den Aufsichtsrat zu entsenden, solange dem Land Niedersachsen unmittelbar oder mittelbar mindestens 15 Prozent der Stammaktien
der Gesellschaft gehören. Da das Land diese Voraussetzung erfüllt, werden acht Mitglieder des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung
bestellt.
Es müssen insgesamt sechs Sitze im Aufsichtsrat mindestens jeweils von Frauen und Männern besetzt sein, um das Mindestanteilsgebot
nach § 96 Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz zu erfüllen. Der Gesamterfüllung nach § 96 Absatz 2 Satz 3 Aktiengesetz wurde widersprochen.
Aufgrund des Widerspruchs gegen die Gesamterfüllung sind auf der diesjährigen Hauptversammlung mindestens drei Frauen als
Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen.
In der diesjährigen Ordentlichen Hauptversammlung soll ein Mitglied für den aufgrund seiner Amtsniederlegung mit Beendigung
der diesjährigen Ordentlichen Hauptversammlung ausscheidenden Herrn Akbar Al Baker für den Rest von dessen Amtsdauer gewählt
werden. Weiterhin sollen aufgrund des Ablaufs der Amtszeit des oben genannten Mitglieds des Aufsichtsrats Frau Annika Falkengren
sowie der bisher gerichtlich befristet bis zur Beendigung der diesjährigen Ordentlichen Hauptversammlung bestellten Mitglieder
des Aufsichtsrats Frau Dr. Louise Kiesling und Herr Hans Dieter Pötsch drei Mitglieder für eine volle Amtszeit gewählt werden.
Gemäß § 11 Absatz 2 der Satzung der Volkswagen Aktiengesellschaft endet die Amtszeit des für den Rest von dessen Amtsdauer
zu wählenden Nachfolgers von Herrn Akbar Al Baker mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr
2018 entscheidet.
Gemäß § 11 Absatz 2 der Satzung der Volkswagen Aktiengesellschaft endet die Amtszeit der in der diesjährigen Ordentlichen
Hauptversammlung für eine volle Amtszeit zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats mit Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 entscheidet.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor,
Frau Dr. Hessa Sultan Al-Jaber Doha, Qatar Minister of State, Qatar Company director und Beraterin für Informations- und Kommunikationstechnologie
(einschließlich Vorsitz im Board der Qatar Satellite Company (Es’hailSat))
für den Rest der Amtsdauer von Herrn Akbar Al Baker in den Aufsichtsrat zu wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung weiterhin vor, folgende Personen für eine volle Amtszeit in den Aufsichtsrat
zu wählen:
Frau Annika Falkengren Stockholm, Schweden Präsidentin und Vorsitzende des Vorstands der Skandinaviska Enskilda Banken AB (SEB AB), Stockholm, Schweden
Frau Dr. Louise Kiesling Klosterneuburg, Österreich Unternehmerin – Textilindustrie (Produktion) Geschäftsführung Backhausen GmbH
Herrn Hans Dieter Pötsch Wolfsburg Vorsitzender des Aufsichtsrats der Volkswagen Aktiengesellschaft Vorsitzender des Vorstands und Finanzvorstand der Porsche Automobil Holding SE
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine Einzelwahl
durchführen zu lassen.
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