PANDATEL Aktiengesellschaft
Heidelberg
ISIN DE000A1R1C81
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am 29. August 2013, um 10:00 Uhr,
im Prinz Carl Palais, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung:
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der PANDATEL Aktiengesellschaft und ihres Lageberichts zum 31. Dezember 2012
sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben
nach § 289 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs für das Geschäftsjahr 2012
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2. |
Entlastung des Abwicklers im Geschäftsjahr 2012 für diesen Zeitraum
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
Herr Georg Marsmann, Abwickler im Geschäftsjahr 2012, wird für diesen Zeitraum entlastet.
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3. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012 für diesen Zeitraum
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
Herr Manfred Wissmann, Herr Stefan Weidner und Herr Michael Ganslmeier werden als Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr
2012 für diesen Zeitraum entlastet.
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4. |
Beschlussfassung über die Umfirmierung und die entsprechende Änderung von § 1 Abs. 1 der Satzung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 1 Abs. 1 der Satzung wie folgt zu ändern:
‘Die Firma der Gesellschaft lautet: Panamax Aktiengesellschaft.’
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5. |
Beschlussfassung über die Änderung des Unternehmensgegenstands und die entsprechende Änderung von § 2 Abs. 1 der Satzung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Unternehmensgegenstand zu ändern und § 2 Abs. 1 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
Ԥ 2 Gegenstand des Unternehmens
1. |
Der Gegenstand des Unternehmens ist die Gründung von Kapital- und Personengesellschaften sowie der Erwerb, die Verwaltung
und die Veräußerung von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften, ausschließlich im eigenen Namen und mit eigenem
Vermögen. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihr eigenes Vermögen zu verwalten und dazu alle Arten von Finanzgeschäften und
Geschäften mit Finanzinstrumenten im eigenen Namen und für eigenes wirtschaftliches Risiko vorzunehmen sowie Sachwerte einschließlich
Immobilien und Schiffen zu erwerben und zu veräußern.’
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6. |
Beschlussfassung über die Änderung von § 9 Abs. 2 der Satzung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 9 Abs. 2 der Satzung wie folgt zu ändern:
‘Wird ein Aufsichtsratsmitglied anstelle eines vorzeitig ausscheidenden Mitglieds gewählt, so dauert sein Amt nur für den
Rest der Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds, soweit die Hauptversammlung nichts anderes beschließt.’
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7. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2013 zu wählen.
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8. |
Beschlussfassung über die Anpassung von § 14 Abs. 3 Satz 2 der Satzung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
§ 14 Abs. 3 Satz 2 der Satzung wird wie folgt geändert:
‘Die Mindestfrist von 30 Tagen verlängert sich um die Tage der Anmeldefrist gemäß § 15 Abs. 1.’
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9. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
Die von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 28. Juli 2011 gewählten Aufsichtsratsmitglieder Manfred Wissmann, Michael
Ganslmeier und Stefan J. Weidner haben ihre Aufsichtsratsmandate mit Wirkung zum 20. April 2013 niedergelegt. Ihre Wahl erfolgte
von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 28. Juli 2011 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über
die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit
beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 02. Mai 2013 wurden Frau Prof. Dr. Karin Lergenmüller, Frau Eva Katheder und
Frau Francella Mvurah gerichtlich zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt. Der vorgenannte Beschluss des Amtsgerichts München
enthält keine Befristung der Bestellung. Eine Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nach dem gerichtlichen Bestellungsbeschluss
vom 02. Mai 2013 hat bislang nicht stattgefunden. Vor dem Hintergrund der auch für gerichtlich bestellte Aufsichtsratsmitglieder
geltenden Höchstdauer der Amtszeit nach § 102 AktG sollen die derzeit gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieder durch
die Hauptversammlung gewählt werden. Nach § 104 Abs. 5 AktG endet mit der Wahl und der Annahme des Amtes das Amt der gerichtlich
bestellten Aufsichtsratsmitglieder automatisch.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG sowie § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei von
der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Frau Dipl.-Kffr. Eva Katheder, Frankfurt am Main, selbstständige Unternehmensberaterin,
Frau Prof. Dr. Karin Lergenmüller, Burrweiler, Hochschullehrerin
Frau Francella Mvurah, Düren, Studentin der Wirtschaftswissenschaften
jeweils für den Rest der Amtsdauer der von der Hauptversammlung vom 28. Juli 2011 gewählten Aufsichtsratsmitglieder zu Mitgliedern
des Aufsichtsrats zu wählen.
Frau Eva Katheder ist unabhängig und verfügt über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Sinne
des § 100 Abs. 5 AktG.
Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG:
Frau Eva Katheder übt weitere Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten aus bei
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CARUS AG, Heidelberg (stellvertretende Vorsitzende)
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Kremlin AG, Hamburg
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Meravest Capital Aktiengesellschaft, Karlsruhe (Vorsitzende)
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MISTRAL Media AG, Köln
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STRATEC Grundbesitz AG, Mannheim (Vorsitzende)
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Frau Prof. Dr. Karin Lergenmüller übt weitere Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten aus bei
– |
Kingstone Europe AG, Königstein (Aufsichtsratsvorsitzende)
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Frau Francella Mvurah bekleidet keine weiteren Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien
bei in- oder ausländischen Gesellschaften.
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 1.579.160,00 und ist eingeteilt
in 1.579.160 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung
dieser Hauptversammlung beläuft sich somit auf 1.579.160; die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt ebenfalls 1.579.160.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter
Vorlage eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes anmelden.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Anschrift spätestens am 22. August 2013 (24:00 Uhr), d.h.
mindestens sechs Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs bei der Gesellschaft nicht mitzurechnen ist, zugehen.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes ist durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das
depotführende Institut zu erbringen. Er hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das ist der 8. August
2013 (00:00 Uhr) (‘Nachweisstichtag’), zu beziehen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss in deutscher oder englischer Sprache
erfolgen. Der Nachweis muss der Gesellschaft spätestens am 22. August 2013 (24:00 Uhr), d.h. mindestens sechs Tage vor der
Versammlung, wobei der Tag des Zugangs bei der Gesellschaft nicht mitzurechnen ist, unter nachfolgend genannter Adresse zugehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes sind an folgende Adresse zu richten:
PANDATEL Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den zuvor beschriebenen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des
Stimmrechts bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag bzw. dem
Nachweis geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich
der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben
keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Aktien,
die nach dem Nachweisstichtag erworben werden. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach
Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich insoweit nicht bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung
ermächtigen lassen.
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Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.
B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder eine andere Person
ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch im Fall der Erteilung einer Vollmacht ist eine fristgerechte Anmeldung und der fristgerechte
Nachweis des betreffenden Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen (siehe oben, ‘Voraussetzungen für die Teilnahme
an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts’) erforderlich.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Bevollmächtigung
Die Erteilung von Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis derselben gegenüber der Gesellschaft bedürfen – sofern weder
ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch eine andere diesen nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte Person
oder Institution bevollmächtigt wird – der Textform (§ 126 b BGB). Für die Erteilung einer solchen Vollmacht können die Aktionäre
auch das Formular, welches ihnen nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird, verwenden.
Die Vollmacht und ihr Widerruf sind entweder an die folgende Adresse
PANDATEL Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
zu übermitteln oder direkt gegenüber dem Bevollmächtigten zu erteilen. Im letztgenannten Fall bedarf es des Nachweises (in
Textform) gegenüber der Gesellschaft. Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung oder
des Widerrufs der Vollmacht gegenüber der Gesellschaft in Textform unter der oben genannten Adresse (PANDATEL Aktiengesellschaft,
Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg, Telefax: +49 6221 6 49 24 – 24, E-Mail: hauptversammlung@pandatel.de) übermitteln
oder am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung erbringen. Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten
oder des Widerrufs der Vollmacht kann der Gesellschaft bis zum 28. August 2013 übermittelt werden. Die Übermittlung kann auch
unter der E-Mail-Adresse hauptversammlung@pandatel.de erfolgen.
Vollmachtserteilungen durch in der Hauptversammlung anwesende oder vertretene Aktionäre an anwesende Mitaktionäre, anwesende
Aktionärsvertreter oder die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind ebenfalls möglich. Entsprechende Vollmachtsformulare
stehen Ihnen am Tag der Hauptversammlung zur Verfügung.
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder anderen der in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i. V. m.
§ 125 Abs. 5 AktG Aktiengesetz gleichgestellten Institutionen oder Personen sowie den Widerruf und den Nachweis einer solchen
Bevollmächtigung oder des Widerrufs gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. In diesen Fällen ist die
Vollmacht jedoch durch die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen nachprüfbar festzuhalten. Bitte stimmen Sie sich
daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Aktiengesetz gleichgestellten
Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form ab und
beachten Sie auch die insofern gegebenenfalls von diesen vorgegebenen Regelungen.
Stimmrechtsausübung durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte und den Aktionären gegenüber weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Erteilung der Vollmacht, die Erteilung von Weisungen
und deren Änderung, der Widerruf der Vollmacht sowie der Nachweis der Bevollmächtigung oder des Widerrufs bedürfen der Textform.
Die Vollmacht muss Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts enthalten. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne Weisungserteilung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten oder den vor der
Hauptversammlung zugänglich gemachten Gegenanträgen und Wahlvorschlägen können die Stimmrechte nicht vertreten werden. Weder
im Vorfeld noch während der Hauptversammlung können die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Weisungen zu Verfahrensanträgen
entgegennehmen.
Für Vollmachts- und Weisungserteilung kann das nach ordnungsgemäßer Anmeldung zugesandte Vollmachts- und Weisungsformular
verwendet werden. Die Vollmachten und Weisungen sind bis spätestens zum 28. August 2013 an folgende Adresse zu übermitteln:
PANDATEL Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Am Tag der Hauptversammlung kann die Vollmacht und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, die Änderung
von Weisungen sowie der Widerruf der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in Textform auch an der Ein- und
Ausgangskontrolle der Hauptversammlung erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle der Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nicht an möglichen Abstimmungen
über eventuelle, erst in der Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge oder Wahlvorschläge oder sonstige, nicht im Vorfeld
der Hauptversammlung mitgeteilte Anträge teilnehmen und auch keine diesbezüglichen Weisungen erteilen können. Von den Stimmrechtsvertretern
der Gesellschaft können insbesondere auch keine Wortmeldungen oder Fragen von Aktionären entgegengenommen oder vorgebracht
werden. Weitere Einzelheiten zur Stimmrechtsvertretung entnehmen Sie bitte den Hinweisen des Vollmachts- und Weisungsformulars.
Anfragen, Anträge, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 Aktiengesetz
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 Aktiengesetz
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro des Grundkapitals
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand
muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der PANDATEL Aktiengesellschaft
zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen
ist, also spätestens am 29. Juli 2013, 24:00 Uhr, zugehen. Ein etwaiges Verlangen ist schriftlich an die nachfolgende Adresse
zu richten:
PANDATEL Aktiengesellschaft
Ziegelhäuser Landstraße 1 69120 Heidelberg
Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2, Abs. 1 i. V. m. § 142 Abs. 2 Satz 2 Aktiengesetz nachzuweisen, dass sie
mindestens seit dem 29. Mai 2013, 0:00 Uhr, Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sind.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie nicht bereits mit der Einberufung der Hauptversammlung
bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der ganzen Europäischen Union verbreiten.
Sie werden außerdem unter der Internetadresse http://www.pandatel.de/investor_relations/agm.php bekannt gemacht und den Aktionären
mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge, § 126 Abs. 1, § 127 Aktiengesetz
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Abwickler und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten
Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Wahlvorschläge
bedürfen keiner Begründung. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich
an die nachfolgende Adresse der Gesellschaft zu richten:
PANDATEL Aktiengesellschaft
Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg, Telefax: +49 6221 64924-24 E-Mail: hauptversammlung@pandatel.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen nicht zugänglich gemacht werden.
Außer in den in § 126 Abs. 2 Aktiengesetz genannten Fällen braucht ein Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich gemacht zu
werden, wenn er nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu Mitgliedschaften des vorgeschlagenen Kandidaten
in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 Aktiengesetz beigefügt sind.
Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie
zugänglich zu machende Begründungen nach ihrem Eingang unter der Internetadresse http://www.pandatel.de/investor_relations/agm.php
veröffentlichen. Dabei werden zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten der Tagesordnung berücksichtigt,
die mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, d. h. bis zum 14. August 2013, 24:00 Uhr, bei der im ersten Absatz dieses
Abschnittes (‘Gegenanträge und Wahlvorschläge, § 126 Abs. 1, § 127 Aktiengesetz’) genannten Adresse eingehen. Eventuelle Stellungnahmen
der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind,
in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden.
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 Aktiengesetz
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Abwickler Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der
in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes
der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Generaldebatte
zu stellen. Unter bestimmten in § 131 Abs. 3 AktG geregelten Voraussetzungen darf der Abwickler die Auskunft verweigern. Ferner
ist der Versammlungsleiter nach näherer Maßgabe des § 17 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ermächtigt, das Rede- und Fragerecht
der Aktionäre angemessen zeitlich zu beschränken und Näheres dazu zu bestimmen.
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 Aktiengesetz finden sich auch
unter der Internetadresse http://www.pandatel.de/investor_relations/agm.php
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
Die Informationen und Unterlagen nach § 124 a Aktiengesetz einschließlich der Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 stehen im
Internet unter http://www.pandatel.de/investor_relations/agm.php zur Verfügung. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich
zugänglich zu machenden Informationen liegen in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.
Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift erteilt.
Heidelberg, im Juli 2013
PANDATEL Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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