Petro Welt Technologies AG
Wien
FN 69011 m ISIN: AT0000A00Y78
Einberufung der 16. ordentlichen Hauptversammlung
der Petro Welt Technologies AG
für Montag, den 28. Juni 2021, um 10:00 Uhr, Wiener Zeit,
Ort der Hauptversammlung im Sinne von § 106 Z 1 AktG ist
1010 Wien, Schubertring 6
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre!
Die 16. ordentliche Hauptversammlung der Petro Welt Technologies AG wird am 28. Juni 2021 als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer nach Maßgabe der Verordnung der Bundesministerin für Justiz zur näheren Regelung
der Durchführung von gesellschaftsrechtlichen Versammlungen ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer und von Beschlussfassungen
auf andere Weise (Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung – COVID-19-GesV) abgehalten.
Demgemäß können Aktionäre bei der 16. ordentlichen Hauptversammlung der Petro Welt Technologies AG am 28. Juni 2021 nicht
physisch anwesend sein. Es werden die Voraussetzungen geschaffen, dass Aktionäre die Hauptversammlung von jedem Ort aus optisch
und akustisch in Echtzeit mitverfolgen können.
Die Antragstellung, die Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung können nur durch
einen von der Gesellschaft vorgeschlagenen unabhängigen Stimmrechtsvertreter erfolgen.
Für weiterführende Informationen zur virtuellen Hauptversammlung und zu den Aktionärsrechten verweist der Vorstand auf die
Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der 16. ordentlichen Hauptversammlung und auf die Ausführungen zu den Aktionärsrechten in dieser Einberufung der 16. ordentlichen
Hauptversammlung, die spätestens ab 7. Juni 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.pewete.com
zugänglich sind.
Durch die Abhaltung der virtuellen Hauptversammlung anstelle einer Verschiebung der Hauptversammlung auf einen ungewissen
späteren Zeitpunkt sind nach Beurteilung des Vorstands sowohl die Interessen der Gesellschaft als auch die Interessen der
Aktionäre bestmöglich berücksichtigt.
Der Vorstand der Petro Welt Technologies AG behält sich ausdrücklich vor, diese ordentliche Hauptversammlung abzusagen und
zu einem späteren Zeitpunkt abzuhalten, wenn die verlässliche Durchführung am 28. Juni 2021 nicht gesichert erscheint oder
dies aufgrund der Vorgaben der Behörden angebracht sein sollte.
ÜBERTRAGUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG IM INTERNET
Die 16. ordentliche Hauptversammlung wird vollständig in Echtzeit im Internet übertragen.
Alle teilnahmeberechtigten Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung am 28. Juni 2021 ab 10:00 Uhr, Wiener Zeit,
im Internet unter
www.pewete.com/hauptversammlung-livestream
verfolgen.
Zur Verfolgung der Hauptversammlung im Internet ist eine Anmeldung erforderlich. Die Zugangsdaten werden an die teilnahmeberechtigten
Aktionäre übermittelt.
Durch die Übertragung der Hauptversammlung im Internet haben alle teilnahmeberechtigten Aktionäre, die dies wünschen, die
Möglichkeit, von jedem Ort aus mittels akustischer und optischer Einwegverbindung in Echtzeit dem Verlauf der Hauptversammlung
zu folgen und die Präsentation des Vorstands und die Beantwortung der Fragen der Aktionäre sowie die Beschlussfassung zu verfolgen.
TAGESORDNUNG
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das am 31.12.2020 endende Geschäftsjahr samt Lagebericht, des Konzernabschlusses
für das am 31.12.2020 endende Geschäftsjahr samt Konzernlagebericht, des Corporate Governance-Berichts und des Berichts des
Aufsichtsrats für das am 31.12.2020 endende Geschäftsjahr
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das am 31.12.2020 endende Geschäftsjahr
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31.12.2020 endende Geschäftsjahr
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4. |
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates für das am 31.12.2020 endende Geschäftsjahr
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das am 31.12.2021 endende Geschäftsjahr
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6. |
Beschlussfassung über den Vergütungsbericht
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UNTERLAGEN
Folgende Unterlagen sind spätestens ab 7. Juni 2021 auf der Internetseite der Petro Welt Technologies AG (www.pewete.com)
abrufbar:
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Einladung und Tagesordnung (Einberufung)
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Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
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* |
Beschlussvorschläge des Vorstands und Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6
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* |
Jahresabschluss für das am 31.12.2020 endende Geschäftsjahr samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht
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* |
Konzernabschluss für das am 31.12.2020 endende Geschäftsjahr samt Konzernlagebericht
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* |
Bericht des Aufsichtsrats für das am 31.12.2020 endende Geschäftsjahr
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* |
Vergütungsbericht
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* |
Frageformular
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Vollmachtsformular für die Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV
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* |
Formular für den Widerruf einer Vollmacht
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Diese Informationen sind bis zum Ablauf eines Monats nach der Hauptversammlung durchgehend auf der Internetseite der Gesellschaft
zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHMEBERECHTIGUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte,
die im Rahmen der 16. ordentlichen Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des
zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Der Nachweisstichtag ist somit der 18. Juni 2021 (24:00 Uhr, Wiener Zeit).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft
nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die sich
auf den Nachweisstichtag bezieht und die der Gesellschaft bis spätestens 23. Juni 2021 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege zugehen muss:
1. |
Übermittlung der Depotbestätigung in Textform gemäß § 16.2 der Satzung:
Telefax: |
+43 (1) 8900 500 62 |
E-Mail: |
anmeldung.pewete@hauptversammlung.at (Depotbestätigung als eingescannter Anhang in TIF oder PDF Format)
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2. |
Übermittlung in Schriftform (Unterschrift, firmenmäßige Zeichnung):
Per Post oder Boten: |
Petro Welt Technologies AG c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH Köppel 60, A-8242 St. Lorenzen am Wechsel
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Per SWIFT: |
GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599) (unbedingt ISIN AT0000A00Y78 im Text angeben)
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Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer
Depotbestätigung zu veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
DEPOTBESTÄTIGUNG
Die Depotbestätigung gemäß § 10a AktG ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* |
Angaben über den Aussteller: Name (Firma) und Anschrift oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code
(BIC);
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* |
Angaben über den Aktionär: Name (Firma), Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer
bei juristischen Personen;
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* |
Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN: AT0000A00Y78;
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* |
Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung; und
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* |
den Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
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Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtags
18. Juni 2021 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher oder englischer Sprache entgegengenommen.
BESTELLUNG EINES BESONDEREN STIMMRECHTSVERTRETERS
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen
in dieser Einberufung nachgewiesen hat, hat sich einer der nachstehend angeführten Personen als unabhängigen Stimmrechtsvertreter
zur weisungsgebundenen Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zu bedienen.
Die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe oder die Erhebung des Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung
kann nur durch einen der nachstehenden Stimmrechtsvertreter erfolgen:
1. |
Dipl.-Volkswirt, Dipl.-Jurist Florian Beckermann, LL.M.
c/o Interessenverband für Anleger, IVA Feldmühlgasse 22, A-1130 Wien E-Mail: beckermann.pewete@hauptversammlung.at
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2. |
Rechtsanwalt Mag. Alexander Singer
c/o Singer Fössl Rechtsanwälte OG Prinz-Eugen-Straße 30, A-1040 Wien E-Mail: singer.pewete@hauptversammlung.at
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3. |
Rechtsanwältin Mag. Gudrun Ott-Sander
c/o Schmutzer & Ott-Sander Rechtsanwälte Ebendorferstraße 3/18, A-1010 Wien E-Mail: ott-sander.pewete@hauptversammlung.at
|
4. |
Rechtsanwalt Dr. Richard Wolf
c/o Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG Schubertring 6, A-1010 Wien E-Mail: wolf.pewete@hauptversammlung.at
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Jeder Aktionär kann nur eine der oben genannten Personen als besonderen Stimmrechtsvertreter auswählen und dieser Vollmacht
erteilen. Die Erteilung einer Vollmacht an eine andere Person ist im Sinne von § 3 Abs 4 COVID-19-GesV nicht zulässig und
daher unwirksam.
Bitte verwenden Sie für die Vollmachtserteilung an den besonderen Stimmrechtsvertreter das auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
www.pewete.com/de/investors/meeting/
zur Verfügung gestellte Vollmachtsformular.
Für die Vollmachtserteilung, die dazu vorgesehenen Übermittlungsmöglichkeiten und Fristen sind die in der Teilnahmeinformation
enthaltenen Festlegungen zu beachten.
Die persönliche Übergabe der Vollmacht am Versammlungsort ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
HINWEIS ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE
Beantragung von zusätzlichen Tagesordnungspunkten (§ 109 AktG)
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung Inhaber der Aktien sind, können schriftlich verlangen,
dass weitere Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt
muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.
Die Antragsteller müssen ihren Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums
oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt werden, dass die Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung
ununterbrochen Inhaber der Aktien sind.
Zum erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Der Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz (Depotbestätigung)
spätestens am 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am 7. Juni 2021 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) per Post oder Boten an ihre Geschäftsanschrift Kärntner Ring 11-13, A-1010 Wien (Zugang über Mahlerstrasse
12, Stiege 5, A-1010 Wien), oder per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an
anmeldung.pewete@hauptversammlung.at
oder via SWIFT an GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000A00Y78 im Text angeben) zugehen.
Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG)
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (unter Nennung der Namen der erklärenden Personen)
Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der
betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats
auf der Internetseite der Gesellschaft
www.pewete.com
bekannt und zugänglich gemacht werden.
Bei einem Beschlussvorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds hat an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen
Person gemäß § 87 Abs 2 AktG zu treten. In dieser Erklärung hat die vorgeschlagene Person ihre fachliche Qualifikation, ihre
beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen
könnten.
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums
oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein.
Zum erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz (Depotbestätigung) spätestens
am siebten Werktag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am 17. Juni 2021 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) per Post oder Boten an ihrer Geschäftsanschrift Kärntner Ring 11-13, A-1010 Wien (Zugang über Mahlerstrasse
12, Stiege 5, A-1010 Wien), per Telefax unter der Nummer +43 (0) 18900 500 62, als eingescannter Anhang in TIF oder PDF Format
per E-Mail unter anmeldung.pewete@hauptversammlung.at oder via SWIFT an GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt
ISIN AT0000A00Y78 im Text angeben) zugehen.
Antragsrecht von Aktionären in der Hauptversammlung (§ 119 AktG)
Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung durch seinen besonderen Stimmrechtsvertreter zu jedem Tagesordnungspunkt
Anträge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Über einen Gegenstand der Verhandlung, der nicht ordnungsgemäß
als Tagesordnungspunkt bekannt gemacht wurde, darf kein Beschluss gefasst werden.
Auskunftsrecht (§ 118 AktG)
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie
zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen
und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in
den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit
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sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zuzufügen, oder
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ihre Erteilung strafbar wäre.
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Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort
über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht gemäß § 118 AktG auch bei Abhaltung der virtuellen Hauptversammlung
während der Hauptversammlung von den Aktionären selbst ausgeübt werden kann.
Die Aktionäre werden im Sinne einer geordneten Durchführung der virtuellen Hauptversammlung ersucht, sämtliche Fragen so rechtzeitig
vor Beginn der ordentlichen Hauptversammlung zu übermitteln, dass diese bis 23. Juni 2021 bei der Gesellschaft einlangen.
Bitte übermitteln Sie alle Fragen in Textform per E-Mail an
fragen.pewete@hauptversammlung.at
Bedienen Sie sich dafür bitte des Frageformulars, welches auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.pewete.com/de/investors/meeting/
abrufbar ist. Unter Verwendung einer bestätigten E-Mail-Adresse (entsprechend der Erläuterung in der Information über die
organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung) können Sie auch ein
einfaches E-Mail mit Ihren Fragen an die genannte E-Mail Adresse senden, welches Sie mit Ihrem Namen beenden.
INFORMATION ZUM DATENSCHUTZ DER AKTIONÄRE
Die Petro Welt Technologies AG verarbeitet als Verantwortliche personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere jene gemäß
§ 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls
Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten), um den Aktionären
die Teilnahme und Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Diese Daten erhält die Petro Welt Technologies
AG direkt von den Betroffenen oder auf deren Instruktion von Banken, soweit diese Wertpapierdepots verwalten.
Die Petro Welt Technologies AG ist gemäß § 104 Abs 1 AktG rechtlich verpflichtet, jährlich die ordentliche Hauptversammlung
einzuberufen. Um dieser rechtlichen Verpflichtung nachzukommen, ist die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären
für die Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung unerlässlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
der personenbezogenen Daten ist Artikel 6 Abs 1 lit c DSGVO, wonach die Verarbeitung von Daten rechtmäßig ist, wenn sie zur
Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen erforderlich ist, der der Verantwortliche unterliegt.
Für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Petro Welt Technologies AG die verantwortliche Stelle. Die Petro
Welt Technologies AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie
etwa Notaren, Rechtsanwälten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von der Petro Welt Technologies AG nur solche personenbezogenen
Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich
nach Weisung der Petro Welt Technologies AG. Soweit rechtlich notwendig, hat die Petro Welt Technologies AG mit diesen Dienstleistungsunternehmen
eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten nicht an Dritte weitergegeben.
Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können die besonderen Stimmrechtsvertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder
und der Notar in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnahmeverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin
genannten personenbezogenen Daten (u.a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die Petro Welt Technologies AG ist
zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen
Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).
Von der Gesellschaft wird als Dienstleister die HV-Veranstaltungsservice GmbH, FN 332741 a, Köppel 60, A-8242 St. Lorenzen,
am Wechsel herangezogen, die in Bezug auf die personenbezogenen Daten als Auftragsverarbeiter im Sinne des Artikel 28 DSGVO
tätig wird.
Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet
wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und
Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht
sowie aus Geldwäschebestimmungen.
Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionären gegen die Petro Welt Technologies AG oder umgekehrt von der Petro Welt Technologies
AG gegen Aktionäre erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen
in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten während
der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen.
Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich
der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO.
Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der Petro Welt Technologies AG unentgeltlich über die E-Mail Adresse
dpo@pewete.com
oder über die nachfolgenden Kontaktdaten geltend machen:
RBS Responsible Business Solutions GmbH Hegelgasse 13 A-1010 Wien
Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.
GESAMTANZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 48.850.000 und ist eingeteilt
in 48.850.000 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
besitzt die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
somit 48.850.000 Stimmrechte.
Wien, im Mai 2021
Der Vorstand
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