Sky Deutschland AG
Unterföhring
WKN: SKYD00 ISIN: DE000SKYD000
Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, den 10. April 2014, um 10:00 Uhr
in der Alten Kongresshalle, Theresienhöhe 15, 80339 München, ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013,
des zusammengefassten Lageberichts für die Sky Deutschland AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2013 einschließlich der
Erläuterungen zu den Angaben gemäß §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs und den Angaben gemäß §§ 289 Absatz
5, 315 Absatz 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Die genannten Unterlagen können im Internet unter info.sky.de/hauptversammlung eingesehen und heruntergeladen werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist
damit festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses bzw. eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung
ist in diesem Fall durch das Gesetz nicht vorgesehen. Vielmehr sind die vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung nach
der gesetzlichen Regelung (§ 176 Absatz 1 Satz 1 AktG) lediglich zugänglich zu machen. Dementsprechend erfolgt zu Tagesordnungspunkt
1 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung.
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2013 amtiert haben, Entlastung
für diesen Zeitraum zu erteilen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2013 amtiert haben, Entlastung
für diesen Zeitraum zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses – vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
München, zum Abschlussprüfer, zum Konzernabschlussprüfer, zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts
und der Quartalsfinanzberichte für das (Rumpf-)Geschäftsjahr 2014 und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts
und der Quartalsfinanzberichte für das darauf folgende Geschäftsjahr, die vor der ordentlichen Hauptversammlung im Geschäftsjahr
2015 bzw. – bei Änderung des Geschäftsjahres gemäß Tagesordnungspunkt 6 – im Geschäftsjahr 2014/2015 aufgestellt werden, zu
wählen.
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5. |
Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG und § 8 Absatz 1 der Satzung aus neun Mitgliedern
zusammen, die sämtlich von der Hauptversammlung zu wählen sind. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Die Amtszeit der nachfolgend genannten Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft endet mit Beendigung der vorliegenden
ordentlichen Hauptversammlung, auf der Beschluss über die Entlastung des jeweiligen Mitglieds des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2013 gefasst wird:
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Dr. Stefan Jentzsch
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– |
Mark Kaner
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– |
James Murdoch (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
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– |
Harald Rösch
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– |
Markus Tellenbach (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)
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Es sind daher Neuwahlen für insgesamt fünf Aufsichtsratssitze durchzuführen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
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a) |
Herrn Dr. Stefan Jentzsch, Partner bei Perella Weinberg Partners LLC, London/Vereinigtes Königreich, wohnhaft in London/Vereinigtes
Königsreich;
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b) |
Herrn Mark Kaner, President der Twentieth Century Fox Television Distribution, Los Angeles, Kalifornien/USA; wohnhaft in Los
Angeles, Kalifornien/USA;
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c) |
Herrn James Murdoch, Mitglied des Board of Directors und Deputy Chief Operating Officer sowie Chairman und CEO International
der Twenty-First Century Fox, Inc., New York, New York/USA, wohnhaft in New York, New York/USA;
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d) |
Herrn Harald Rösch, selbständiger Unternehmens- und Investmentberater, wohnhaft in Hamburg; und
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e) |
Herrn Markus Tellenbach, President und CEO der TVN S.A., Warschau/Polen, wohnhaft in Zollikon/Schweiz
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erneut in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Wahl erfolgt jeweils mit Wirkung ab Beendigung der vorliegenden Hauptversammlung
und für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds für
das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt; das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, ist dabei nicht
mitzurechnen.
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Es ist vorgesehen, die vorstehenden Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl durchzuführen.
Herr James Murdoch, derzeitiger Vorsitzender des Aufsichtsrats, beabsichtigt, im Falle seiner Wiederwahl in den Aufsichtsrat
erneut für den Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren.
Herr Dr. Stefan Jentzsch verfügt über besonderen Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Sinne
des § 100 Abs. 5 AktG und damit über alle Voraussetzungen eines unabhängigen Finanzexperten.
Angaben zu Mitgliedschaften der zur Wahl vorgeschlagenen Personen in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Dr. Stefan Jentzsch
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gesetzlich zu bildende Aufsichtsräte:
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Mitglied des Aufsichtsrats der adidas AG, Herzogenaurach
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– |
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der AIL Leasing München AG, München
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vergleichbare Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: keine
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Mark Kaner
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gesetzlich zu bildende Aufsichtsräte: keine
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vergleichbare Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
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Mitglied des Board of Directors der Sky Italia S.r.l., Mailand/Italien
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James Murdoch
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gesetzlich zu bildende Aufsichtsräte: keine
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vergleichbare Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
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Vorsitzender des Board of Directors der Sky Italia S.r.l., Mailand/Italien
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– |
Mitglied des Board of Directors der British Sky Broadcasting Group plc, Isleworth/Vereinigtes Königreich
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– |
Mitglied des Board of Directors des Yankees Entertainment and Sports (YES) Network, New York, New York/USA
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– |
Mitglied des Board of Directors der Yankee Global Enterprises LLC, Morristown, New Jersey/USA
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– |
Mitglied des Board of Directors der Vice Holdings, New York, New York/USA
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Harald Rösch
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gesetzlich zu bildende Aufsichtsräte: keine
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vergleichbare Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
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Mitglied des Aufsichtsrats der SEAT Pàgine Gialle S.p.A., Turin/Italien
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Vorsitzender des Beirats der UDG United Digital Group GmbH, Hamburg
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– |
Vorsitzender des Beirats der internetstores GmbH, Esslingen
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– |
Mitglied des Beirats von Blizoo, Sofia/Bulgarien
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Markus Tellenbach
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gesetzlich zu bildende Aufsichtsräte: keine
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vergleichbare Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: keine
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Sämtliche zur Wahl vorgeschlagenen Personen gehören bereits bisher dem Aufsichtsrat der Gesellschaft an.
Weitere Angaben zu persönlichen und geschäftlichen Beziehungen der zur Wahl vorgeschlagenen Personen zum Unternehmen, seinen
Organen und wesentlich beteiligten Gesellschaftern, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats für die Wahlentscheidung maßgeblich
sind:
Dr. Stefan Jentzsch
keine
Mark Kaner
Herr Mark Kaner ist President der Twentieth Century Fox Television Distribution, Los Angeles, Kalifornien/USA, einem Tochterunternehmen
der Twenty-First Century Fox Inc., New York, New York/USA. Die Twenty-First Century Fox Inc. hält mittelbar über die 21st
Century Fox Adelaide Holdings B.V. eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft. Herr Mark Kaner hat ferner verschiedene
Positionen bei mit der Twenty-First Century Fox Inc. verbundenen Unternehmen inne.
James Murdoch
Herr James Murdoch ist Mitglied des Board of Directors und Deputy Chief Operating Officer sowie Chairman und CEO International
der Twenty-First Century Fox Inc., New York, New York/USA. Die Twenty-First Century Fox Inc. hält mittelbar über die 21st
Century Fox Adelaide Holdings B.V. eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft. Herr James Murdoch hat ferner verschiedene
Positionen bei mit der Twenty-First Century Fox Inc. verbundenen Unternehmen inne.
Harald Rösch
keine
Markus Tellenbach
keine
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6. |
Beschlussfassung über die Änderung des Geschäftsjahres der Gesellschaft und eine entsprechende Änderung der Satzung in § 19
(Geschäftsjahr, Rechnungslegung)
Um die Finanzplanung, Rechnungslegungsprozesse und die zeitliche Planung besser auf den saisonalen Geschäftsverlauf abzustimmen,
soll das Geschäftsjahr der Gesellschaft angepasst werden und künftig vom 1. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni des Folgejahres
laufen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
a) |
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft, das bisher dem Kalenderjahr entspricht, wird umgestellt und läuft künftig jeweils vom
1. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni des Folgejahres.
Die Umstellung erfolgt mit Wirkung ab dem 1. Juli 2014. Ist die nachfolgend unter lit. b) enthaltene Satzungsänderung nicht
spätestens am 30. Juni 2014 durch Eintragung im Handelsregister der Gesellschaft wirksam geworden, erfolgt die Umstellung
mit Wirkung ab dem 1. Juli, welcher der Eintragung der Satzungsänderung im Handelsregister nachfolgt; der Aufsichtsrat ist
ermächtigt, in diesem Fall die Fassung der nachfolgend unter lit. b) enthaltenen Neuregelung von § 19 Absatz 1 der Satzung
hinsichtlich der darin enthaltenen Jahreszahl entsprechend anzupassen.
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b) |
Absatz 1 von § 19 der Satzung wird wie folgt neu gefasst.
‘(1) |
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft läuft vom 1. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni des Folgejahres. Der Zeitraum vom 1. Januar
bis zum 30. Juni 2014 bildet ein Rumpfgeschäftsjahr.’
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c) |
Der Vorstand wird angewiesen, die vorstehend unter lit. b) enthaltene Satzungsänderung (ggf. in der vom Aufsichtsrat geänderten
Fassung) in der Weise zur Eintragung im Handelsregister der Gesellschaft anzumelden, dass eine Eintragung erst nach Ablauf
desjenigen Geschäftsjahres der Gesellschaft erfolgt, das gemäß den Vorgaben vorstehend unter lit. a) letztmals einem vollen
Kalenderjahr entspricht.
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Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister
der Gesellschaft eingetragen sind und sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung angemeldet haben.
Die Anmeldung muss in Textform in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft spätestens bis Donnerstag,
den 3. April 2014, 24:00 Uhr (Anmeldefrist), unter der folgenden Adresse zugehen:
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Sky Deutschland AG c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland Telefax: +49 89 21 0 27 288 E-Mail: namensaktien@haubrok-ce.de
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Stattdessen kann die Anmeldung innerhalb der oben genannten Anmeldefrist auch elektronisch über unseren Online-Service unter
folgender Internetadresse erfolgen:
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info.sky.de/hauptversammlung
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Ein Formular zur Anmeldung sowie die persönlichen Zugangsdaten, die für die Nutzung des Online-Service benötigt werden, werden
den Aktionären, die zu Beginn des 14. Tages vor der Hauptversammlung (27. März 2014, 00:00 Uhr) im Aktienregister der Gesellschaft
eingetragen sind, zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung per Post übersandt.
Sollten Sie als unser Aktionär die Einladungsunterlagen – etwa weil Sie an dem für den Versand maßgeblichen Tag noch nicht
im Aktienregister eingetragen sind – nicht unaufgefordert per Post erhalten, senden wir sie Ihnen auch gerne auf Verlangen
zu. Entsprechende Anfragen bitten wir an die oben genannte Anmeldeanschrift zu richten.
Bitte melden Sie sich möglichst frühzeitig an, wenn Sie eine Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung beabsichtigen,
um die Organisation der Hauptversammlung zu erleichtern.
Den im Aktienregister eingetragenen Aktionären, oder gegebenenfalls auch unmittelbar ihren Bevollmächtigten, werden nach ordnungsgemäßer
Anmeldung Eintrittskarten zur Hauptversammlung zugesandt, sofern sie nicht von der Möglichkeit der Bevollmächtigung der von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder der Stimmabgabe durch Briefwahl Gebrauch gemacht haben (siehe dazu weiter
unten). Die Eintrittskarten werden an der Eingangskontrolle zur Hauptversammlung in einen Stimmkartenblock ausgetauscht. Sie
sind keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Stimmrechtsausübung, sondern lediglich organisatorische
Hilfsmittel. Im Aktienregister eingetragene Aktionäre, die sich ordnungsgemäß vor der Hauptversammlung angemeldet haben, sind
auch ohne Eintrittskarte zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt.
Ist ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine sonstige, einem Kreditinstitut gemäß § 135 Absatz 8 oder Absatz
10 AktG gleichgestellte Person oder Personenvereinigung für Aktien, die ihm/ihr nicht gehören, als Aktionär im Aktienregister
eingetragen, darf die betreffende Institution das Stimmrecht aus diesen Aktien nur aufgrund einer Ermächtigung des Inhabers
der Aktien ausüben.
Mit der Anmeldung zur Hauptversammlung ist keine Sperre für die Veräußerung der angemeldeten Aktien verbunden. Aktionäre können
deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär
jedoch nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die Ausübung des Stimmrechts
ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Dieser wird dem Bestand am Ende
des letzten Tages der Anmeldefrist (3. April 2014, 24:00 Uhr; sogenannter Technical Record Date) entsprechen, da in der Zeit
vom 4. April 2014, 00:00 Uhr, bis einschließlich 10. April 2014 keine Umschreibungen im Aktienregister durchgeführt werden.
Erwerber von Aktien, die hinsichtlich der erworbenen Aktien bei Ablauf der Anmeldefrist noch nicht im Aktienregister eingetragen
sind, können daher aus eigenem Recht keine Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen Aktien ausüben. In diesen Fällen bleiben
Teilnahme- und Stimmrechte bis zur Umschreibung des Aktienregisters noch bei dem für die betreffenden Aktien im Aktienregister
eingetragenen Aktionär.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre haben die Möglichkeit, einen Bevollmächtigten, auch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären oder
von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter, zu beauftragen, für sie an der Hauptversammlung teilzunehmen
und das Stimmrecht auszuüben. Auch in diesem Fall müssen die weiter oben genannten Teilnahmevoraussetzungen erfüllt werden.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine sonstige, einem Kreditinstitut gemäß § 135 Absatz 8
oder Absatz 10 AktG gleichgestellte Person oder Personenvereinigung bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung und der Widerruf
der Vollmacht sowie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform; ferner können die Erteilung
und der Widerruf der Vollmacht auch elektronisch durch Nutzung unseres Online-Service erfolgen.
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Vereinigung von Aktionären oder einer sonstigen, einem Kreditinstitut
gemäß § 135 Absatz 8 oder Absatz 10 AktG gleichgestellten Person oder Personenvereinigung gelten die besonderen gesetzlichen
Vorschriften des § 135 AktG, die u.a. verlangen, dass die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten ist. Hier können daher Ausnahmen
von dem allgemeinen Textformerfordernis gelten. Die betreffenden Vollmachtsempfänger setzen jedoch unter Umständen eigene
Formerfordernisse fest; Aktionäre werden daher gebeten, sich mit den betreffenden Vollmachtsempfängern über die jeweilige
Form und das Verfahren der Bevollmächtigung abzustimmen.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht kann sowohl vor als auch noch während der Hauptversammlung erfolgen. Vollmachtsformulare, die
zur Vollmachtserteilung vor bzw. außerhalb der Hauptversammlung verwendet werden können, werden den im Aktienregister eingetragenen
Aktionären zusammen mit der Hauptversammlungseinladung und dem Anmeldeformular per Post übersandt. Ferner ist auf der Eintrittskarte,
welche den Aktionären bzw. ihren Vertretern nach ordnungsgemäßer Anmeldung zugeht, ein Vollmachtsformular aufgedruckt. Vollmachtsformulare,
die zur Vollmachtserteilung auf der Hauptversammlung selbst verwendet werden können, erhalten teilnahmeberechtigte Aktionäre
bzw. ihre Vertreter am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle zur Hauptversammlung.
Die Erteilung und der Widerruf der Vollmacht können sowohl durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft als auch durch Erklärung
gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erfolgen. Für die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der
Gesellschaft sowie die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf
steht nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung, an welche insbesondere auch eine elektronische Übermittlung per E-Mail erfolgen
kann:
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Sky Deutschland AG c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland Telefax: +49 89 21 0 27 288 E-Mail: namensaktien@haubrok-ce.de
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Die Erteilung einer Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft (mit Ausnahme der Vollmachtserteilung an ein Kreditinstitut
oder eine Aktionärsvereinigung oder eine sonstige, einem Kreditinstitut gemäß § 135 Absatz 8 oder Absatz 10 AktG gleichgestellte
Person oder Personenvereinigung) sowie deren Änderung oder Widerruf kann bis Mittwoch, den 9. April 2014, 18:00 Uhr, ferner
auch elektronisch über unseren Online-Service unter folgender Internetadresse erfolgen:
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info.sky.de/hauptversammlung
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Die zur Nutzung des Online-Service benötigten persönlichen Zugangsdaten werden den im Aktienregister eingetragenen Aktionären
zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung per Post übersandt.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann auch dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung
die ordnungsgemäß erteilte Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Erfolgt die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung
gegenüber der Gesellschaft, erübrigt sich ein gesonderter Nachweis.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären ferner die Möglichkeit, von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter
mit der Ausübung des Stimmrechts auf der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern
müssen in der Vollmacht verbindliche Weisungen für die Stimmrechtsausübung erteilt werden; sie sind verpflichtet, gemäß den
ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Die Vertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist auf die
weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts bei der Abstimmung über die von der Gesellschaft vor der Hauptversammlung bekannt
bzw. zugänglich gemachten Beschlussvorschläge zu den Punkten der Tagesordnung (einschließlich etwaiger von der Gesellschaft
zugänglich gemachter Gegenanträge oder Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG) beschränkt; Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts
über sonstige Beschlussanträge oder zur Ausübung sonstiger Aktionärsrechte auf der Hauptversammlung nehmen die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter nicht entgegen. Die Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter bedarf der Textform und hat unter Verwendung der hierfür von der Gesellschaft vorgesehenen Formulare
zu erfolgen. Vollmacht und Weisung müssen der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, den 9. April 2014, 18:00 Uhr, unter der
vorstehend für die Übermittlung von Vollmachten bzw. Vollmachtsnachweisen genannten Adresse zugehen. Daneben kann eine Vollmachts-
und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter (sowie eine Änderung und der Widerruf erteilter
Vollmachten und Weisungen an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter) bis Mittwoch, den 9. April 2014, 18:00 Uhr,
auch elektronisch über unseren Online-Service unter folgender Internetadresse erfolgen:
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info.sky.de/hauptversammlung
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Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie die persönlichen
Zugangsdaten, die für die Nutzung des Online-Service benötigt werden, werden den im Aktienregister eingetragenen Aktionären
zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung per Post übersandt.
Des Weiteren kann eine Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bis zum Beginn der Abstimmung
auch noch auf der Hauptversammlung selbst unter Verwendung der Formulare erfolgen, die teilnahmeberechtigte Aktionäre bzw.
ihre Vertreter am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle zur Hauptversammlung erhalten.
Teilnahmeberechtigte Aktionäre bleiben auch nach erfolgter Bevollmächtigung eines Dritten bzw. eines Stimmrechtsvertreters
der Gesellschaft zur persönlichen Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt.
Weitere Informationen zum Vollmachtsverfahren einschließlich der Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter werden den im Aktienregister eingetragenen Aktionären zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung
per Post übersandt und sind ferner auch unter der Internetseite info.sky.de/hauptversammlung verfügbar.
Stimmabgabe durch Briefwahl
Aktionäre können ihre Stimmen auch, ohne an der Versammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation
abgeben (Briefwahl). Zur Stimmabgabe im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen im Aktienregister eingetragenen Aktionäre berechtigt,
die sich – wie vorstehend angegeben – ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet haben. Auch für die Stimmabgabe im Wege
der Briefwahl ist der am 3. April 2014, 24:00 Uhr, im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend.
Die Stimmabgabe per Briefwahl hat unter Verwendung der hierfür von der Gesellschaft vorgesehenen Formulare schriftlich, per
Telefax oder per E-Mail zu erfolgen und muss der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, den 9. April 2014, 18:00 Uhr, unter
der nachfolgend genannten Anschrift zugehen:
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Sky Deutschland AG c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland Telefax: +49 89 21 0 27 288 E-Mail: namensaktien@haubrok-ce.de
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Ferner kann eine Stimmabgabe per Briefwahl (sowie eine Änderung und der Widerruf von per Briefwahl abgegebenen Stimmen) bis
Mittwoch, den 9. April 2014, 18:00 Uhr, auch elektronisch über unseren Online-Service unter folgender Internetadresse erfolgen:
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info.sky.de/hauptversammlung
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Ein Formular zur Briefwahl sowie die persönlichen Zugangsdaten, die für die Nutzung des Online-Service benötigt werden, werden
den im Aktienregister eingetragenen Aktionären zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung per Post übersandt.
Das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung unter Widerruf der zuvor im Wege der Briefwahl abgegebenen Stimmen bleibt
unberührt.
Recht der Aktionäre auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Absatz 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 (dies
entspricht 500.000 Stückaktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist
schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis Montag, den 10. März 2014,
24:00 Uhr, zugehen. Es wird darum gebeten, entsprechende Verlangen an folgende Anschrift zu richten:
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Sky Deutschland AG – Vorstand – Ordentliche Hauptversammlung 2014 Medienallee 26 85774 Unterföhring Deutschland
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Ergänzungsverlangen werden nur berücksichtigt, wenn der oder die Antragsteller nachweisen, dass er/sie (ggf. unter Anrechnung
gesetzlich vorgesehener Vorbesitzzeiten) seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung (also spätestens seit
dem 10. Januar 2014, 00:00 Uhr) Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien ist/sind.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden
– unverzüglich in gleicher Weise wie die Einberufung bekannt gemacht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach § 126 Absatz 1, § 127 AktG
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu
bestimmten Punkten der Tagesordnung zu stellen sowie Vorschläge zu einer in der Tagesordnung vorgesehenen Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
oder Abschlussprüfern zu unterbreiten.
Gegenanträge mit Begründung sowie Wahlvorschläge können der Gesellschaft ferner auch vor der Hauptversammlung per Post, Telefax
oder E-Mail an folgende Adresse übermittelt werden:
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Sky Deutschland AG Ordentliche Hauptversammlung 2014 Medienallee 26 85774 Unterföhring Deutschland Telefax: +49 89 21 0 27 298 E-Mail: hauptversammlung@sky.de
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Gegenanträge mit Begründung und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft spätestens bis Mittwoch, den 26. März 2014, 24:00 Uhr,
unter der vorstehenden Adresse zugehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung sowie eventueller Stellungnahmen
der Verwaltung unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
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info.sky.de/hauptversammlung
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zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie Gegenanträge ohne Begründung werden nicht
berücksichtigt; Wahlvorschläge bedürfen keiner Begründung. Ferner kann die Gesellschaft auch noch unter bestimmten weiteren,
in den §§ 126 bzw. 127 AktG näher geregelten Voraussetzungen von einer Zugänglichmachung ganz oder teilweise absehen oder
Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge und deren Begründungen zusammenfassen.
Auch wenn Gegenanträge und Wahlvorschläge der Gesellschaft vorab übermittelt worden sind, finden sie in der Hauptversammlung
nur dann Beachtung, wenn sie dort nochmals mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden. Das Recht der Aktionäre, auf der Hauptversammlung
Gegenanträge oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen bzw. zu unterbreiten, bleibt
unberührt.
Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Absatz 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die
Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Unter bestimmten, in § 131 Absatz 3 AktG näher ausgeführten Voraussetzungen, darf der Vorstand die Auskunft verweigern. Ferner
ist der Versammlungsleiter nach § 17 Absatz 3 der Satzung der Gesellschaft ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre
zeitlich angemessen zu beschränken.
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre und Informationen nach § 124a AktG
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127 und § 131 Absatz 1 AktG
sowie die Informationen nach § 124a AktG zur diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft werden auf der Internetseite
der Gesellschaft unter info.sky.de/hauptversammlung zugänglich gemacht.
Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Wenn und soweit der Vorstand dies gemäß § 15 Absatz 2 der Satzung der Gesellschaft zulässt, wird die ordentliche Hauptversammlung
für die Aktionäre der Gesellschaft sowie für die interessierte Öffentlichkeit am 10. April 2014 von 10:00 Uhr bis zum Beginn
der Generaldebatte in Bild und Ton live im Internet übertragen. Der Online-Zugang zur Übertragung wird am Tag der ordentlichen
Hauptversammlung über die Internetseite
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info.sky.de/hauptversammlung
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zur Verfügung gestellt.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung beträgt die Gesamtzahl der von der Gesellschaft ausgegebenen
Aktien und Stimmrechte 877.200.755. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung keine
eigenen Aktien.
Unterföhring, im März 2014
Der Vorstand
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