PVA TePla AG
Wettenberg
– ISIN: DE0007461006 – – Wertpapierkenn-Nummer: 746 100 –
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 12. Juni 2015 in Gießen
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Freitag, dem 12. Juni 2015, um 14:00 Uhr (Einlass ab 13:00 Uhr)
in der Kongresshalle Gießen, Berliner Platz 2, 35390 Gießen, stattfindenden, ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
I. Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses per 31. Dezember 2014 nebst dem zusammengefassten
Lagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2014 beendete Geschäftsjahr, des Vorschlags des Vorstands
für die Verwendung des Bilanzgewinns und des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5 HGB und § 315 Abs.
4 HGB
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Die vorstehenden Unterlagen können im Internet eingesehen werden unter: http://www.pvatepla.com/pva-tepla-service/investor-relations/hauptversammlung.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat
den Konzern- und Jahresabschluss bereits gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt.
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den bei der PVA TePla AG ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2014 in
Höhe von EUR 12.493.055,51 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das am 31.12.2014 beendete Geschäftsjahr Entlastung
zu erteilen.
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das am 31.12.2014 beendete Geschäftsjahr Entlastung
zu erteilen.
5. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
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Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.
II. Weitere Angaben und Hinweise
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 21.749.988,00 Euro und ist eingeteilt
in 21.749.988 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie vermittelt eine Stimme, so dass die Gesamtzahl der Stimmrechte
ebenfalls 21.749.988 beträgt. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 16 der Satzung nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich vor der Versammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Die Anmeldung und der Nachweis
des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der folgenden Adresse spätestens bis zum Ablauf des 5. Juni 2015 (24:00
Uhr) zugehen:
PVA TePla AG c/o dwpbank WASHV Landsberger Str. 187 80687 München Fax 069-5099 1110 E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de
Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende
Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, 00:00 Uhr Ortszeit
am Gesellschaftssitz (22. Mai 2015, 0:00 Uhr), zu beziehen (Nachweisstichtag).
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den o. g. Nachweis erbracht hat.
Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts richten sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum
Nachweisstichtag. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Mit dem Nachweisstichtag
geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Falle der vollständigen oder teilweisen Veräußerung
des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach
Aktionär werden, sind für die von ihnen hinzuerworbenen Aktien daher nicht teilnahme- oder stimmberechtigt, sofern sie sich
vom Veräußerer hierfür nicht bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat dagegen
keine Bedeutung für eine etwaige Dividendenbezugsberechtigung.
Nach Zugang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der o. g. Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten
für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,
frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
3. Stimmabgabe und Stimmrechtsvertretung
Unsere Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht selbst oder nach Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte, z. B. durch
ein Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter
oder Dritte auszuüben. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform
(§ 126b BGB) oder der elektronischen Übermittlung an gert.fisahn@pvatepla.com. Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten,
einer Aktionärsvereinigung oder anderen, mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Personen oder
Institutionen (vgl. § 135 Abs. 8 und 10 AktG), gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Wir bitten die Einzelheiten der Bevollmächtigung
bei dem Kreditinstitut oder dem sonstigen vorstehend genannten Vollmachtsvertreter zu erfragen und sich rechtzeitig mit der
zu bevollmächtigenden Person oder Institution über Form und Verfahren der Vollmachtserteilung abzustimmen.
Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden
unter Ziffer 2 beschriebenen Bedingungen erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft
eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Mit der Eintrittskarte wird den Aktionären ein Vollmachtsformular zugesandt. Formulare können außerdem bei der Gesellschaft
angefordert werden bzw. stehen im Internet unter http://www.pvatepla.com/pva-tepla-service/investor-relations/hauptversammlung
zum Download bereit.
Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der
Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht kann gegenüber der Gesellschaft dadurch geführt werden,
dass dieser die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist. Für die Übermittlung des Nachweises,
die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und den Widerruf bzw. die Änderung einer bereits erteilten
Vollmacht (Zugang bei der Gesellschaft möglichst bis 11. Juni 2015, 24:00 Uhr) verwenden die Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter
bitte folgende Adresse:
PVA TePla AG Investor Relations Im Westpark 10-12 D-35435 Wettenberg Fax +49 (0)641 68 690 808
Später eingegangene Vollmachten, Nachweise, Widerrufe bzw. Änderungen können unter Umständen nicht mehr berücksichtigt werden.
Als elektronischen Übermittlungsweg bietet die Gesellschaft an, die Übermittlung des Nachweises, die Erklärung einer Vollmachtserteilung
gegenüber der Gesellschaft, des Widerrufs bzw. die Änderung einer bereits erteilten Vollmacht per E-Mail bis zum 12. Juni
2015, 13:00 Uhr an die Adresse gert.fisahn@pvatepla.com zu übersenden.
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft
erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall.
Wir bieten unseren Aktionären außerdem an, den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits
vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Gesellschaft hat Herrn Dr. Gert Fisahn als Stimmrechtsvertreter benannt.
Diejenigen Aktionäre, die dem Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte für
die Hauptversammlung. Sie müssen sich fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes nach
den vorstehenden unter Ziffer 2 beschriebenen Bestimmungen führen. Die Vollmachten an den Stimmrechtsvertreter müssen Weisungen
für die Stimmrechtsausübung enthalten, andernfalls sind sie ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß
abzustimmen. Soweit keine Weisung zu einem Abstimmungspunkt vorliegt, wird der Stimmrechtsvertreter sich der Stimme enthalten;
soweit keine eindeutige Weisung zu einem Abstimmungspunkt vorliegt, werden die Stimmen nicht ausgeübt.
Die vollständig ausgefüllten Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der
Gesellschaft ebenfalls in Textform oder elektronisch übermittelt werden. Aktionäre können den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigen. Bitte beachten Sie, dass
der Stimmrechtsvertreter der PVA TePla AG keine Aufträge zu Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegennehmen
und sich zu Verfahrensanträgen und unangekündigten Anträgen von Aktionären der Stimme enthalten wird.
Formulare für die Vollmachten und Weisungen für den Stimmrechtsvertreter können bei der Gesellschaft angefordert werden bzw.
stehen im Internet zum Download bereit unter: http://www.pvatepla.com/pva-tepla-service/investor-relations/hauptversammlung.
Die Vollmachten und Weisungen sowie Widerrufe bzw. Änderungen derselben sind zusammen mit der Eintrittskarte der Gesellschaft
möglichst bis zum 11. Juni 2015, 24:00 Uhr (Zugang bei der Gesellschaft) unter der folgenden Anschrift zuzusenden:
PVA TePla AG Investor Relations Im Westpark 10-12 D-35435 Wettenberg Fax +49 (0)641 68 690 808
Später eingegangene Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können unter Umständen
nicht mehr berücksichtigt werden.
Als elektronischen Übermittlungsweg bietet die Gesellschaft an, Vollmachten für den Stimmrechtsvertreter, Weisungen sowie
Widerrufe bzw. Änderungen derselben per E-Mail bis zum 12. Juni 2015, 13:00 Uhr an die Adresse gert.fisahn@pvatepla.com zu
übersenden.
Die Möglichkeit einer persönlichen Teilnahme des Aktionärs an der Hauptversammlung bleibt unberührt. Im Fall einer persönlichen
Teilnahme als Aktionär wird eine zuvor erteilte Vollmacht und Weisung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder eine
Vollmacht an einen Dritten unbeachtlich.
Die Möglichkeit, sich am Tag der Hauptversammlung vor Ort durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, eine
Person seiner Wahl oder durch einen bevollmächtigten Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen, bleibt unberührt.
4. Rechte der Aktionäre
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit (§ 122 Abs. 2 AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von
EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass
sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung, also mindestens seit dem 12. März 2015, 0:00 Uhr, Inhaber
der Aktien sind.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft bis zum 12. Mai 2015, 24:00 Uhr, unter
der folgenden Adresse zugehen:
PVA TePla AG Vorstand Im Westpark 10-12 D-35435 Wettenberg
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden,
unverzüglich nach Zugang des Verlangens in gleicher Weise wie diese Einberufung bekannt gemacht. Sie werden außerdem auf der
Internetseite der Gesellschaft unter http://www.pvatepla.com/pva-tepla-service/investor-relations/hauptversammlung zugänglich
gemacht und den depotführenden Instituten nach § 125 Absatz 1 AktG mitgeteilt.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung
gemäß § 126 Abs. 1 AktG oder Vorschläge gemäß § 127 AktG zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern sind
ausschließlich an die folgende Anschrift zu richten:
PVA TePla AG Investor Relations Im Westpark 10-12 D-35435 Wettenberg Fax +49 (0)641 68 690 808 E-Mail: gert.fisahn@pvatepla.com
Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Gegenanträge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 28. Mai 2015,
24:00 Uhr, eingehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahmen der
Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.pvatepla.com/pva-tepla-service/investor-relations/hauptversammlung
unverzüglich zugänglich gemacht, sofern die übrigen Voraussetzungen für eine Veröffentlichung gemäß §§ 126 und 127 AktG erfüllt
sind.
Für Vorschläge gemäß § 127 AktG zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern gelten die vorstehend genannten
Ausführungen zu § 126 AktG mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht begründet werden muss. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge
außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angaben von § 124 Abs.
3 AktG (Namen, ausgeübter Beruf und Wohnort bzw. bei juristischen Personen die Firma und den Sitz des vorgeschlagenen Abschlussprüfers)
und bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten enthalten; Angaben zu ihrer Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
sollen beigefügt werden.
Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft,
die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen, die Lage des Konzerns und der
in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Gegenstände
der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG).
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil
die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen
Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach § 131 Abs. 2 Satz 2 und § 20 Abs. 3 der Satzung ist der Versammlungsleiter
ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind im
Internet unter http://www.pvatepla.com/pva-tepla-service/investor-relations/hauptversammlung abrufbar.
Veröffentlichungen auf der Internetseite
Die Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären, Informationen gemäß
§ 124a AktG und weitere Hinweise stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.pvatepla.com/pva-tepla-service/investor-relations/hauptversammlung
zur Verfügung. Unter der gleichen Internetadresse werden nach der Hauptversammlung die festgestellten Abstimmungsergebnisse
bekannt gegeben.
Wettenberg, im April 2015
PVA TePla AG
Der Vorstand
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