LECHWERKE AG
AUGSBURG
International Securities Identification Number (ISIN): DE0006458003
EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG DER LECHWERKE AG AM MITTWOCH, 8. Mai 2013
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
MITTWOCH, 8. MAI 2013, 10:00 UHR
im LEW Business Club der SGL arena, Bürgermeister-Ulrich-Straße 90, 86199 Augsburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
TAGESORDNUNG
1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Lechwerke AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012
sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Lechwerke AG und den Konzern, einschließlich der erläuternden Berichte des
Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben und den wesentlichen Merkmalen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems,
des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss
ist damit gemäß § 172 Satz 1 des Aktiengesetzes festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher.
2 Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Lechwerke AG für das Geschäftsjahr 2012 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 2,00 EUR je Stückaktie |
= |
70.889.280,00 EUR |
Gewinnvortrag auf neue Rechnung |
= |
132.779,31 EUR |
Bilanzgewinn |
= |
71.022.059,31 EUR |
3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2012 Entlastung für diesen Zeitraum
zu erteilen.
4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012 Entlastung für diesen Zeitraum
zu erteilen.
5 Änderung von § 12 der Satzung
Die aktuelle Satzungsregelung zur Vergütung des Aufsichtsrats sieht neben einer Festvergütung eine erfolgsorientierte Vergütung
vor, die sich an der Ausschüttung ohne Berücksichtigung von Sonderausschüttungen und Boni orientiert. Die Gewährung einer
erfolgsorientierten Vergütungskomponente entsprach der bis zum 15. Juni 2012 geltenden Empfehlung des Deutschen Corporate
Governance Kodex.
Die Vergütung des Aufsichtsrats soll auf eine reine Festvergütung umgestellt werden. Durch eine solche Vergütungsstruktur
wird der unabhängig vom kurzfristigen Unternehmenserfolg zu erfüllenden Kontrollfunktion des Aufsichtsrats nach Auffassung
der Gesellschaft besser Rechnung getragen. Der seit dem 15. Juni 2012 geltende Deutsche Corporate Governance Kodex enthält
keine Empfehlung mehr zur Zahlung einer teilweise erfolgsorientierten Vergütung. Zudem soll die Vergütung für die Tätigkeit
in Aufsichtsratsausschüssen an den Umfang der Verantwortung und den tatsächlichen Arbeitsaufwand angepasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
a) § 12 der Satzung, der bisher lautete:
‘Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für ihre Tätigkeit ab dem 1. Januar 2003 neben dem Ersatz ihrer Auslagen einen
festen Betrag von jährlich 2.500 Euro und einen variablen Betrag von 125 Euro je angefangene Million Euro der Ausschüttung
ohne Berücksichtigung von Sonderausschüttungen und Boni.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte, seine Stellvertreter das Eineinhalbfache dieser Beträge.
Für die Teilnahme an den Sitzungen des Aufsichtsrats sowie seiner Ausschüsse erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats ein
Sitzungsgeld in Höhe von 100 Euro.
Soweit die Aufsichtsratsvergütung und das Sitzungsgeld der Umsatzsteuer unterliegen, wird diese zusätzlich vergütet.’
wird wie folgt neu gefasst:
‘Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine jährliche feste Vergütung von 12.000 EUR. Für die Mitgliedschaft im Prüfungs-
oder Personalausschuss des Aufsichtsrats erhalten die Mitglieder dieser Ausschüsse eine zusätzliche jährliche Vergütung in
Höhe von 3.000 EUR und der Vorsitzende des Prüfungsausschusses in Höhe von 9.000 EUR, sofern der jeweilige Ausschuss mindestens
einmal im Jahr tätig geworden ist.
Übt ein Mitglied des Aufsichtsrats zur gleichen Zeit mehrere Funktionen in Ausschüssen aus, erhält es nur die zusätzliche
jährliche Vergütung für die am höchsten vergütete Funktion, bei gleich hoch vergüteten Funktionen in mehreren Ausschüssen
die zusätzliche jährliche Vergütung nur einmal.
Anstelle der in § 12 Absatz 1 dieser Satzung genannten Vergütung erhält der Vorsitzende des Aufsichtsrats eine jährliche feste
Vergütung von 24.000 EUR, jeder seiner Stellvertreter eine jährliche feste Vergütung von 18.000 EUR. Damit sind auch die Übernahme
von Mitgliedschaften und Vorsitzen in Ausschüssen des Aufsichtsrats abgegolten.
Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss angehören oder
den Vorsitz oder den stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat oder den Vorsitz in einem Ausschuss führen, erhalten eine im
Verhältnis der Zeit gekürzte Vergütung.
Den Aufsichtsratsmitgliedern werden die durch die Ausübung ihres Amtes entstehenden angemessenen Auslagen – einschließlich
einer etwaigen auf die Vergütung und den Auslagenersatz entfallenden Umsatzsteuer – erstattet. Sofern keine Auslagen gegen
Einzelnachweis geltend gemacht werden, erhält jedes Mitglied bei Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats oder seiner Ausschüsse
einen pauschalen Auslagenersatz von 100 EUR je Sitzungstag.
Die Gesellschaft kann zugunsten der Aufsichtsratsmitglieder eine Haftpflichtversicherung abschließen, die die gesetzliche
Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit abdeckt.’
b) Die Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2013 bestimmt sich für die Zeit vom 1. Januar 2013 bis zum 30. Juni 2013
nach der derzeitigen Satzungsregelung sowie für die Zeit vom 1. Juli 2013 bis zum 31. Dezember 2013 nach der unter lit. a)
dieses Tagesordnungspunktes genannten Regelung, wobei die in diesen beiden Regelungen vorgesehenen Beträge jeweils im Verhältnis
der Zeit gekürzt werden. Ab dem Geschäftsjahr 2014 bestimmt sich die Aufsichtsratsvergütung allein nach der unter lit. a)
dieses Tagesordnungspunktes genannten Satzungsregelung.
6 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses – vor, die
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PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung München,
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zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss der Lechwerke AG und den Konzernabschluss der LEW-Gruppe für das Geschäftsjahr
2013 zu wählen.
7 Wahl zum Aufsichtsrat
Dr. Ulrich Rust hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats unserer Gesellschaft mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung
am 8. Mai 2013 niedergelegt. Es ist deshalb eine Neuwahl erforderlich.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 95, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 Aktiengesetz, § 4 Drittelbeteiligungsgesetz und § 9
der Satzung aus sechs von der Hauptversammlung und drei von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung
ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Elke Temme, Recklinghausen, Leiterin des Bereichs Koordination Erzeugung/Netz/Vertrieb Konzern
der RWE AG, für die Zeit ab Beendigung der Hauptversammlung am 8. Mai 2013 für die restliche Amtszeit des ausscheidenden Dr.
Ulrich Rust, d. h. bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr
2014 beschließt, als Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen.
Elke Temme ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass nach Einschätzung des Aufsichtsrats
Elke Temme in geschäftlichen Beziehungen zu der RWE AG, Essen, als einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär
im Sinne dieser Empfehlung steht. Elke Temme ist Leiterin des Bereichs Koordination Erzeugung/Netz/Vertrieb Konzern der RWE
AG und hat ein Arbeitsverhältnis mit der RWE AG. Die RWE AG hält mittelbar insgesamt 89,87 % am Grundkapital der Lechwerke
AG. Ein Anteil in Höhe von 74,8715 % wird über die RWE Beteiligungsgesellschaft mbH, Essen, und ein Anteil in Höhe von 15,0000112
% über die RL Beteiligungsverwaltung beschr. haft. oHG, Gundremmingen, gehalten.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft insgesamt 35.444.640 auf den Inhaber lautende Stückaktien
ausgegeben, die 35.444.640 Stimmrechte gewähren.
TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre berechtigt, die sich spätestens
am 1. Mai 2013, 24:00 Uhr MESZ, unter der nachstehenden Adresse:
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Lechwerke AG Kaufmännische Hauptabteilung Schaezlerstraße 3 86150 Augsburg
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Telefax: (08 21) 3 28-17 10
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E-Mail: investor-relations@lew.de
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bei der Gesellschaft angemeldet und ihr gegenüber den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut
erbracht haben, dass sie zu Beginn des 17. April 2013 (d. h. 0:00 Uhr MESZ, sog. ‘Nachweisstichtag’) Aktionär der Gesellschaft
waren. Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse spätestens
am 1. Mai 2013, 24:00 Uhr MESZ, zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform und müssen
in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts
bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre
für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes
nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs
zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h., Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach
dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind
nicht teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich insoweit nicht bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihren depotführenden Instituten
angefordert haben, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen
durch das depotführende Institut vorgenommen.
STIMMRECHTSVERTRETUNG
BEVOLLMÄCHTIGUNG EINES DRITTEN
Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte nach entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten,
beispielsweise ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Für Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere der in § 135 Absätze 8 und 10 des Aktiengesetzes gleichgestellten
Institute, Unternehmen oder Personen gelten die folgenden Erleichterungen: Diese müssen die Vollmachtserklärung lediglich
nachprüfbar festhalten; sie muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten.
Wir bitten daher Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 des Aktiengesetzes
gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu
Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.
Aktionäre, die einen sonstigen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular
zu verwenden, das die Gesellschaft hierfür bereithält. Es findet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte (‘Vollmacht an
Dritte’, gekennzeichnet mit A), die dem Aktionär, der rechtzeitig eine Eintrittskarte angefordert hat, von seinem depotführenden
Institut zugesandt wird. Das ausgefüllte Vollmachtsformular ist in diesem Fall von der bevollmächtigten Person zusammen mit
der Eintrittskarte am Tag der Hauptversammlung an den Anmeldeschaltern vorzulegen.
Die Gesellschaft bietet den Aktionären an, dass sie den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft an folgende
E-Mail-Adresse elektronisch übermitteln:
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investor-relations@lew.de
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BEVOLLMÄCHTIGUNG DES STIMMRECHTSVERTRETERS DER GESELLSCHAFT
Außerdem bieten wir unseren Aktionären in diesem Jahr wieder an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
bei den Abstimmungen vertreten zu lassen. Diesem Stimmrechtsvertreter müssen dazu eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung
des Stimmrechts erteilt werden. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Vor der Hauptversammlung können Vollmacht und Stimmrechtsweisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
unter Verwendung des hierfür auf der Rückseite der Eintrittskarte vorgesehenen Formulars (‘Vollmacht an von der Lechwerke
AG benannten Stimmrechtsvertreter’, gekennzeichnet mit B) oder des auf der Internetseite der Gesellschaft (www.lew.de) bereitgehaltenen
Formulars erteilt werden. Die Eintrittskarte ist in diesem Fall mit dem ausgefüllten Vollmachtsformular bis spätestens zum
Ablauf des 6. Mai 2013 (24:00 Uhr MESZ, Eingang maßgeblich) an folgende Anschrift zu übermitteln, andernfalls können sie nicht
berücksichtigt werden:
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Lechwerke AG Kaufmännische Hauptabteilung Schaezlerstraße 3 86150 Augsburg
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Telefax: (08 21) 3 28-17 10
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E-Mail: investor-relations@lew.de
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Weitere Einzelheiten zu diesem Verfahren sowie ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung sind auf der Internetseite
der Gesellschaft über www.lew.de abrufbar oder können unter investor-relations@lew.de angefordert werden.
Aktionäre, die persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich ferner bei den Abstimmungen durch den von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter vertreten lassen, indem sie diesem an den als ‘Stimmrechtsvertretung’ gekennzeichneten Schaltern
im Foyer oder am Ausgang ihre Vollmacht und Weisungen erteilen. Diese Möglichkeit steht den Aktionären unabhängig davon offen,
ob sie anschließend die Hauptversammlung verlassen oder weiter an ihr teilnehmen wollen.
Auch im Fall einer Bevollmächtigung eines Dritten oder des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters sind Anmeldung
des Aktionärs und Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
ANGABE DER RECHTE DER AKTIONÄRE NACH §§ 122 ABSATZ 2, 126 ABSATZ 1, 127, 131 ABSATZ 1 DES AKTIENGESETZES
ERGÄNZUNGSVERLANGEN (§ 122 ABSATZ 2 DES AKTIENGESETZES)
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung schriftlich zugehen; der Tag des Zugangs
und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also der 7. April 2013, 24:00
Uhr MESZ. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.
Ergänzungsverlangen werden nur berücksichtigt, wenn die Antragsteller nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor
dem Tag der Hauptversammlung hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind.
Etwaige Ergänzungsverlangen sind an folgende Adresse zu übermitteln:
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Lechwerke AG Kaufmännische Hauptabteilung Schaezlerstraße 3 86150 Augsburg
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oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB per E-Mail an: investor-relations@lew.de
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ANTRÄGE VON AKTIONÄREN (§ 126 ABSATZ 1 DES AKTIENGESETZES)
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung einen Gegenantrag mit Begründung gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen. Gegenanträge, die der Gesellschaft unter der nachstehend
angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht
mitzurechnen sind, also bis spätestens am 23. April 2013, 24:00 Uhr MESZ, zugegangen sind, werden einschließlich des Namens
des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung über die Internetseite www.lew.de zugänglich
gemacht (vgl. § 126 Absatz 1 Satz 3 des Aktiengesetzes).
In § 126 Absatz 2 des Aktiengesetzes nennt das Gesetz Gründe, bei deren Vorliegen ein Gegenantrag und dessen Begründung nicht
zugänglich gemacht werden müssen. Diese sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.lew.de beschrieben.
Für die Übermittlung von Gegenanträgen (nebst Begründung) ist folgende Adresse maßgeblich:
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Lechwerke AG Kaufmännische Hauptabteilung Schaezlerstraße 3 86150 Augsburg
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Telefax: (08 21) 3 28-17 10
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E-Mail: investor-relations@lew.de
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Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch
ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
WAHLVORSCHLÄGE VON AKTIONÄREN (§ 127 DES AKTIENGESETZES)
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern (Tagesordnungspunkt 6) oder
zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (Tagesordnungspunkt 7) zu machen.
Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor der Versammlung,
wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also bis spätestens am 23. April 2013,
24:00 Uhr MESZ, zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung
über die Internetseite www.lew.de zugänglich gemacht. Wahlvorschläge von Aktionären werden nur zugänglich gemacht, wenn sie
den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Person und, im Falle des Vorschlags von Aufsichtsratsmitgliedern,
Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten (vgl. § 127 Satz 3 i. V. m. §
124 Absatz 3 und § 125 Absatz 1 Satz 5 des Aktiengesetzes). Anders als Gegenanträge im Sinne von § 126 Absatz 1 des Aktiengesetzes
brauchen Wahlvorschläge nicht begründet zu werden.
Nach § 127 Satz 1 i. V. m. § 126 Absatz 2 des Aktiengesetzes gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht
zugänglich gemacht werden müssen. Diese sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.lew.de beschrieben.
Für die Übermittlung von Wahlvorschlägen ist folgende Adresse maßgeblich:
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Lechwerke AG Kaufmännische Hauptabteilung Schaezlerstraße 3 86150 Augsburg
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Telefax: (08 21) 3 28-17 10
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E-Mail: investor-relations@lew.de
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Anderweitig adressierte Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern oder von Aufsichtsratsmitgliedern
auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
AUSKUNFTSRECHT DES AKTIONÄRS (§ 131 ABSATZ 1 DES AKTIENGESETZES)
Nach § 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich
ist. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft
zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen
(vgl. § 131 Absatz 1 Satz 2 und Satz 4 des Aktiengesetzes).
Unter bestimmten, in § 131 Absatz 3 des Aktiengesetzes näher ausgeführten Voraussetzungen, darf der Vorstand die Auskunft
verweigern. Eine ausführliche Darstellung der Voraussetzungen, unter denen der Vorstand die Auskunft verweigern darf, findet
sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.lew.de.
HINWEIS AUF DIE INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen
im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Gesellschaft über www.lew.de abrufbar.
Augsburg, im März 2013
Lechwerke AG
Dr. Markus Litpher
Mitglied des Vorstands
Norbert Schürmann
Mitglied des Vorstands
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