Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre können ihr(e) Stimmrecht(e) in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, zum Beispiel durch die depotführende
Bank, eine Aktionärsvereinigung oder durch eine andere Person ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige
Anmeldung gemäß den dargestellten Bedingungen (siehe ‘Teilnahme an der Hauptversammlung’) durch den Aktionär Sorge zu tragen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft, die nicht an ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleich gestellten Personen erteilt werden, bedürfen
der Textform. Ein Vollmachtsvordruck befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Ferner steht
ein entsprechendes Formular auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.medisana.de unter der Rubrik ‘INVESTOR RELATIONS’
-> ‘Hauptversammlung’ zum Herunterladen bereit. Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung
durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft an die folgende Adresse erfolgen:
MEDISANA AG Investor Relations – HV 2015 Jagenbergstraße 19 41468 Neuss Telefax: 02131 – 3668 – 5105 E-Mail: ir@medisana.de
Die vorstehenden Regelungen über die Form von Vollmachten erstrecken sich nicht auf die Form der Erteilung, ihren Widerruf
und den Nachweis von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere von § 135 AktG erfasste Institute
oder Personen. Hier können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden
rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich auch durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich unter den oben genannten Bedingungen (‘Teilnahme an der Hauptversammlung’) ebenfalls
zur Hauptversammlung anmelden. Wir bitten die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine
Vollmacht erteilen wollen, für diese Vollmacht das auf der Homepage der Gesellschaft (www.medisana.de unter ‘INVESTOR RELATIONS’
-> ‘Hauptversammlung’) erhältliche Vollmachts- und Weisungsformular zu verwenden und hiermit dem Stimmrechtsvertreter Weisungen
zu erteilen. Ein von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter darf nur gemäß einer ihm vom Aktionär zu dem jeweiligen
Tagesordnungspunkt erteilten Weisung abstimmen; bei nicht eindeutiger Weisung muss sich der von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter zu dem betroffenen Tagesordnungspunkt enthalten. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Dieses kann auch elektronisch übermittelt werden (E-Mail), indem z.B. die zugesandte Eintrittskarte und das auf der Internetseite der Gesellschaft zum Herunterladen bereitstehende
Vollmachts- und Weisungsformular als eingescannte Datei, beispielsweise im PDF-Format, per E-Mail an die nachstehend genannte
Adresse übersendet wird. Die Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bitten wir aus organisatorischen
Gründen bis spätestens Dienstag, 23. Juni 2015 (Eingangsdatum bei der Gesellschaft) an die nachfolgende Adresse zu übersenden:
MEDISANA AG Investor Relations – HV 2015 Jagenbergstraße 19 41468 Neuss Telefax: 02131 – 3668 – 5105 E-Mail: ir@medisana.de
Alternativ ist eine Übergabe an den Stimmrechtsvertreter während der Hauptversammlung möglich. Zudem bieten wir ordnungsgemäß
angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse,
zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.
Eine Verpflichtung zur Verwendung der von der Gesellschaft angebotenen Formulare zur Bevollmächtigung bzw. Weisungserteilung
an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder zur Bevollmächtigung sonstiger Personen/Institutionen besteht nicht.
Bitte beachten Sie, dass zwar das Recht eines jeden Aktionärs besteht, mehr als eine Person zu bevollmächtigen, dass die Gesellschaft
jedoch berechtigt ist, eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen.
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