IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft
Duisburg
ISIN DE0006131204 WKN 613120
Wir laden unsere Aktionäre zu unserer
ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
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am Donnerstag, 21. Juli 2016, 10.00 Uhr (Einlass ab 9.00 Uhr) in der Rheinhausenhalle, Beethovenstraße 20, 47226 Duisburg, ein.
Tagesordnung und Vorschläge zur Beschlussfassung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses
für das Geschäftsjahr 2015 sowie des zu einem Bericht zusammengefassten Lageberichts für die IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft
und den Konzern, mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. (4) HGB und § 315 Abs. (4) HGB
sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2015.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; damit ist der Jahresabschluss
festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 daher keinen Beschluss zu fassen.
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2. |
Beschlussfassung über die Gewinnverwendung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 3.208.660,15 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EURO 0,10 je für das Geschäftsjahr 2015 dividendenberechtigter Stückaktie: |
EUR 1.968.425,00 |
Einstellung in Gewinnrücklagen: |
EUR 1.240.235,15 |
Bilanzgewinn: |
EUR 3.208.660,15 |
Der Vorschlag berücksichtigt die im Zeitpunkt der Beschlussfassung von Vorstand und Aufsichtsrat über diesen Beschlussvorschlag
und der Einberufung vorhandenen 115.750 eigenen Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Anzahl der dividendenberechtigten
Stückaktien (bei Einberufung: 19.684.250 Aktien) bis zur Hauptversammlung verändern, wird der Hauptversammlung bei unveränderter
Ausschüttung von EUR 0,10 je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet
werden.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung des Risikoprüfungsausschusses – vor, die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Düsseldorf, zum Abschlussprüfer zu bestellen, und zwar für
a) |
das Geschäftsjahr 2016 sowie
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b) |
die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. (5), 37y Nr. 2 WpHG bis zur
nächsten Hauptversammlung für den Fall, dass sich der Vorstand für eine prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzberichts
enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts entscheidet.
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6. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 96 ff. AktG sowie §§ 1 und
4 Drittelbeteiligungsgesetz aus neun (9) Mitgliedern zusammen, von denen sechs (6) als Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner
durch die Hauptversammlung gewählt werden.
Die Amtszeit der in der Hauptversammlung vom 16. Juli 2015 zu TOP 7 gewählten Aufsichtsratsmitglieder, also die Herren Santiago
de Armas Fariña, Dr. Hans Vieregge, Francisco López Sánchez, Roberto López Sánchez, Antonio Rodríguez Pérez und Agustín Manrique
de Lara y Benítez de Lugo endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 21. Juli 2016, sodass Neuwahlen anstehen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
beschließt, die folgenden Personen als Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen:
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Santiago de Armas Fariña, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, Rechtsanwalt und Steuerberater als Partner der Kanzlei S. de Armas y
Asociados, S.L., Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien,
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Dr. Hans Vieregge, Hannover, Deutschland, ehemaliges Vorstandsmitglied Nord/LB Norddeutsche Landesbank Girozentrale,
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* |
Francisco López Sánchez, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, Geschäftsführer der Meloneras Golf S.L. in Las Palmas de Gran Canaria,
Gran Canaria, Spanien,
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Roberto López Sánchez, San Bartolomé de Tirajana, Gran Canaria, Spanien, Geschäftsführer der Creativ Hotel Buenaventura S.A.U. in San Bartolomé
de Tirajana, Gran Canaria, Spanien,
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Antonio Rodríguez Pérez, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, Geschäftsführer der Lorcar Asesores S.L., in Las Palmas de Gran Canaria,
Gran Canaria, Spanien,
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* |
Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo, Telde, Gran Canaria, Spanien, Präsident des Verbandes ‘Confederación Canaria de Empresarios’ (kanarischer Unternehmerverband)
und Geschäftsführer der Quesoventura S.L., Telde, Gran Canaria, Spanien.
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Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden
zu lassen.
Der Aufsichtsrat hat sich bei den Kandidaten vergewissert, dass sie jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand auch weiterhin
aufbringen können.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird Folgendes mitgeteilt: Im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat beabsichtigt der Aufsichtsrat, Herrn Santiago de Armas Fariña als Kandidat für
den Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen.
Die Voraussetzungen des § 100 Abs. (5) AktG, die Unabhängigkeit und der Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung, werden durch Herrn Dr.
Hans Vieregge und Herrn Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo erfüllt.
Gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex werden die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines
jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär
wie folgt offengelegt:
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht keiner der vorgeschlagenen Kandidaten in einer nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate
Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft oder
ihren Organen.
Ferner stehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats von den vorgeschlagenen Kandidaten Herr Dr. Hans Vieregge und Herr Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo nicht in einer nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen
Beziehung zu einem wesentlich an der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär.
Die folgenden vorgeschlagenen Kandidaten stehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats in einer nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen
Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der wesentlich an der IFA Hotel &
Touristik Aktiengesellschaft beteiligten Aktionärin Lopesan Touristik S.A. oder zu deren beherrschenden Gesellschaftern:
Santiago de Armas Fariña ist Mitglied der dem Aufsichtsrat vergleichbaren ausländischen Kontrollgremien der Mehrheitsaktionärin Lopesan Touristik
S.A. und der die Gesellschaft beherrschenden mittelbaren Gesellschafterin Hijos de Francisco López Sánchez S.A. Zudem erbringt
die De Armas y Asociados S.L., deren Partner Herr Santiago de Armas ist, regelmäßig Beratungsdienstleistungen gegenüber der
IFA Canarias, S.L., einer Tochtergesellschaft der Gesellschaft.
Francisco López Sánchez ist Mitglied der dem Aufsichtsrat vergleichbaren ausländischen Kontrollgremien der Mehrheitsaktionärin Lopesan Touristik
S.A. und der die Gesellschaft beherrschenden mittelbaren Gesellschafterin Hijos de Francisco López Sánchez S.A. Ferner ist
er ein Sohn des Mehrheitsgesellschafters der mittelbaren beherrschenden Gesellschafterin Invertur Helsan S.L., Herrn Eustasio
López.
Roberto López Sánchez ist Mitglied der dem Aufsichtsrat vergleichbaren ausländischen Kontrollgremien der Mehrheitsaktionärin Lopesan Touristik
S.A. und der die Gesellschaft beherrschenden mittelbaren Gesellschafterin Hijos de Francisco López Sánchez S.A. Ferner ist
er ein Sohn des Mehrheitsgesellschafters der mittelbaren beherrschenden Gesellschafterin Invertur Helsan S.L., Herrn Eustasio
López.
Antonio Rodríguez Pérez ist bei der Lorcar Asesores S.L. als Geschäftsführer angestellt, deren beherrschende Gesellschafterin die Hijos de Francisco
López Sánchez S.A. ist, deren Tochtergesellschaft die Mehrheitsaktionärin Lopesan Touristik S.A. ist. Zudem ist er Mitglied
eines dem Aufsichtsrat vergleichbaren ausländischen Kontrollgremiums der Lopesan Touristik S.A. und erhält gelegentlich Dienstleistungsaufträge
von der Interhotelera Española, S.A. und der Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A., die ebenfalls mit der Lopesan Touristik
S.A. verbunden sind.
Gemäß § 125 Abs. (1) Satz 5 AktG werden folgende Angaben gemacht:
Santiago de Armas Fariña, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien
Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
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S. de Armas y Asociados, S.L.
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Lexa, S.A.
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Altamarena, S.A.
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Bitumex, S.A.U.
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Casticar, S.A.
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Cook-Event Canarias, S.A.
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Creativ Hotel Buenaventura, S.A.
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Dehesa de Jandía, S.A.
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Explotaciones Jandía, S.A.
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Hijos de Francisco López Sánchez, S.A.
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Interhotelera Española, S.A.
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Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.U.
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Lopesan Touristik, S.A.
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Lorcar Asesores, S.L.
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Maspalomas Resort, S.L.
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Megahotel Faro, S.L.
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Meloneras Golf, S.L.
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Oasis Beach Maspalomas, S.L.
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Promociones Faro, S.A.
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Promociones Taidía, S.A.U.
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Santa Águeda Sun Golf, S.L.
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Varadero Center, S.L.U.
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Dr. Hans Vieregge, Hannover
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
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Emsland Stärke GmbH, Emlichheim
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Deutsche Schiffahrts-Treuhand AG, Flensburg
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Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
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CONTI Beteiligungsverwaltungs GmbH & Co. KG ‘Conti Basel’, München
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CONTI 147. Schiffahrts GmbH & Co. KG ‘Conti Equator’, München
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CONTI 148. Schiffahrts GmbH & Co.KG, ‘Conti Greenland’, München
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Siepmann-Werke GmbH & Co. KG, Warstein
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Francisco López Sánchez, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien
Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
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Agrícola Tabaibal, S.A.U.
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Altamarena, S.A.
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Bitumex, S.A.U.
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Casticar, S.A.
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Cook-Event Canarias, S.A.
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Costa Canaria de Veneguera, S.A.
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Creativ Hotel Buenaventura, S.A.
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Dehesa de Jandía, S.A.
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Explotaciones Jandía, S.A.
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Expo Meloneras, S.A.
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Hijos de Francisco López Sánchez, S.A.
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Interhotelera Española, S.A.
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Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.U.
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Lopesan Satocan Investment, S.L.
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Lopesan Touristik, S.A.
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Lorcar Asesores, S.L.
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Maspalomas Golf, S.A.
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Maspalomas Resort, S.L.
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Megahotel Faro, S.L.
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Meloneras Golf, S.L.
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N.F.L.S., S.L.U.
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Oasis Beach Maspalomas, S.L.
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Promociones Faro, S.A.
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Promociones Taidía, S.A.U.
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Santa Águeda Sun Golf, S.L.
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Varadero Center, S.L.U.
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Roberto López Sánchez, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien
Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
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Agrícola Tabaibal, S.A.U.
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* |
Altamarena, S.A.
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Bitumex, S.A.U.
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Casticar, S.A.
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Cook-Event Canarias, S.A.
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Costa Canaria de Veneguera, S.A.
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Creativ Hotel Buenaventura, S.A.
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Dehesa de Jandía, S.A.
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Explotaciones Jandía, S.A.
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Expo Meloneras, S.A.
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Hijos de Francisco López Sánchez, S.A.
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Interhotelera Española, S.A.
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Jandía Dunas, S.A.
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Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.U.
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Lopesan Touristik, S.A.
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Lorcar Asesores, S.L.
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Maspalomas Golf, S.A.
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Maspalomas Resort, S.L.
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Megahotel Faro, S.L.
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Meloneras Golf, S.L.
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Oasis Beach Maspalomas, S.L.
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Promociones Faro, S.A.
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Promociones Taidía, S.A.U.
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Rolopsan, S.L.U.
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Varadero Center, S.L.U.
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Antonio Rodríguez Pérez, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien
Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
* |
Bitumex, S.A.U.
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Casticar, S.A.
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Expo Meloneras, S.A.
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Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.U.
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Lopesan Touristik, S.A.
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Lorcar Asesores, S.L.
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Novedad Digital, S.L.
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SGC. Sociedad GC de Televisión Local, S.A.
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Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo, Telde, Gran Canaria, Spanien
Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
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Club de Campo del Cortijo de GC, S.A.
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Quesoventura, S.L.
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Inversiones La Lucera, S.L.
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Promociones El Cortijo Telde S.L.
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Procor San Ignacio Dos S.L.
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Fundación Canaria Patronos V.P.
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Autoridad Portuaria de Las Palmas
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Explotaciones La Calderona, S.L.
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7. |
Beschlussfassung über die Abberufung des von der Hauptversammlung am 17. Juli 2015 bestellten besonderen Vertreters Dr. Norbert
Knüppel
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 17. Juli 2015 zu TOP 11 den Beschluss gefasst, Herrn Dr. Norbert
Knüppel, Marccus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Königsallee 60c, 40212 Düsseldorf, sowie ersatzweise Herrn Dr. Norbert Knittlmayer
mit gleicher Kanzleiadresse zum besonderen Vertreter zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen der IFA Hotel & Touristik AG
gegen die Creativ Hotel Buenaventura S.A.U. und Obergesellschaften im Zusammenhang mit dem Erwerb der Anteile an der Creativ
Hotel Catarina S.A.U. und an der Altamarena S. A. durch die Gesellschaft von der Lopesan-Gruppe zu bestellen. Bezogen auf
den Erwerb der Anteile an der Altamarena S. A. soll die Geltendmachung auch gegenüber den aktuellen Mitgliedern des Vorstands
und Aufsichtsrats erfolgen. Dieser Beschluss ist Gegenstand einer beim Landgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 40 O
21/16 anhängigen Anfechtungsklage und damit noch nicht bestandskräftig.
Der besondere Vertreter hat unverzüglich nach seiner Bestellung seine Tätigkeit aufgenommen. Nach § 147 Abs. 1 S. 2 AktG soll
der besondere Vertreter die Ersatzansprüche binnen sechs Monate seit dem Tag der Hauptversammlung geltend gemacht haben. Trotz
der unverzüglichen Aufnahme seiner Tätigkeit hat der besondere Vertreter bis zum heutigen Tag keine Ersatzansprüche geltend
gemacht. Der besondere Vertreter hat vielmehr angekündigt, eine Vielzahl von kostenintensiven Gutachten in Auftrag geben zu
wollen.
Sowohl die Fristversäumnis als auch die Gutachtenaufträge indizieren, dass die antragstellende Aktionärin Newinvest Assets
Beteiligungs GmbH die Pflichtverletzungen zu den angeführten Sachverhalten nur ins Blaue behauptet hat und nunmehr im Wege
von Gutachten erstmals überhaupt Anhaltspunkte für Pflichtverstöße ermittelt werden sollen. Derartige Untersuchungen zum Sachverhalt
sind indes Aufgabe einer Sonderprüfung, die durchzuführen die Hauptversammlung durch Beschluss vom 17. Juli 2015 abgelehnt
hat.
Die auf Behauptungen ins Blaue hinein beruhende Beschlussfassung zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen und zur Bestellung
des besonderen Vertreters war damit unzulässig (so auch: Landgericht Köln, Urteil vom 14. Januar 2016, Az. 91 O 31/15).
Im Kosteninteresse der Gesellschaft schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor,
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die von der Hauptversammlung am 17. Juli 2015 beschlossene Bestellung des besonderen Vertreters Dr. Norbert Knüppel, Marccus
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf, und des für den Fall des Wegfalls des Amts von Herrn Dr. Knüppel ersatzweise bestellten
besonderen Vertreters Dr. Norbert Knittlmayer, Marccus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf, mit sofortiger Wirkung zu
widerrufen.
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Unterlagen
Folgende Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft www.ifahotels.com
unter der Rubrik ‘Über uns/Unternehmen IFA/Aktienrechtliche Informationen/Hauptversammlung‘ zugänglich und liegen in den Räumen der Gesellschaft in Duisburg aus:
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die Einberufung mit der Tagesordnung der Hauptversammlung;
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der Jahresabschluss der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft und der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015;
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der zu einem Bericht zusammengefasste Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2015 nebst dem erläuternden
Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. (4) HGB und § 315 Abs. (4) HGB, und
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der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2015.
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Ferner sind vom Tag der Einberufung an folgende weitere Unterlagen gemäß § 124 a AktG auf der Internetseite zugänglich:
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der Inhalt der Einberufung, die die Erläuterung zu TOP 1 enthält, zu dem kein Beschluss gefasst werden soll;
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die Angaben über die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, (vgl. auch nachfolgend Angaben
nach § 30b Abs. (1) Nr. 1 WpHG);
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die Formulare, die bei Stimmabgabe durch Vertretung zu verwenden sind;
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die Formulare, die bei der Stimmabgabe durch Briefwahl zu verwenden sind; sowie
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ein etwaiges nach Einberufung der Versammlung bei der Gesellschaft eingegangenes Verlangen von Aktionären im Sinne von § 122
Abs. (2) AktG (unverzüglich nach Zugang).
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Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
vor der Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung in deutscher oder englischer Sprache und
der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der im Anschluss genannten Adresse mindestens sechs Tage vor der
Versammlung, d. h. bis zum 14. Juli 2016, 24:00 Uhr (MESZ) zugehen. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind
dabei nicht mitzurechnen.
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IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Fax: +49 (0) 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
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Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende
Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes, der in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen hat, muss sich auf den
Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den 30. Juni 2016 (00:00 Uhr, MESZ) (‘Nachweisstichtag’), beziehen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis
zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft die Berechtigung des
Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen.
Bedeutung des Nachweisstichtages (Record Date)
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts
in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand
nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können
somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen, sofern sie hierzu nicht von einem Aktionär bevollmächtigt werden. Aktionäre,
die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine
Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. Dividendenberechtigung.
Verfahren für die Stimmabgabe
Das Stimmrecht kann persönlich, durch Bevollmächtigte (zum Beispiel durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung
oder eine andere Person), durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder per Briefwahl ausgeübt werden.
a) |
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Dies gilt nicht bei den in § 135 AktG genannten Bevollmächtigten, d. h. bei der Ausübung des Stimmrechts durch Kreditinstitute
und geschäftsmäßig Handelnde. Die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig
wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Ein Formular zur Erteilung einer Vollmacht kann auf der Internetseite der Gesellschaft www.ifahotels.com unter der Rubrik
‘Über uns/Unternehmen IFA/Aktienrechtliche Informationen/Hauptversammlung‘ heruntergeladen werden. Ein Formular zur Erteilung einer Vollmacht erhalten die Aktionäre zudem mit der Eintrittskarte.
Der Nachweis der Bevollmächtigung oder der Widerruf der Vollmacht, muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten
vorgewiesen werden oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft an folgende Adresse oder E-Mail-Adresse erfolgen:
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IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Fax: +49 (0) 89 30903-74675
E-Mail: IFA-HV2016@computershare.de
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b) |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären die Möglichkeit der Stimmrechtsvertretung durch von ihr benannte weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter an. Auch in diesen Fällen ist für eine rechtzeitige Anmeldung Sorge zu tragen. Um den Aktionären die
Stimmrechtsvertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu erleichtern, erhalten sie mit der Eintrittskarte
ein Formular. Ein entsprechendes Formular kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft www.ifahotels.com unter der Rubrik
‘Über uns/Unternehmen IFA/Aktienrechtliche Informationen/Hauptversammlung‘ heruntergeladen werden.
Vollmachten nebst Weisungen für die Stimmrechtsvertreter, deren Widerruf oder Änderungen der Weisungen müssen durch Erklärung
gegenüber der Gesellschaft spätestens am 19. Juli 2016, 24:00 Uhr (MESZ) an folgende Adresse oder E-Mail-Adresse erfolgen:
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IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Fax: +49 (0) 89 30903-74675
E-Mail: IFA-HV2016@computershare.de
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Im Übrigen gelten die Ausführungen zum Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten entsprechend.
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c) |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl
Der Vorstand hat beschlossen, eine Stimmabgabe mittels Briefwahl vorzusehen. Deshalb kann das Stimmrecht auch, ohne an der
Versammlung teilzunehmen, auf diesem Wege ausgeübt werden. Die Stimmabgabe mittels Briefwahl sowie ihr Widerruf haben schriftlich
oder im Wege elektronischer Kommunikation zu erfolgen. Bevollmächtigte Kreditinstitute dürfen sich gem. § 135 Abs. (5) Satz
3 AktG der Briefwahlmöglichkeit bedienen. Auch in diesen Fällen ist für eine rechtzeitige Anmeldung mit Nachweis des Anteilsbesitzes
Sorge zu tragen, selbst wenn der Briefwähler aktienrechtlich kein Teilnehmer der Hauptversammlung ist.
Ein Formular zur Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft www.ifahotels.com
unter der Rubrik ‘Über uns/Unternehmen IFA/Aktienrechtliche Informationen/Hauptversammlung‘ heruntergeladen werden. Die Aktionäre erhalten ein Formular zur Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl zudem mit der Eintrittskarte.
Briefwahlstimmen, deren Widerruf oder Änderung können bis zum Ablauf des 19. Juli 2016, 24:00 Uhr (MESZ), entweder in Textform
oder auf elektronischem Weg unter der folgenden Adresse abgegeben werden:
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IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Fax: +49 (0) 89 30903-74675
E-Mail.: IFA-HV2016@computershare.de
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Zur Fristwahrung ist der Eingang bei der Gesellschaft entscheidend.
Auch nach Abstimmung per Briefwahl ist ein Aktionär zur persönlichen Teilnahme an der Versammlung berechtigt, sofern er die
Teilnahmebedingungen erfüllt. Die persönliche Anmeldung durch den Aktionär oder seinen Vertreter am Zugang zur Versammlung
gilt als Widerruf der Briefwahlstimmen.
Im Wege der Briefwahl kann ein Aktionär nur an Abstimmungen über solche Anträge teilnehmen, zu denen es mit dieser Einladung
oder später bekanntgemachte Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat oder von Aktionären gibt.
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d) |
Rangfolge
Wenn Briefwahlstimmen und Vollmachten nebst Weisungen für die Stimmrechtsvertreter eingehen, werden stets Briefwahlstimmen
als vorrangig betrachtet.
Wenn Briefwahlstimmen oder Vollmachten nebst Weisungen für die Stimmrechtsvertreter auf unterschiedlichen Übermittlungswegen
eingehen und nicht feststellbar ist, welche Erklärung zuletzt abgegeben wurde, werden erteilte Briefwahlstimmen oder Vollmachten
nebst Weisungen für die Stimmrechtsvertreter in folgender Rangfolge berücksichtigt: E-Mail, Telefax und zuletzt Papierform.
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Rechte der Aktionäre
Recht zur Ergänzung der Tagesordnung
Gemäß § 122 Abs. (2) AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen
Betrag von 500.000 Euro, das sind 192.308 Stückaktien, erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt
und bekanntgemacht werden. Dieses Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens
30 Tage vor der Versammlung, d.h. bis zum 20. Juni 2016, zugehen. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind
dabei nicht mitzurechnen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs
des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Wir bitten, derartige Verlangen an die folgende
Adresse der Gesellschaft zu richten.
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IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft
Vorstand
Düsseldorfer Str. 50
47051 Duisburg
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Recht auf Gegenanträge und Wahlvorschläge
Die Aktionäre haben das Recht, Gegenanträge zu bestimmten Tagesordnungspunkten zu stellen. Gegenanträge von Aktionären gegen
einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. (1) AktG sind zu
begründen und müssen, damit sie mit einer evtl. Stellungnahme der Gesellschaft auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich
gemacht werden, dieser mindestens 14 Tage vor der Versammlung, d. h. bis zum 6. Juli 2016, 24:00 Uhr (MESZ), unter der im
Anschluss genannten Adresse übersandt werden. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind dabei nicht mitzurechnen.
|
IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft
Vorstand
Düsseldorfer Str. 50
47051 Duisburg
Fax: +49 (0) 2 03 9 92 76 92
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Gegenanträge sowie eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden auf der Internetseite der Gesellschaft www.ifahotels.com
unter der Rubrik ‘Über uns/Unternehmen IFA/Aktienrechtliche Informationen/Hauptversammlung’ unverzüglich veröffentlicht. Der Gegenantrag sowie der Wahlvorschlag brauchen unter den in § 126 Abs. (2) AktG genannten
Bedingungen nicht zugänglich gemacht zu werden; im Falle der Begründung des Gegenantrags wird diese in den Fällen des § 126
Abs. (2) AktG nicht zugänglich gemacht, speziell wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Diese Regelungen finden auf Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern nach § 127 AktG mit
der Maßgabe entsprechende Anwendung, dass Wahlvorschläge nicht begründet werden müssen. Die Gesellschaft ist über die vorgenannten,
zu den Gegenanträgen aufgeführten Gründe hinaus, nicht verpflichtet, Wahlvorschläge zugänglich zu machen, wenn diese nicht
den Namen der vorgeschlagenen Person, den ausgeübten Beruf und Wohnort sowie deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 S. 5 AktG enthalten.
Auskunftsrecht
Gemäß § 131 AktG wird jedem Aktionär, der an der Hauptversammlung teilnimmt, auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft erteilt, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung
erforderlich ist. Das Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft
zu einem verbundenen Unternehmen. Ebenso erstreckt sich das Auskunftsrecht auf die im Konzernabschluss und Konzernlagebericht
einbezogenen Unternehmen. Die Stimmrechtsvollmacht berechtigt zur Ausübung des Auskunftsrechts.
Der Vorstand ist berechtigt, in bestimmten, im Aktiengesetz abschließend geregelten Fällen (§ 131 Abs. (3) AktG) die Auskunft
zu verweigern, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft
oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen.
Um die Hauptversammlung in einem zeitlich angemessenen Rahmen durchzuführen, ist der Vorsitzende der Versammlung beim Vorliegen
einer Vielzahl von Wortmeldungen nach § 131 Abs. (2) Satz 2 AktG in Verbindung mit § 22 Abs. (3) der Satzung der Gesellschaft
ermächtigt, das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken.
Zusätzliche Angaben gemäß § 30b Abs. (1) Nr. 1 WpHG
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 51.480.000,00 und ist eingeteilt
in 19.800.000 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält hiervon 115.750 eigene Aktien, welche gemäß
§ 71b AktG nicht stimmberechtigt sind.
Duisburg, im Juni 2016
IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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