KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG
Köln
– Wertpapierkennnummer A1X3WW –
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der
am Dienstag, den 13. Juli 2021, um 10:00 Uhr
in unseren Geschäftsräumen in der
Colonia-Allee 3 in 51067 Köln
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
TAGESORDNUNG
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft, des erläuternden Berichts des Vorstands zu
den Angaben nach § 289a des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2020
Der Aufsichtsrat hat den geprüften Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach
§ 172 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt zu diesem Punkt der Tagesordnung
keine Beschlussfassung.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
‘Der Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von insgesamt € 1.482.302,40 wird wie folgt verwendet:
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von € 0,34 je dividendenberechtigter Stückaktie: |
€ |
144.160,00 |
Einstellung in die Gewinnrücklagen: |
€ |
0,00 |
Gewinnvortrag: |
€ |
1.338.142,40 |
Bilanzgewinn:
|
€
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1.482.302,40′
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen.
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6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Systems der Vergütung der Mitglieder des Vorstands der KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG
Durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (nachfolgend ‘ARUG II’) wurde § 120 Abs. 4 AktG aufgehoben
und § 120a neu in das Aktiengesetz eingeführt, wonach die Hauptversammlung über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten
Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems. mindestens jedoch alle
vier Jahre beschließt.
Der Aufsichtsrat hat ein Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder beschlossen, welches rückwirkend ab dem 1. Januar 2021
gelten soll. Dementsprechend legt der Aufsichtsrat das neue Vergütungssystem zur erstmaligen Beschlussfassung nach § 120a
AktG vor. Das neue Vergütungssystem wurde vom Aufsichtsrat erarbeitet und entspricht den durch das ARUG II neu eingeführten
Anforderungen des § 87a AktG sowie den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember
2019. § 87a Abs. 1 Satz 2 AktG sieht einen zwingenden Mindestkatalog von Angaben in Bezug auf Vergütungsbestandteile vor,
jedoch nur, soweit diese tatsächlich vorgesehen sind.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, das nachfolgend dargelegte Vergütungssystem für den Vorstand, über das der Aufsichtsrat in seiner
Sitzung am 9. Juni 2020 beschlossen hat, zu billigen.
‘Die Mitglieder des Vorstands erhalten für ihre Tätigkeit im Vorstand der KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG keine
Vergütung.’
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7. |
Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG
Nach § 113 Abs. 3 AktG ist mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen,
wobei eine rein bestätigende Beschlussfassung der bestehenden Vergütung zulässig ist. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
die Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat zu bestätigen. Der Wortlaut der Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat lautet
wie folgt:
‘Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat der KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG
keine Vergütung.’
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Unterlagen
Diese Einladung, eine Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 1, die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung,
der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2020 und die im Tagesordnungspunkt 1 genannten
Unterlagen sind im Internet unter
https://www.khdvv.de
und dort im Bereich ‘Hauptversammlung’ verfügbar und stehen zum Download bereit. Die genannten Unterlagen werden auch in der
Hauptversammlung ausliegen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 3.600.000 und ist eingeteilt in 424.000 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt
eine Stimme. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt 424.000. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Diese
Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im Bundesanzeiger.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Die Teilnahmebedingungen ergeben sich aus §§ 121 ff., 67 Abs. 2 AktG und § 18 der Satzung.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre
berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich rechtzeitig vor der
Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Anmeldung muss in Textform (§ 126b BGB) erfolgen und kann auch
per Telefax oder per E-Mail übermittelt werden. Sie muss bei der nachfolgend genannten Adresse spätestens am Dienstag, den
06. Juli 2021, 24:00 Uhr, eingehen. Die Anmeldung ist zu richten an:
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KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG Hauptversammlung Colonia-Allee 3 51067 Köln Fax: +49-(0)221-6504-1209 E-Mail: hauptversammlung@khdvv.de
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Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen
ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte
ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus arbeitstechnischen Gründen
werden allerdings im Zeitraum vom Ablauf des 06. Juli 2021 (sogenanntes Technical Record Date) bis zum Schluss der Hauptversammlung
keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen (sogenannter Umschreibestopp). Deshalb entspricht der Eintragungsstand
des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der letzten Umschreibung am 06. Juli 2021. Der Umschreibestopp
bedeutet keine Sperre für die Verfügung über die Aktien. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 06. Juli
2021 bei der Gesellschaft eingehen, können allerdings Teilnahmerechte und Stimmrechte aus diesen Aktien nicht ausüben, es
sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. In solchen Fällen bleiben Teilnahme-
und Stimmrecht bis zur Umschreibung noch bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär. Sämtliche Erwerber von Aktien der
Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig zu
stellen.
Ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären bzw. den von ihnen Bevollmächtigten werden Eintrittskarten zugesandt.
Verfahren der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten,
z. B. ein Kreditinstitut/Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in
diesem Fall müssen sich die Aktionäre rechtzeitig anmelden. Wenn weder ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere Person oder Institution im Sinne des § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, der
Textform (§ 126b BGB). Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann an folgende Adresse übermittelt werden:
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KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG Hauptversammlung Colonia-Allee 3 51067 Köln
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Die Gesellschaft bietet den Aktionären für die elektronische Übermittlung des Nachweises der Vollmacht folgende Telefax-Nummer
und E-Mail-Adresse an:
Telefax: |
+49-(0)221-6504-1209 |
E-Mail: |
hauptversammlung@khdvv.de |
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere
von diesen zurückweisen.
Wenn ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Institutionen oder
Personen bevollmächtigt werden soll, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut,
eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen
wollen, mit diesen Institutionen oder Personen rechtzeitig über eine mögliche Form der Vollmacht ab.
Bevollmächtigung von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter
Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter in
der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Ein Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft kann mit den Aktionären zugesandten Unterlagen
bzw. Vollmachtsformularen bereits vor der Hauptversammlung bevollmächtigt werden. Der bevollmächtigte Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus.
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, die
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Rechte der Aktionäre in Bezug auf die Hauptversammlung
Ergänzungsanträge gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind und deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 des Grundkapitals der Gesellschaft erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf
die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Das Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung muss der Gesellschaft spätestens bis zum Samstag, den 12. Juni 2021,
24:00 Uhr, in schriftlicher Form zugegangen sein. Ergänzungsverlangen richten Sie bitte schriftlich an den Vorstand unter
der nachfolgenden Adresse:
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KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG Vorstand Colonia-Allee 3 51067 Köln
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Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht
und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der
gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse
https://www.khdvv.de
und dort im Bereich ‘Hauptversammlung’ bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge
Anträge gemäß § 126 AktG und Wahlvorschläge zur Hauptversammlung gemäß § 127 AktG von Aktionären, die im Aktienregister eingetragen
sind, sind bis zum Montag, den 28. Juni 2021, 24:00 Uhr, der Gesellschaft ausschließlich an folgende Adresse zu übersenden:
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KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG Hauptversammlung Colonia-Allee 3 51067 Köln
oder per Telefax: |
+49-(0)221-6504-1209 |
oder per E-Mail: |
hauptversammlung@khdvv.de |
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Anträge und Wahlvorschläge sind in deutscher Sprache einzureichen. Sofern sie auch in englischer Sprache veröffentlicht werden
sollen, ist eine Übersetzung beizufügen. Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge werden unverzüglich nach ihrem
Eingang im Internet unter
https://www.khdvv.de
und dort im Bereich ‘Hauptversammlung’ veröffentlicht.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch
ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Wir weisen darauf hin, dass
Gegenanträge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden,
wenn sie dort mündlich gestellt werden.
Auskunftsrechte des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich
ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen
Unternehmen. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen. Von einer Beantwortung einzelner Fragen
kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen. Nach § 19 Nr. 3 der Satzung ist der Versammlungsleiter
außerdem ermächtigt, das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen festzusetzen.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.khdvv.de
und dort im Bereich ‘Hauptversammlung’.
Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG
Die Internetseite der KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG, über die die Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind,
lautet wie folgt:
https://www.khdvv.de
Die Informationen finden sich dort im Bereich ‘Hauptversammlung’.
Die ordentliche Hauptversammlung wird nicht in Ton oder Bild übertragen.
Köln, im Mai 2021
KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG
DER VORSTAND
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