Uniper SE
Düsseldorf
Ordentliche Hauptversammlung der Uniper SE 2021 Erweiterung der Tagesordnung
Bekanntmachung
Nach Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der Uniper SE (‘Uniper’) für Mittwoch, den 19. Mai 2021, in Düsseldorf
(Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 9. April 2021) hat die Fortum Deutschland SE gemäß Art. 56 Sätze 2 und 3 SE-VO, § 50
Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG die Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung um einen weiteren Gegenstand beantragt.
Die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Uniper am 19. Mai 2021 wird daher um folgenden Tagesordnungspunkt 13
ergänzt.
Tagesordnungspunkt 13: Beschlussfassung über weitere Wahlen zum Aufsichtsrat
Beschlussvorschlag:
Die Aktionärin Fortum Deutschland SE schlägt vor, den folgenden Beschluss zu fassen:
|
‘Frau Nora Steiner-Forsberg, Vice President, Generation Legal, bei Fortum Oyj, Finnland, Helsinki, Finnland, wird als Mitglied
des Aufsichtsrats gewählt. Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 19. Mai 2021 für
den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds Sirpa-Helena Sormunen, also für die Zeit bis zum Ende der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt.’
|
Weitere Informationen zu Frau Nora Steiner-Forsberg:
Vice President, Generation Legal, bei Fortum Oyj, Finnland Helsinki, Finnland
Frau Nora Steiner-Forsberg ist Vice President, Generation Legal, bei Fortum Oyj, dem größten (mittelbaren) Aktionär der Uniper
SE.
Frau Nora Steiner-Forsberg ist in den nachfolgend aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsrats oder eines vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremiums von Wirtschaftsunternehmen.
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
– |
Fortum Power and Heat Holding Oy, Finnland
|
Lebenslauf von Frau Nora Steiner-Forsberg:
Nora Steiner-Forsberg Vice President, Generation Legal, bei Fortum Oyj, Finnland Helsinki, Finnland Geboren 1973
Ausbildung:
2001 |
Master of European Law, College of Europe, Brügge, Belgien |
1998 |
Master of Laws, Universität Helsinki, Finnland |
Beruflicher Werdegang:
Seit 2019 |
Vice President, Generation Legal, bei Fortum Oyj, Espoo, Finnland |
2015-2019 |
Head of Generation Legal bei Fortum Oyj, Espoo, Finnland |
2011-2015 |
Syndika (Legal Counsel) / Leitende Syndika (Senior Legal Counsel) bei Fortum Oyj, Espoo, Finnland |
2009-2011 |
Richterin, Marktgericht, Helsinki, Helsinki, Finnland |
2005-2009 |
Senior Associate, Hannes Snellman Attorneys Ltd, Helsinki, Finnland |
2001-2005 |
Rechtsanwältin, Van Bael & Bellis, Brüssel, Belgien |
1998-2000 |
Rechtsanwältin, Environment and Business Lawyers Ltd, Helsinki, Finnland |
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen: wie oben dargestellt.
Übersicht über wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat:
– |
Vice President, Generation Legal, bei Fortum Oyj, Finnland
|
Persönliche und geschäftliche Beziehungen zu der Uniper SE, deren Organen oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten
Aktionär maßgeblich für die Wahlentscheidung der Aktionäre:
– |
Vice President, Generation Legal, bei Fortum Oyj, Finnland, dem größten (mittelbaren) Aktionär der Uniper SE
|
Begründung:
Die Aktionärin Fortum Deutschland SE erläutert den Beschlussvorschlag mit folgender Begründung:
Das von der ordentlichen Hauptversammlung der Uniper SE am 20. Mai 2020 gewählte Mitglied des Aufsichtsrats, Frau Sirpa-Helena
Sormunen, hat mit Erklärung vom 13. April 2021 die Niederlegung ihres Amtes als Mitglied des Aufsichtsrats der Uniper SE mit
Wirkung zum Ablauf des 30. April 2021 erklärt. Damit ist die Hauptversammlung berufen, ein weiteres Mitglied des Aufsichtsrats
zu wählen.
Vor diesem Hintergrund beantragen wir, dass die Tagesordnung der auf den 19. Mai 2021 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung
um den Punkt “Wahl eines weiteren Aufsichtsratsmitglieds” ergänzt wird.
Der Aufsichtsrat der Uniper SE besteht aus zwölf Mitgliedern gemäß Art. 40 Abs. 3 SE-VO, § 17 SEAG, § 21 Abs. 3 SEBG, Teil
2 Ziffer 2 der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Uniper SE vom 12. Januar 2016 (im Folgenden “Beteiligungsvereinbarung”)
und § 8 Abs. 1 der Satzung der Uniper SE. Nach § 8 Abs. 2 der Satzung der Uniper SE werden sechs Mitglieder von der Hauptversammlung
gewählt, und weitere sechs Mitglieder werden als Vertreter der Arbeitnehmer nach Maßgabe des Wahlverfahrens, wie in der Beteiligungsvereinbarung
geregelt, gewählt. Gemäß § 17 Abs. 2 SEAG müssen mindestens vier der zwölf Mitglieder Frauen sein, und mindestens vier Mitglieder
müssen Männer sein. Zusätzlich müssen nach Teil 2 Ziffer 3.4 der Beteiligungsvereinbarung von den sechs Mitgliedern, die durch
die Hauptversammlung gewählt werden und von den sechs Mitgliedern, die durch die Arbeitnehmer gewählt werden, jeweils mindestens
zwei Mitglieder Frauen und mindestens zwei Mitglieder Männer sein.
Düsseldorf, im April 2021
Uniper SE
Der Vorstand
|