NEXR Technologies SE
Berlin
– ISIN DE000A1K03W5- – WKN A1K03W –
Einladung zur virtuellen ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Donnerstag, den 18. Juni 2020, um 10:00 Uhr (MESZ)
stattfindenden virtuellen ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.
Die ordentliche Hauptversammlung wird gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-,
Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 (BGBl I, S.
570; im Folgenden “COVID-19-Gesetz“) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten abgehalten. Einzelheiten
zu den Rechten der Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten entnehmen Sie bitte den ‘Allgemeinen Hinweisen’, die im Anschluss
an die Tagesordnung abgedruckt sind. Die virtuelle Hauptversammlung findet in den Geschäftsräumen der Gesellschaft im ‘Rockettower’,
Charlottenstraße 4, 10969 Berlin, statt.
Bitte beachten Sie, dass Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten die virtuelle Hauptversammlung nicht vor Ort in den Geschäftsräumen
der Gesellschaft verfolgen können.
I. Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019, des Lageberichts für die Gesellschaft für das Geschäftsjahr
2019 einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Verwaltungsrats
über das Geschäftsjahr 2019
Die vorgenannten Unterlagen sind vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.nexr-technologies.com/jahreshauptversammlung |
zugänglich. Sie werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich
und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen zugesandt.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu dem Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen,
da der Verwaltungsrat den von dem geschäftsführenden Direktor aufgestellten und vorgelegten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2019 gebilligt hat und der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 damit gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) i) der Verordnung
(EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 08. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (nachfolgend ‘SE-VO’)
in Verbindung mit § 47 Abs. 5 Satz 1 SEAG festgestellt ist. Eine Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung
ist in diesem Fall gesetzlich nicht vorgesehen.
[Hinweis: Soweit nachfolgend Normen der SE-VO, des SE-Ausführungsgesetzes (SEAG), des Aktiengesetzes (AktG) und des Handelsgesetzbuches
(HGB) zitiert werden, verzichtet die Gesellschaft aus Gründen der Übersichtlichkeit auf die Zitierung der Verweisungsnormen
der Art. 5 und Art. 9 SE-VO.]
|
2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2019
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Mitgliedern des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
|
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsführenden Direktoren für das Geschäftsjahr 2019
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den geschäftsführenden Direktoren für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
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4. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020
Der Verwaltungsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Frankfurt am Main, wird zum Abschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2020 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten und sonstigen
unterjährigen Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG, die vor der ordentlichen Hauptversammlung im Jahre 2021
aufgestellt werden und deren prüferische Durchsicht beauftragt wird, bestellt.
|
II. Allgemeine Hinweise
1. Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physischen Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten
Mit Blick auf die fortdauernde COVID-19-Pandemie wird die ordentliche Hauptversammlung am 18. Juni 2020 auf Grundlage des
COVID-19-Gesetz als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten durchgeführt.
Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung jedoch über das passwortgeschützte Online-Portal
der Gesellschaft (HV-Portal) unter der Internetadresse
https://www.nexr-technologies.com/jahreshauptversammlung
per Bild- und Tonübertragung verfolgen. Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären wird anstelle der herkömmlichen Eintrittskarte
eine Stimmrechtskarte zugeschickt, welche unter anderem den Zugangscode für das ab dem 28. Mai 2020 zugängliche HV-Portal
enthält. Über dieses können die Aktionäre (und ggf. deren Bevollmächtigte) außerdem unter anderem ihr Stimmrecht ausüben,
Vollmachten erteilen, Fragen einreichen oder Widerspruch zu Protokoll erklären. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausübung
Ihrer Rechte erscheinen nach dem Einloggen in Form von Schaltflächen und Menüs auf der Benutzeroberfläche des HV-Portals.
2. Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte und die Ausübung des Stimmrechts; Nachweisstichtag und dessen Bedeutung
Zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sind gemäß § 14 Abs. 4 der Satzung nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben.
Zum Nachweis des Anteilsbesitzes genügt eine in Textform (§ 126b BGB) erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts
in deutscher oder englischer Sprache. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den
28. Mai 2020, 0:00 Uhr, (MESZ) (Nachweisstichtag) zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft spätestens am 11. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), unter
der folgenden Adresse oder E-Mail-Adresse zugehen:
NeXR Technologies SE c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung der Aktionärsrechte nur derjenige als Aktionär, wer den vorgenannten
Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Der Umfang des Stimmrechts richtet sich – neben der Notwendigkeit zur Anmeldung
– ausschließlich nach dem im Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag
oder der Anmeldung ist keine Sperre für die Veräußerung von Aktien verbunden; Aktionäre können über ihre Aktien daher auch
nach dem Nachweisstichtag bzw. am Tage des Nachweisstichtages selbst sowie nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung frei
verfügen. Auch im Falle der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag bzw. am
Tage des Nachweisstichtages selbst ist für die Ausübung der Aktionärsrechte und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich
der Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag, d.h. zum Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, maßgeblich. Personen, die
zum Nachweisstichtag keine Aktien besitzen und erst danach, also frühestens im Laufe des Tages des Nachweisstichtages, Aktionär
werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur berechtigt (insbesondere stimmberechtigt), soweit sie sich von dem bisherigen
Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat hingegen keine Bedeutung für
eine eventuelle Dividendenberechtigung.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes unter vorstehend genannter Adresse werden den Aktionären
die Stimmrechtskarten inklusive der Zugangsdaten für das passwortgeschützte HV-Portal übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt
der Stimmrechtskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für den Zugang der Anmeldung und des Nachweises
des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft Sorge zu tragen.
3. Verfahren der Stimmabgabe
a) Stimmabgabe durch die Aktionäre (Briefwahl)
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihre Stimmen durch Briefwahl schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation
abgeben.
Vor der Hauptversammlung steht Ihnen dafür zum einen das mit der Stimmrechtskarte übersandte Briefwahlformular zur Verfügung.
Das Briefwahlformular kann außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.nexr-technologies.com/jahreshauptversammlung
heruntergeladen werden. Sofern Sie das Briefwahlformular verwenden, senden Sie dieses bis einschließlich zum 17. Juni 2020,
24:00 Uhr (MESZ), eingehend ausschließlich an folgende Postadresse oder E-Mail-Adresse
NeXR Technologies SE c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Vor und auch während der Hauptversammlung ab dem 28. Mai 2020 bis zum Beginn der Abstimmung steht Ihnen für die Ausübung des
Stimmrechts im Wege der Briefwahl auch das unter oben genannter Internetadresse erreichbare HV-Portal der Gesellschaft zur
Verfügung. Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche ‘Briefwahl’ vorgesehen. Über das HV-Portal können Sie auch während der
Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung etwaige zuvor im Wege der Briefwahl erfolgte Stimmabgaben ändern oder widerrufen.
Briefwahlstimmen, die einer ordnungsgemäßen Anmeldung nicht zweifelsfrei zugeordnet werden können, werden nicht berücksichtigt.
b) Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, beispielsweise einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung,
einen Stimmrechtsberater oder andere Institutionen oder Personen ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch im Falle einer Bevollmächtigung
sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts,
nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung
zulässig. Zur Vollmachtserteilung kommen Erklärungen sowohl gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft
in Betracht. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Vor der Hauptversammlung steht ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären für die Bevollmächtigung zum einen das mit der Stimmrechtskarte
übersandte Vollmachtsformular zur Verfügung. Zudem kann ein Vollmachtsformular auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.nexr-technologies.com/jahreshauptversammlung
heruntergeladen werden.
Sofern Sie die Vollmacht gegenüber der Gesellschaft erklären möchten, senden Sie das Vollmachtsformular bis einschließlich
zum 17. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), eingehend ausschließlich an folgende Postadresse oder E-Mail-Adresse
NeXR Technologies SE c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Vor und während der Hauptversammlung ab dem 28. Mai 2020 bis zum Beginn der Abstimmung steht Ihnen für die Erteilung einer
Vollmacht gegenüber der Gesellschaft auch das unter oben genannter Internetadresse erreichbare HV-Portal der Gesellschaft
zur Verfügung. Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche ‘Vollmacht an Dritte’ vorgesehen. Über das HV-Portal können Sie auch
während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung etwaige zuvor erteilte Vollmachten ändern oder widerrufen.
Ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesen Fällen. Erfolgt die Vollmachtserteilung
gegenüber dem Bevollmächtigten, kann der Bevollmächtigte den Nachweis (z. B. die Vollmacht im Original oder in Kopie bzw.
als Scan) per Post bis spätestens 17. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), eingehend oder per E-Mail spätestens am Tag der Hauptversammlung
eingehend an die jeweils oben genannten Adressen übermittelt.
Die Möglichkeit zur Ausübung der Aktionärsrechte durch einen Bevollmächtigten im Wege der elektronischen Zuschaltung über
das HV-Portal erfordert, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber den mit der Stimmrechtskarte versendeten Zugangscode
erhält.
Für die Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder diesen nach § 135 Abs. 8 und
10 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten die speziellen Bestimmungen
in § 135 AktG, insbesondere bezüglich der Form der Erteilung der Vollmacht. Auch die von den Intermediären, Aktionärsvereinigungen,
Stimmrechtsberatern und anderen gleichgestellten Personen und Institutionen insoweit gegebenenfalls vorgegebenen Regelungen
sind zu beachten. Die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden wegen
einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern und sonstigen Intermediären oder gemäß § 135 AktG Gleichgestellten,
die eine Mehrzahl von Aktionären vertreten, wird empfohlen sich im Vorfeld der Hauptversammlung hinsichtlich der Ausübung
des Stimmrechts bei der Aktionärs-Hotline oder unter der oben genannten Adresse der Anmeldestelle zu melden.
c) Stimmabgabe durch die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Zur Erleichterung der Ausübung ihres Stimmrechtes bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene
Mitarbeiter der Gesellschaft als Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen
wollen, müssen sich gemäß den vorstehenden Bestimmungen fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes
führen.
Vor der Hauptversammlung steht ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären für die Bevollmächtigung zum einen das mit der Stimmrechtskarte
übersandte Vollmachts- und Weisungsformular zur Verfügung. Sofern Sie das Vollmachts- und Weisungsformular verwenden, senden
Sie dieses bis einschließlich zum 17. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), eingehend ausschließlich an folgende Postadresse oder E-Mail-Adresse
NE NeXR Technologies SE c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Das Vollmachts- und Weisungsformular kann außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.nexr-technologies.com/jahreshauptversammlung
heruntergeladen werden.
Vor und während der Hauptversammlung ab dem 28. Mai 2020 bis zum Beginn der Abstimmung steht Ihnen für die Ausübung des Stimmrechts
im Wege der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch das unter oben genannter Internetadresse erreichbare
HV-Portal der Gesellschaft zur Verfügung. Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche ‘Vollmacht und Weisungen’ vorgesehen.
Über das HV-Portal können Sie auch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung etwaige zuvor erteilte Vollmacht
und Weisungen ändern oder widerrufen.
Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für
die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne solche
ausdrücklichen Weisungen werden die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben.
4. Fragemöglichkeit der Aktionäre
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre haben die Möglichkeit, im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen zu stellen (vgl.
§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 COVID-19-Gesetz). Etwaige Fragen sind bis spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis
zum Ablauf des 15. Juni 2020 (24.00 Uhr), über das unter der Internetadresse
https://www.nexr-technologies.com/jahreshauptversammlung
zugängliche HV-Portal der Gesellschaft einzureichen. Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche ‘Frage einreichen’ vorgesehen.
Nach Ablauf der genannten Frist können kein Fragen mehr eingereicht werden.
Es ist vorgesehen, die Fragensteller im Rahmen der Fragenbeantwortung grundsätzlich namentlich zu nennen. Bitte beachten Sie
dazu die weitergehenden Erläuterungen zu den Aktionärsrechten und zum Datenschutz am Ende dieser Einladungsbekanntmachung.
5. Erklärung von Widersprüchen zu Protokoll
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können bis zum Ende der Hauptversammlung unter der
Internetadresse
https://www.nexr-technologies.com/jahreshauptversammlung
über das HV-Portal auf elektronischem Wege Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des Notars erklären.
Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche ‘Widerspruch einlegen’ vorgesehen.
6. Angaben zu den Rechten der Aktionäre
a) Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß Art. 56 Satz 2 und 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 Prozent des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,- erreichen, können
gemäß Art. 56 Satz 2 und 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jeder Gegenstand bedarf
einer Begründung oder einer Beschlussvorlage. Das Verlangen ist schriftlich an den Verwaltungsrat der Gesellschaft zu richten
und muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 18. Mai 2020, 24:00 Uhr (MESZ), unter nachfolgender Adresse zugegangen
sein:
NeXR Technologies SE c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München
Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Ein Nachweis, dass die Antragsteller seit mindestens 90
Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Verwaltungsrats
über den Antrag halten (vgl. § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG), ist im Gegensatz zu einer deutschen Aktiengesellschaft gemäß Art.
56 Satz 2 SE-VO in Verbindung mit § 50 Abs. 2 SEAG für die Aktionäre einer SE nicht vorgeschrieben.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden
– unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet,
bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden
außerdem unter der Internetadresse
https://www.nexr-technologies.com/annual-general-meeting
zugänglich gemacht.
b) Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß Art. 53 SE-VO, §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge des Verwaltungsrats zu bestimmten Punkten der Tagesordnung
sowie Wahlvorschläge übersenden. Zugänglich zu machende Gegenanträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich
an folgende Adresse oder E-Mail-Adresse zu richten:
NeXR Technologies SE c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München
E-Mail: antraege@linkmarketservices.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie Gegenanträge ohne Begründung können für eine Zugänglichmachung
nicht berücksichtigt werden. Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen begründet werden (wobei die Begründung bis zum Ende
der Frist nachgereicht werden kann), für Wahlvorschläge gilt das nicht.
Die Gesellschaft wird bis spätestens am 3. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), eingehende, zugänglich zu machende Gegenanträge und
Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der
Verwaltung unter der Internetadresse
https://www.nexr-technologies.com/annual-general-meeting
zugänglich machen. Die Gesellschaft kann unter bestimmten, in den §§ 126, 127 AktG näher geregelten Voraussetzungen von einer
Zugänglichmachung ganz oder teilweise absehen oder Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge und deren Begründungen zusammenfassen.
Die Gesellschaft braucht einen Gegenantrag und dessen Begründung bzw. einen Wahlvorschlag insbesondere dann nicht zugänglich
zu machen, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag oder Wahlvorschlag
zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde oder die Begründung in wesentlichen Punkten
offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder wenn sie Beleidigungen enthält. Die Begründung eines Gegenantrages braucht
nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG
genannten Gründen braucht ein Vorschlag zur Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden,
wenn er nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern
müssen darüber hinaus nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu Mitgliedschaften des vorgeschlagenen Kandidaten
in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 127 Satz 3 in Verbindung mit § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt
sind.
Ein nach § 126 f. AktG zugänglich zu machender Gegenantrag oder Wahlvorschlag eines ordnungsgemäß angemeldeten Aktionärs oder
seines Bevollmächtigten wird in der virtuellen Hauptversammlung so behandelt, als sei er dort gestellt worden.
c) Auskunftsrecht nach Art. 53 SE-VO, § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Verwaltungsrat Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Pflicht
zur Auskunft erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen. Die Auskunftspflicht des Verwaltungsrats eines Mutterunternehmens (§ 290 Abs. 1 und 2 HGB) in der Hauptversammlung,
welcher der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden, erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich
im Rahmen der Aussprache zu stellen. Der Verwaltungsrat darf die Auskunft unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen
ganz oder teilweise verweigern, beispielsweise soweit die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Zudem ist
der Versammlungsleiter nach näherer Maßgabe von § 15 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ermächtigt, das Frage- und Rederecht
der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.
d) Weitere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre
Weitere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG und § 122 Abs. 2
AktG, Art. 53 SE-VO, §§ 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich unter der Internetadresse:
https://www.nexr-technologies.com/annual-general-meeting
7. Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung
Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des HV-Portals und zur Ausübung von Aktionärsrechten
benötigen Sie eine Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung
optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.
Nutzen Sie zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung einen Computer, benötigen Sie einen Browser
und Lautsprecher oder Kopfhörer.
Für den Zugang zum HV-Portal der Gesellschaft benötigen Sie Ihre Stimmrechtskarte, welche Sie nach ordnungsgemäßer Anmeldung
unaufgefordert übersendet bekommen. Auf dieser Stimmrechtskarte finden sich Ihre individuellen Zugangsdaten, mit denen Sie
sich im HV-Portal auf der Anmeldeseite anmelden können.
Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch technische Probleme während der virtuellen Hauptversammlung
zu vermeiden, wird empfohlen – soweit möglich – die Aktionärsrechte (insbesondere das Stimmrecht) bereits vor Beginn der Hauptversammlung auszuüben. Das HV-Portal ist für die Ausübung des Stimmrechts ab dem 28. Mai 2020 zugänglich.
Weitere Einzelheiten zum HV-Portal und den Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten die Aktionäre zusammen mit ihrer Stimmrechtskarte
bzw. im Internet unter
https://www.nexr-technologies.com/annual-general-meeting
8. Hinweis zur Verfügbarkeit der Bild- und Tonübertragung
Die Aktionäre können die gesamte Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung im Internet verfolgen. Die Bild- und Tonübertragung
der virtuellen Hauptversammlung und die Verfügbarkeit des HV-Portals kann nach dem heutigen Stand der Technik aufgrund von
Einschränkungen der Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes und der Einschränkung von Internetdienstleistungen von Drittanbietern
Schwankungen unterliegen, auf welche die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Die Gesellschaft kann daher keine Gewährleistungen
und Haftung für die Funktionsfähigkeit und ständige Verfügbarkeit der in Anspruch genommenen Internetdienste, der in Anspruch
genommenen Netzelemente Dritter, der Bild- und Tonübertragung sowie den Zugang zum HV-Portal und dessen generelle Verfügbarkeit
übernehmen. Die Gesellschaft übernimmt auch keine Verantwortung für Fehler und Mängel der für den Online-Service eingesetzten
Hard- und Software einschließlich solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht Vorsatz vorliegt. Die
Gesellschaft empfiehlt aus diesem Grund, frühzeitig von den oben genannten Möglichkeiten zur Rechtsausübung, insbesondere
zur Ausübung des Stimmrechts, Gebrauch zu machen. Sofern es Datenschutz- oder Sicherheitserwägungen zwingend erfordern, muss
sich der Versammlungsleiter der Hauptversammlung vorbehalten, die Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung zu unterbrechen
oder ganz einzustellen.
9. Aktionärshotline
Bei allgemeinen Fragen zum Ablauf der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft können sich die Aktionäre und Intermediäre
per E-Mail an
nexrtechnologies_hv2020@linkmarketservices.de
wenden. Zusätzlich steht Ihnen von Montag bis einschließlich Freitag zwischen 8:00 Uhr und 17:00 Uhr (MESZ) die Aktionärshotline
unter der Telefonnummer +49 (89) 21027-220 zur Verfügung.
10. Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
Die Informationen nach Art. 53 SE-VO, § 124a AktG sind von der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet unter
www.nexr-technologies.com/jahreshauptversammlung
Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen liegen zudem ab der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen
der Gesellschaft, Charlottenstraße 4, 10969 Berlin, zur Einsicht aus und werden außerdem während der Hauptversammlung zugänglich
gemacht. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen übersandt.
11. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 2.332.755,- und ist eingeteilt
in 2.332.755 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,- je Stückaktie.
Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 2.332.755 Stimmrechte. Die Gesellschaft
hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
12. Information zum Datenschutz für Aktionäre
Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummern, Aktienanzahl, Aktiengattung,
Besitzart der Aktien, Nummer der Stimmrechtskarte und das HV-Portal betreffende Zugangs- sowie Zugriffsdaten) auf Grundlage
der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die
Verarbeitung ist die NEXR Technologies SE die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs.
1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung (nachfolgend ‘DSGVO’). Die verantwortliche Stelle wird Ihre Daten zum genannten Zweck verarbeiten solange Sie Anteilseigner sind. Gesetzliche Nachweis-
und Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. Die Dienstleister der Gesellschaft, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung
beauftragt werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten
Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.
Sie haben das jederzeitige Recht, über die personenbezogenen Daten, die über Sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich
Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben Sie das Recht, auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der
Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen, und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten
bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen
Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Sie das Recht auf Übertragung sämtlicher von Ihnen
an uns übergebener Daten in einem gängigen Dateiformat.
Diese Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
Datenschutzbeauftragter der NEXR Technologies SE C/O activeMind AG Management- und Technologieberatung Kurfürstendamm 56 10707 Berlin Telefon: +49 (0)30 / 770 19 10 70 E-Mail: dataprotect@nexr-technologies.com
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu.
Berlin, im Mai 2020
NEXR Technologies SE
Der Verwaltungsrat
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