Powerland AG
Frankfurt am Main
– ISIN DE000PLD5558 – – WKN PLD555 –
Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der
ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am 06. August 2015, um 11:00 Uhr (Einlass ab 10:30 Uhr)
in der IHK Frankfurt am Main, Raum Lichthof, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main
ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014 sowie Vorlage des Lageberichts und Konzernlageberichts,
des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Powerland AG
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
‘Der im Jahresabschluss der Powerland AG ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von EUR 3.286.854,54 wird in gesamter Höhe auf
neue Rechnung vorgetragen.’
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
Im Geschäftsjahr 2014 gehörten dem Vorstand der Gesellschaft Shunyuan Guo und Yachen Jiang (bis 30. Dezember 2014) an.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
‘Den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.’
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
In dem Geschäftsjahr 2014 gehörten dem Aufsichtsrat der Gesellschaft Dr. Peter Diesch (bis zur Hauptversammlung am 26. März
2014), Volker Potthoff (bis zur Hauptversammlung am 26. März 2014), Binghui Lu (seit der Hauptversammlung am 26. März 2014),
Stephan Oehen (seit der Hauptversammlung am 26. März 2014) und Hsueh Yi Huang an.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
‘Den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.’
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5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
‘Die ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2015 bestellt.’
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6. |
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Die Amtszeit des Mitglieds des Aufsichtsrats Herrn Hsueh Yi Huang endet mit dem Ablauf dieser Hauptversammlung am 06. August
2015. Dem Aufsichtsrat würden dementsprechend nur noch Herr Binghui Lu und Herr Stephan Oehen angehören.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 12 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 95 Abs. 1, 101
Abs. 1 AktG aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge
nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
‘Herr Hsueh Yi Huang, selbstständiger Unternehmensberater, wohnhaft in Tainan (Provinz Taiwan), China, wird zum Mitglied des
Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit beginnt nach Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 06. August 2015
und endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit
beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.’
Herr Hsueh Yi Huang ist zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung dieser Hauptversammlung kein Mitglied in einem anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium.
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Vorlagen
Ab Einberufung der Hauptversammlung können insbesondere die folgenden Unterlagen im Internet unter http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung
eingesehen werden:
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Zu Tagesordnungspunkt 1
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Jahresabschluss nebst Lagebericht der Powerland AG zum 31. Dezember 2014
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– |
Konzernabschluss nebst Lagebericht zum 31. Dezember 2014
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Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
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– |
Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches
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Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes gemäß § 170 Abs. 2 AktG
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Die vorgenannten Unterlagen liegen außerdem während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.
Grundkapital und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 15.000.000,00 und ist eingeteilt in 15.000.000 auf den Inhaber lautende Aktien
ohne Nennbetrag. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 15.000.000, wovon insgesamt 570.864 gemäß § 71b AktG ruhen. Diese
Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im Bundesanzeiger.
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach den §§ 121 ff. AktG und § 23 der Satzung. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 23 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig angemeldet
sind und ihre Teilnahmeberechtigung nachgewiesen haben. Die Anmeldung muss spätestens am 30. Juli 2015, 24:00 Uhr, dem Vorstand
unter folgender Adresse zugehen:
Powerland AG c/o AAA HV Management GmbH Ettore-Bugatti-Str. 31 51149 Köln Fax: +49 (0) 2203/20229-11 E-Mail: powerland2015@aaa-hv.de
Die Anmeldung muss schriftlich oder in Textform erfolgen. Sie kann auch per Telefax oder per E-Mail übermittelt werden. Aktionäre
weisen ihre Berechtigung zur Hauptversammlung durch eine in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte
und auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (d.h. 16. Juli 2015, 00:00 Uhr) bezogene Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes
durch das depotführende Institut nach. Diese Bescheinigung muss bei der vorgenannten Adresse spätestens am 30. Juli 2015,
24:00 Uhr, eingehen.
Wir weisen darauf hin, dass Aktionären, die rechtzeitig angemeldet sind und ihre Teilnahmeberechtigung ordnungsgemäß nachgewiesen
haben, Eintrittskarten übermittelt werden.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Die Vollmacht ist in Textform (§ 126 b BGB) zu erteilen. § 135 AktG bleibt
unberührt. Zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf Verlangen wird den Aktionären ein Formular zur Erteilung der Stimmrechtsvollmacht
übersandt. Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, steht auch zum Download unter: http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung
bereit.
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft ist an folgende Adresse zu richten: Powerland AG, c/o AAA HV Management GmbH, Ettore-Bugatti-Str. 31, 51149 Köln, Telefax: +49 (0) 2203/20229-11, E-Mail: powerland2015@aaa-hv.de.
Wir bieten unseren Aktionären an, zu dieser Hauptversammlung den von der Gesellschaft benannten, an die Weisungen der Aktionäre
gebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Einzelheiten dazu ergeben sich aus
den Unterlagen, die allen angemeldeten Aktionären über die Depotbank zugesandt werden. Darüber hinaus stehen den Aktionären
auch unter der Internetadresse: http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung durch den von
der Gesellschaft bestimmten Stimmrechtsvertreter sowie ein Formular zur Erteilung von Vollmacht und Weisungen an den von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zur Verfügung.
Anträge und Anfragen von Aktionären
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen
Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Ein solches Verlangen muss der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung
(wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 06. Juli 2015, 24:00
Uhr, zugehen.
Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung übermitteln. Ein Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe von § 126 Abs.
1 und 2 AktG zugänglich zu machen, wenn er der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse mindestens 14 Tage
vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens
am 22. Juli 2015, 24:00 Uhr, zugeht.
Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG einen Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
oder von Abschlussprüfern machen. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG zugänglich
zu machen, wenn er der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung
(wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 22. Juli 2015, 24:00
Uhr, zugeht.
Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
Powerland AG c/o GFD – Gesellschaft für Finanzkommunikation mbH Fellnerstraße 7-9 60322 Frankfurt am Main Telefon: +49 (0)69 – 66554-459 oder +49 (0)69 97 12 47-0 Fax: +49 (0)69 97 12 47-20 E-Mail: ir@powerland.ag
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Nähere Informationen zu den Rechten gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1 und 127 AktG sowie zugänglich zu machende Anträge und
Wahlvorschläge werden unter: http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung bekannt gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden
gleichfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht.
Sonstige Hinweise
Gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 AktG erläutern wir die Bedeutung des Nachweisstichtages im Sinne von § 123 Abs. 3 Satz 3 AktG
dahingehend, dass nur diejenigen Personen, die am Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also am 16. Juli 2015, 00.00
Uhr, Aktionäre sind, bei Erfüllung der satzungsmäßigen und gesetzlichen Teilnahmevoraussetzungen berechtigt sind, an der Hauptversammlung
teilzunehmen und ihr Stimmrecht auszuüben.
Wir weisen gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG darauf hin, dass jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben ist, soweit diese Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes
der Tagesordnung erforderlich ist. Nähere Informationen zu diesem Recht gemäß § 131 Abs. 1 AktG stehen den Aktionären unter:
http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung zur Verfügung.
Unter http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung sind außerdem die gemäß § 124a AktG zu veröffentlichenden
Informationen zugänglich.
Anfragen und Anforderung von Unterlagen
Zur Erleichterung der Vorbereitung der Hauptversammlung und zur Sicherstellung einer möglichst schnellen Reaktion der Gesellschaft
auf Anfragen zur Hauptversammlung bitten wir Anfragen und Anforderungen von Unterlagen ausschließlich zu richten an die
Powerland AG c/o GFD – Gesellschaft für Finanzkommunikation mbH Fellnerstraße 7-9 60322 Frankfurt am Main Telefon: +49 (0)69 – 66554-459 oder +49 (0)69 97 12 47-0 Fax: +49 (0)69 97 12 47-20 E-Mail: ir@powerland.ag
Frankfurt am Main, im Juni 2015
Powerland AG
Der Vorstand
Informationen zur Stimmrechtsvertretung durch von der Powerland AG benannte Stimmrechtsvertreter
Bei der ordentlichen Hauptversammlung der Powerland AG am 06. August 2015 haben Sie die Möglichkeit, von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter zur Ausübung des Stimmrechts aus den von Ihnen gehaltenen Aktien zu bevollmächtigen. Die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden die Vollmacht unter Offenlegung des Namens des bevollmächtigenden Aktionärs
ausüben.
Zum Stimmrechtsvertreter hat die Gesellschaft Frau Elke Strothmann und Herrn Karsten Tabbert, benannt. Sie sind beide Mitarbeiter
der AAA HV Management GmbH, Köln. Der benannte Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, zu den einzelnen Tagesordnungspunkten
ausschließlich nach Ihrer ausdrücklichen Weisung abzustimmen. Dem von der Gesellschaft genannten Stimmrechtsvertreter können
keine Aufträge und Weisungen zu Wortmeldungen, zur Stellung von Fragen oder Anträgen sowie zur Einlegung von Widersprüchen
etc. erteilt werden.
Wenn Sie den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, müssen Sie Folgendes veranlassen:
Sie melden sich zur Hauptversammlung unter Nachweis Ihres Anteilsbesitzes an und bestellen bei Ihrer Depotbank für jedes Ihrer
Depots eine Eintrittskarte. Diese Eintrittskarte übermitteln Sie zusammen mit dem ausgefüllten und zur Wahrung der Textform
unterzeichneten Vollmachts- und Weisungsformular an folgende Adresse:
Powerland AG c/o AAA HV Management GmbH Ettore-Bugatti-Str. 31 51149 Köln Fax: +49 (0) 2203/20229-11 E-Mail: powerland2015@aaa-hv.de
Vollmacht und Weisungen müssen spätestens bis zum 04. August 2015, 24:00 Uhr, dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
unter dieser Adresse im Original oder per Telefax unter der folgenden Nummer: +49 (0) 2203/202229-11 oder per E-Mail unter
folgender E-Mail-Adresse: powerland2015@aaa-hv.de zugehen.
Wenn Sie die von Ihnen erteilten Weisungen ändern oder die Bevollmächtigung widerrufen möchten, bitten wir Sie, diese Änderungen
mit Hilfe der auf der Internetseite der Gesellschaft unter: http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung abrufbaren Formulare vorzunehmen. Weisungsänderungen bitten wir
ausschließlich auf dem entsprechenden Formular vorzunehmen und dabei Weisungen zu sämtlichen Tagesordnungspunkten (auch zu
den Punkten, bei denen die Weisung nicht geändert wurde) zu erteilen. Die vollständig ausgefüllten Formulare können Sie per
Post oder Telefax oder E-Mail an die dort angegebene Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse senden. Die Formulare müssen
spätestens am 04. August 2015, 24:00 Uhr bei den Stimmrechtsvertretern unter der oben genannten Adresse eingehen, um berücksichtigt
werden zu können. In der Hauptversammlung anwesende oder vertretene Aktionäre können auch noch während der Hauptversammlung
Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilen, ändern oder widerrufen.
Falls ordnungsgemäße Gegenanträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten bei der Gesellschaft eingehen, werden diese unverzüglich
auf der Internetseite der Gesellschaft unter: http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung zugänglich gemacht. Bitte beachten Sie, dass Sie den Stimmrechtsvertretern
zu Gegenanträgen keine Weisungen erteilen können.
Beachten Sie bitte, dass die Bestellung Ihrer Eintrittskarte so rechtzeitig erfolgt, dass die Anmeldung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes fristgerecht bis zum 30. Juli 2015, 24:00 Uhr erfolgen können. Beachten Sie weiterhin, dass die Postlaufzeit
für den Versand der Eintrittskarte an Sie und die Rücksendung derselben nebst Vollmachts- und Weisungsformular an die Gesellschaft
einige Tage betragen kann. Wir empfehlen daher, die Eintrittskarten möglichst frühzeitig bei ihrer Depotbank zu bestellen.
Frankfurt am Main
Powerland AG
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