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RIB Software SE
Stuttgart
ISIN DE000A0Z2XN6 / WKN A0Z2XN
Berichtigung der am 30. März 2021 veröffentlichten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2021 (virtuelle Hauptversammlung) am 11. Mai 2021, um 12:00 Uhr (MESZ)
Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär,
mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 30. März 2021 hat der Verwaltungsrat die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft
auf Dienstag, den 11. Mai 2021, um 12:00 Uhr (MESZ) einberufen.
Hiermit weisen wir darauf hin, dass aufgrund eines redaktionellen Versehens in der veröffentlichten Einladung ein Absatz unter
Abschnitt III. (‘Angaben zu Tagesordnungspunkt 8: Vergütungssystem für die geschäftsführenden Direktoren der RIB Software SE‘) Ziffer 1 (‘Grundzüge und Ziele des Vergütungssystems‘) fehlt. Der am Ende von Abschnitt III. Ziffer 1 aufzunehmende Absatz lautet:
‘Das Vergütungssystem für die geschäftsführenden Direktoren schließt die Gewährung von Drittvergütungen, etwa durch die Beteiligung
der geschäftsführenden Direktoren an Vergütungsprogrammen der Scheider Electric SE, nicht aus. Hierzu ist die Zustimmung des
Verwaltungsrats erforderlich. Der Verwaltungsrat wird seine Zustimmung nur erteilen, wenn derartige Vergütungen und die von
ihnen ausgehenden Anreizwirkungen mit den Interessen der RIB Software SE und den vorgenannten Zielen des Vergütungssystems
vereinbar sind. Ferner wird der Verwaltungsrat sicherstellen, dass derartige Vergütungen nicht zur Unangemessenheit der Gesamtvergütung
führen und insbesondere die in diesem Vergütungssystem vorgesehene Maximalvergütung (siehe hierzu unter 4.) nicht überschritten
wird.’
Stuttgart, im März 2021
RIB Software SE
Der Verwaltungsrat
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