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SGL Carbon SE
Wiesbaden
ISIN DE0007235301 WKN 723530
Absage der für den 22. April 2020 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung
Die mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 12. März 2020 für Mittwoch, den 22. April 2020, 10.00 Uhr, einberufene ordentliche
Hauptversammlung der SGL Carbon SE wird abgesagt; sie wird daher nicht stattfinden.
Die im Bundesanzeiger am 12. März 2020 bekannt gemachte Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung ist damit gegenstandslos.
Sobald ein neuer Termin für die ordentliche Hauptversammlung feststeht, wird eine neue Einladung zur Hauptversammlung im Bundesanzeiger
bekannt gemacht werden.
Die Absage erfolgt aufgrund der jüngsten Maßnahmen des Bundes, der Länder und Kommunen im Zusammenhang mit der Ausbreitung
des Corona-Virus (SARS-CoV-2) sowie der Einschätzung des Robert-Koch-Instituts und der zuständigen Behörden, dass in den kommenden
Wochen die Infektionen in Deutschland nochmals ansteigen werden.
Für die SGL Carbon SE hat die Gesundheit der Aktionärinnen und Aktionäre, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie aller
an der Hauptversammlung beteiligten Dienstleister oberste Priorität, so dass sich der Vorstand zu der Absage der ordentlichen
Hauptversammlung am 22. April 2020 entschlossen hat.
Wiesbaden, März 2020
SGL Carbon SE
Der Vorstand
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