LECHWERKE AG
AUGSBURG
International Securities Identification Number (ISIN): DE0006458003
EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG DER LECHWERKE AG AM MITTWOCH, 16. MAI 2012
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
MITTWOCH, 16. MAI 2012, 10:00 UHR
im easy living business club der SGL arena, Bürgermeister-Ulrich-Straße 90, 86199 Augsburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
TAGESORDNUNG
1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Lechwerke AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011
sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Lechwerke AG und den Konzern, einschließlich des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben und den wesentlichen Merkmalen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems,
des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss
ist damit gemäß § 172 Satz 1 des Aktiengesetzes festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher.
2 Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Lechwerke AG für das Geschäftsjahr 2011 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 2,00 EUR je Stückaktie |
= |
70.889.280,00 EUR |
Gewinnvortrag auf neue Rechnung |
= |
286.750,94 EUR |
Bilanzgewinn |
= |
71.176.030,94 EUR |
3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2011 Entlastung für diesen Zeitraum
zu erteilen.
4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011 Entlastung für diesen Zeitraum
zu erteilen.
5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses – vor, die
|
PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung München,
zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss der Lechwerke AG und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
|
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft insgesamt 35.444.640 auf den Inhaber lautende Stückaktien
ausgegeben, die 35.444.640 Stimmrechte gewähren.
TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre berechtigt, die sich spätestens
am 9. Mai 2012, 24:00 Uhr MESZ, unter der nachstehenden Adresse
|
Lechwerke AG Kaufmännische Hauptabteilung Schaezlerstraße 3 86150 Augsburg
Telefax: (08 21) 3 28-17 10
E-Mail: investor-relations@lew.de
|
bei der Gesellschaft angemeldet und ihr gegenüber den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut
erbracht haben, dass sie zu Beginn des 25. April 2012 (d. h. 0:00 Uhr MESZ, sog. ‘Nachweisstichtag’) Aktionär der Gesellschaft
waren. Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse spätestens
am 9. Mai 2012, 24:00 Uhr MESZ, zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform und müssen
in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts
bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre
für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes
nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs
zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach
dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind
nicht teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich insoweit nicht bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihren depotführenden Instituten
angefordert haben, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen
durch das depotführende Institut vorgenommen.
STIMMRECHTSVERTRETUNG
BEVOLLMÄCHTIGUNG EINES DRITTEN
Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte nach entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten,
beispielsweise ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform,
wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 Absätze 8 und 10 des Aktiengesetzes
gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden,
das die Gesellschaft hierfür bereithält. Es findet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte (‘Vollmacht an Dritte’, gekennzeichnet
mit A), die der Aktionär, der rechtzeitig eine Eintrittskarte angefordert hat, von seinem depotführenden Institut zugesandt
erhält. Das ausgefüllte Vollmachtsformular ist in diesem Fall von der bevollmächtigten Person zusammen mit der Eintrittskarte
am Tag der Hauptversammlung an den Anmeldeschaltern vorzulegen.
Die Gesellschaft bietet den Aktionären an, dass sie den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft an folgende
E-Mail-Adresse elektronisch übermitteln:
investor-relations@lew.de
Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an Kreditinstitute, ihnen gleichgestellte Institute oder Unternehmen (§§ 135 Absatz
10, 125 Absatz 5 des Aktiengesetzes) sowie Aktionärsvereinigungen oder Personen i. S. v. § 135 Absatz 8 des Aktiengesetzes
erteilt, ist die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten; sie muss zudem vollständig sein und darf
nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Wir bitten daher Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 des Aktiengesetzes gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen
mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.
BEVOLLMÄCHTIGUNG DES STIMMRECHTSVERTRETERS DER GESELLSCHAFT
Außerdem bieten wir unseren Aktionären in diesem Jahr wieder an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
bei den Abstimmungen vertreten zu lassen. Diesem Stimmrechtsvertreter müssen dazu eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung
des Stimmrechts erteilt werden. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Vor der Hauptversammlung können Vollmacht und Stimmrechtsweisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
unter Verwendung des hierfür auf der Rückseite der Eintrittskarte (‘Vollmacht an von der Lechwerke AG benannten Stimmrechtsvertreter’,
gekennzeichnet mit B) vorgesehenen Formulars oder des auf der Internetseite der Gesellschaft (www.lew.de) bereit gehaltenen
Formulars erteilt werden. Die Eintrittskarte ist in diesem Fall mit dem ausgefüllten Vollmachtsformular B bis spätestens zum
Ablauf des 14. Mai 2012 (24:00 Uhr MESZ, Eingang maßgeblich) an folgende Anschrift zu übermitteln, andernfalls können sie
nicht berücksichtigt werden:
|
Lechwerke AG Kaufmännische Hauptabteilung Schaezlerstraße 3 86150 Augsburg
Telefax: (08 21) 3 28-17 10
E-Mail: investor-relations@lew.de
|
Weitere Einzelheiten zu diesem Verfahren sowie ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung sind auf der Internetseite
der Gesellschaft über www.lew.de abrufbar oder können unter investor-relations@lew.de angefordert werden.
Aktionäre, die persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich ferner bei den Abstimmungen durch den von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter vertreten lassen, indem sie diesem an den als ‘Stimmrechtsvertretung’ gekennzeichneten Schaltern
im Foyer oder am Ausgang ihre Vollmacht und Weisungen erteilen. Diese Möglichkeit steht den Aktionären unabhängig davon offen,
ob sie anschließend die Hauptversammlung verlassen oder weiter an ihr teilnehmen wollen.
Auch im Fall einer Bevollmächtigung eines Dritten oder des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters sind Anmeldung
des Aktionärs und Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
ANGABE DER RECHTE DER AKTIONÄRE NACH §§ 122 ABSATZ 2, 126 ABSATZ 1, 127, 131 ABSATZ 1 DES AKTIENGESETZES
ERGÄNZUNGSVERLANGEN (§ 122 ABSATZ 2 DES AKTIENGESETZES)
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,- Euro erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung schriftlich zugehen; der Tag des Zugangs
und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also der 15. April 2012,
24:00 Uhr MESZ. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.
Ergänzungsverlangen werden nur berücksichtigt, wenn die Antragsteller nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor
dem Tag der Hauptversammlung hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind.
Etwaige Ergänzungsverlangen sind an folgende Adresse zu übermitteln:
|
Lechwerke AG Kaufmännische Hauptabteilung Schaezlerstraße 3 86150 Augsburg
|
ANTRÄGE VON AKTIONÄREN (§ 126 ABSATZ 1 DES AKTIENGESETZES)
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung einen Gegenantrag mit Begründung gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen. Gegenanträge, die der Gesellschaft unter der nachstehend
angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht
mitzurechnen sind, also bis spätestens am 1. Mai 2012, 24:00 Uhr MESZ, zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des
Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung über die Internetseite www.lew.de zugänglich gemacht
(vgl. § 126 Absatz 1 Satz 3 des Aktiengesetzes).
In § 126 Absatz 2 des Aktiengesetzes nennt das Gesetz Gründe, bei deren Vorliegen ein Gegenantrag und dessen Begründung nicht
über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. Diese sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.lew.de
beschrieben.
Für die Übermittlung von Gegenanträgen (nebst Begründung) ist folgende Adresse maßgeblich:
|
Lechwerke AG Kaufmännische Hauptabteilung Schaezlerstraße 3 86150 Augsburg
Telefax: (08 21) 3 28-17 10
E-Mail: investor-relations@lew.de
|
Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch
ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
WAHLVORSCHLÄGE VON AKTIONÄREN (§ 127 DES AKTIENGESETZES)
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern (Tagesordnungspunkt 5) zu machen.
Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor der Versammlung,
wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also bis spätestens 1. Mai 2012, 24:00
Uhr MESZ, zugegangen sind, werden über die Internetseite www.lew.de zugänglich gemacht. Wahlvorschläge von Aktionären werden
nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthalten (vgl.
§ 127 Satz 3 i. V. m. § 124 Absatz 3 des Aktiengesetzes). Anders als Gegenanträge im Sinne von § 126 Absatz 1 des Aktiengesetzes
brauchen Wahlvorschläge nicht begründet zu werden.
Nach § 127 Satz 1 i. V. m. § 126 Absatz 2 des Aktiengesetzes gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht
über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. Diese sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.lew.de
beschrieben.
Für die Übermittlung von Wahlvorschlägen ist folgende Adresse maßgeblich:
|
Lechwerke AG Kaufmännische Hauptabteilung Schaezlerstraße 3 86150 Augsburg
Telefax: (08 21) 3 28-17 10
E-Mail: investor-relations@lew.de
|
Anderweitig adressierte Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern auch ohne vorherige
und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
AUSKUNFTSRECHT DES AKTIONÄRS (§ 131 ABSATZ 1 DES AKTIENGESETZES)
Nach § 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich
ist. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft
zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen
(vgl. § 131 Absatz 1 Satz 2 und Satz 4 des Aktiengesetzes).
Unter bestimmten, in § 131 Absatz 3 des Aktiengesetzes näher ausgeführten Voraussetzungen, darf der Vorstand die Auskunft
verweigern. Eine ausführliche Darstellung der Voraussetzungen, unter denen der Vorstand die Auskunft verweigern darf, findet
sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.lew.de.
HINWEIS AUF DIE INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen
im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Gesellschaft über www.lew.de abrufbar.
Lechwerke AG
|
Dr. Markus Litpher
|
Paul Waning
|
Mitglied des Vorstands
|
Mitglied des Vorstands
|
Norbert Schürmann
|
|
Mitglied des Vorstands
|
|
|