pferdewetten.de AG
Düsseldorf
ISIN: DE000A1K05B4; DE000A1K0409
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Freitag, den 22. August 2014, um 10:00 Uhr
Im Lindner Congress Hotel Düsseldorf, Lütticher Straße 130, 40547 Düsseldorf stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die pferdewetten.de
AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2013 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands
zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss
ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
TOP 2
Entlastung des Mitglieds des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
dem Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr
2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dammtorstraße 12, 20354 Hamburg, zum Abschlussprüfer, zum Konzernabschlussprüfer
sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.
TOP 5
Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat
Die Mitglieder des Aufsichtsrats Herr Mathias Dahms und Herr Stefan Hänel haben dem Vorstand mitgeteilt, dass sie ihr Amt
als Aufsichtsrat jeweils mit Wirkung zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung 2014 niederlegen.
Der Aufsichtsrat soll daher durch Nachwahl auf seine satzungsmäßige Zahl ergänzt werden. Die Bestellung der Mitglieder des
Aufsichtsrats erfolgt gemäß § 5.1.2 Satz 3 der Satzung der Gesellschaft als Ergänzungswahl für den Rest der Laufzeit der ausscheidenden
Aufsichtsratsmitglieder. Die reguläre Amtszeit von Herrn Dahms und Herrn Hänel endet jeweils mit Ablauf der Hauptversammlung,
die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 beschließt.
Der Aufsichtsrat der pferdewetten.de AG setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 in Verbindung mit § 101 Abs. 1 AktG und § 5.1.1 der Satzung
der pferdewetten.de AG aus 3 Mitgliedern zusammen, die durch die Hauptversammlung zu wählen sind. Die Wahl soll gemäß Ziffer
5.4.3 Deutscher Corporate Governance Kodex als Einzelwahl durchgeführt werden.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a) |
Herrn Sven Ivo Brinck, Hamburg, alleiniger Vorstand der mybet Holding SE, Kiel bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.
Herr Brinck hat zur Zeit keine Mandate in anderen Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien.
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b) |
Herrn Markus A. Knoss, Ludwigsburg, Manager Corporate Trading & Corporate Sales der Bank M – Repräsentanz der biw Bank für Investments und Wertpapiere
AG, Frankfurt bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.
Herr Knoss ist Mitglied des Aufsichtsrat der mybet Holding SE, Kiel.
|
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung (§ 30 b Abs. 1 Nr. 1 WpHG)
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung EUR 3.603.865,00 und ist in 3.603.865 Stückaktien
eingeteilt. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung beträgt damit 3.603.865. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen
Aktien.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
vor der Hauptversammlung schriftlich, per Telefax oder in Textform angemeldet haben.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft bei der nachfolgend genannten Anmeldestelle mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung,
d.h. bis Freitag, den 15. August 2014 (24:00 Uhr), zugehen:
pferdewetten.de AG
c/o Computershare Operations Center 80249 München Fax: 089-30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist der Gesellschaft nachzuweisen.
Zum Nachweis des Anteilsbesitzes genügt ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende
Institut.
Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Er hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages
vor der Versammlung, also auf den Beginn des 1. August 2014 (Record Date) zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Anschrift mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung,
d.h. bis Freitag, den 15. August 2014 (24.00 Uhr), zugehen:
pferdewetten.de AG
c/o Computershare Operations Center 80249 München Fax: 089-30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis
zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)
Der Nachweisstichtag (Record Date) hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien. Er ist aber das entscheidende
Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft
gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung.
Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen.
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern.
Stimmrechtsausübung durch die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Aktionären, die weder persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können noch einen persönlichen Vertreter zur Hauptversammlung
anmelden wollen, bieten wir an, sich durch die vom Vorstand bestellten Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in der Hauptversammlung
vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall ist eine fristgerechte Anmeldung erforderlich. Die Stimmrechtsvertreter werden die Stimmrechte der Aktionäre entsprechend den ihnen erteilten Weisungen ausüben; sie sind
auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten
vorliegt. Das Vollmachtsformular für die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist Teil der Unterlagen, die
den Aktionären übersandt werden. Vollmachten mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter sind in Textform (§ 126 b BGB) an die
Gesellschaft bis Freitag, den 15. August 2014 (24.00 Uhr), eingehend an die folgende Adresse zu übermitteln:
pferdewetten.de AG
c/o Computershare Operations Center 80249 München Fax: 089-30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
Ergänzend weisen wir auch auf die Möglichkeit hin, das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut
oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten Sorge zu tragen. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig. Zur Vollmachtserteilung kommen
sowohl Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft in Betracht.
Wenn die Erteilung einer Vollmacht zugunsten einer anderen Person als einem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
erfolgt und nicht in den Anwendungsbereich des § 135 AktG (insbesondere Bevollmächtigung von Kreditinstituten und Aktionärsvereinigungen)
fällt, gilt: Für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sowie den Nachweis gegenüber der Gesellschaft ist Textform
(§ 126 b BGB) erforderlich.
Im Anwendungsbereich des § 135 AktG (insbesondere Bevollmächtigung von Kreditinstituten und Aktionärsvereinigungen) können
die Kreditinstitute und sonstige diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellte Personen oder Vereinigungen für ihre Bevollmächtigung
Formen vorsehen, die denen in § 135 AktG genügen müssen.
Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erteilt, ist kein zusätzlicher Nachweis der Bevollmächtigung
erforderlich. Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, kann die Gesellschaft einen Nachweis der Bevollmächtigung
verlangen, soweit sich nicht aus § 135 AktG etwas anderes ergibt.
Die Aktionäre können zur Vollmachtserteilung das Formular verwenden, das sie zusammen mit der Eintrittskarte erhalten. Vollmachten
können der Gesellschaft an folgende Anschrift übermittelt werden:
pferdewetten.de AG
c/o Computershare Operations Center 80249 München Fax: 089-30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Veröffentlichungen auf der Internetseite
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen
zur Hauptversammlung nach § 124 a AktG sind im Internet unter www.pferdewetten.ag zugänglich.
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (EUR 180.193,25, das entspricht 180.194 Aktien) erreichen,
können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen
ist in schriftlicher Form (§ 126 BGB) an den Vorstand zu richten und muss für jeden Gegenstand eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
enthalten:
pferdewetten.de AG, Vorstand,
Kaistraße 3, 40221 Düsseldorf Telefax: 0211-9300690
Verlangen zur Ergänzung der Tagesordnung müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis Dienstag, den 22. Juli 2014 (24.00 Uhr), zugehen.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden, sofern sie nicht schon mit der Einberufung bekanntgemacht wurden,
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet,
bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden
zudem den Aktionären mitgeteilt und auf der Internetseite www.pferdewetten.ag veröffentlicht.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG
Aktionäre der Gesellschaft haben das Recht, Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung in der Hauptversammlung
zu stellen, ohne dass es hierfür vor der Hauptversammlung einer Ankündigung oder sonstigen Handlung bedarf. Gegenanträge müssen
mit einer Begründung versehen sein. Wahlvorschläge bedürfen keiner Begründung. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen
von Aktionären zur Hauptversammlung sind an folgende Anschrift zu richten:
pferdewetten.de AG, Vorstand,
Kaistraße 3, 40221 Düsseldorf Telefax: 0211-9300690 E-Mail: hv2014@pferdewetten.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen nicht zugänglich gemacht werden.
Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft unter vorstehender Anschrift bis zum 7. August 2014 (24.00 Uhr) unter der vorstehenden Adresse zugehen, sowie eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden unverzüglich nach ihrem Eingang
unter der Internetadresse www.pferdewetten.ag zugänglich gemacht.
Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG in der Hauptversammlung auf ein mündlich vorgetragenes Verlangen vom Vorstand Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich
ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Das Auskunftsrecht besteht auch hinsichtlich der rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen.
Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.
Nach Ziffer 6.3.2 Satz 2 der Satzung ist der Versammlungsleiter ermächtigt, das Rede- und Fragerecht oder Aktionäre vom Beginn
der Hauptversammlung an zeitlich angemessen zu beschränken, wobei er sich davon leiten lassen soll, dass die Hauptversammlung
in angemessener und zumutbarer Zeit abgewickelt wird.
Düsseldorf, im Juli 2014
pferdewetten.de AG
Der Vorstand
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