GfK SE
Nürnberg
ISIN: DE0005875306 WKN: 587530
Einladung zur 8. ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am 20. Mai 2016 um 10.00 Uhr in der Stadthalle Fürth, Rosenstraße 50, 90762 Fürth, stattfindenden 8. ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2015, des gebilligten Konzernabschlusses
und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2015, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die
Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs.
4 des Handelsgesetzbuchs
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss
ist damit gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz festgestellt. Nach §§ 172, 173 Aktiengesetz ist somit zum Tagesordnungspunkt 1 eine
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung nicht erforderlich. Die vorgenannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung
näher erläutert.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2015 in Höhe von Euro 49.577.119,51 wie folgt
zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,65 je dividendenberechtigter Stückaktie |
Euro |
23.727.532,40 |
Gewinnvortrag |
Euro |
25.849.587,11 |
Bilanzgewinn |
Euro |
49.577.119,51 |
Die Dividende wird am 23. Mai 2016 ausgezahlt.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands der GfK SE, die im Geschäftsjahr 2015 amtiert haben,
für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats der GfK SE, die im Geschäftsjahr 2015 amtiert haben,
für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016
Der Aufsichtsrat schlägt vor, gestützt auf die Empfehlung des Audit Committee, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu bestellen.
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6. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß Art. 40 Abs. 2 und Abs. 3 SE-Verordnung, § 17 SE-Ausführungsgesetz, § 21
Abs. 3 SE-Beteiligungsgesetz, Teil III. der SE-Beteiligungsvereinbarung für die Gesellschaft und § 9 Abs. 1 der Satzung der
Gesellschaft aus sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und aus vier Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer zusammen.
Die Anteilseignervertreter sind von der Hauptversammlung zu bestellen. Die Arbeitnehmervertreter werden aufgrund des Verfahrens
bestellt, das in der SE-Beteiligungsvereinbarung für die Gesellschaft vorgesehen ist.
Herr Dr. Wolfgang C. Berndt, Herr Dr. Bernhard Düttmann, Frau Hauke Stars und Herr Hans Van Bylen haben in Einklang mit der
Satzung der GfK SE die Niederlegung ihres Mandats als Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat erklärt. Die Niederlegungen erfolgen
bei Herrn Dr. Berndt, Herrn Dr. Düttmann und Frau Stars zum Ablauf der Hauptversammlung am 20. Mai 2016. Im Fall von Herrn
Van Bylen, hauptamtlich Mitglied des Vorstands von Henkel, erfolgt die Niederlegung zum 30. April 2016 vor dem Hintergrund,
dass Herr Van Bylen bei Henkel zum 1. Mai 2016 die Aufgabe des Vorstandsvorsitzenden übernimmt.
Für die restliche Amtszeit der ausscheidenden Mitglieder sollen Nachfolger gemäß § 9 Abs. 5 der Satzung von der Hauptversammlung
gewählt werden. Dabei soll als Nachfolger für Herrn Van Bylen mit Herrn Bruno Piacenza wieder ein Mitglied des Vorstands von
Henkel zur Wahl vorgeschlagen werden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden Kandidaten als Nachfolger der ausgeschiedenen Mitglieder mit Wirkung ab der Beendigung
der Hauptversammlung am 20. Mai 2016 auf Vorschlag des GfK-Nürnberg, Gesellschaft für Konsum-, Markt- und Absatzforschung
e.V. für die restliche Amtszeit der ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder in den Aufsichtsrat zu wählen:
a) |
Prof. Dieter Kempf, im Ruhestand, bis zum 31. März 2016 Vorsitzender des Vorstands der DATEV eG, wohnhaft in Nürnberg;
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b) |
Ralf Klein-Bölting, Geschäftsführender Gesellschafter der NEXTBRAND GmbH und Vizepräsident des GfK-Nürnberg, Gesellschaft
für Konsum-, Markt- und Absatzforschung e.V., wohnhaft in Hamburg;
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c) |
Bruno Piacenza, Vorstandsmitglied der Henkel Management AG (persönlich haftende Gesellschafterin der Henkel AG & Co. KGaA),
wohnhaft in Düsseldorf und Sevres, Frankreich; sowie
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d) |
Prof. Dr. Raimund Wildner, Geschäftsführer und Vizepräsident des GfK-Nürnberg, Gesellschaft für Konsum-, Markt- und Absatzforschung
e.V., wohnhaft in Fürth.
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Die restliche Amtszeit der ausscheidenden Mitglieder läuft bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, längstens jedoch bis zum 28. Mai 2021 (sechs Jahre nach Bestellung der vier ausscheidenden
Mitglieder).
Herr Prof. Kempf ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Darüber hinaus ist Herr Prof. Kempf Mitglied in folgenden vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
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– |
Mitglied des Beirats Süddeutschland der Deutsche Bank AG
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Die Herren Klein-Bölting, Piacenza und Prof. Dr. Wildner sind weder Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
noch Mitglied in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahl abstimmen zu lassen. Mit Blick auf Nr.
5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass der Aufsichtsratsvorsitz unverändert
von Herrn Dr. Arno Mahlert wahrgenommen werden soll.
Weitere Angaben zu den Kandidaten finden sich unter ‘Unterlagen zur Hauptversammlung’ sowie auf der Internetseite der Gesellschaft
unter http://www.gfk.com/de/investoren/hauptversammlung/annual-general-meeting-agm/.
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Unterlagen zur Hauptversammlung
Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind folgende Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung am 20. Mai 2016 ausliegen werden, auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.gfk.com/de/investoren/hauptversammlung/annual-general-meeting-agm/
abrufbar:
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zu Tagesordnungspunkt 1:
– |
der festgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015,
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– |
der gebilligte Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2015,
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– |
der Bericht des Aufsichtsrats,
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– |
der erläuternde Bericht des Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben (§§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs)
sowie
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– |
der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns.
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zu Tagesordnungspunkt 6:
Prof. Dieter Kempf
Persönliche Daten
Geburtsdatum: 10. Januar 1953 Geburtsort: München Staatsangehörigkeit: Deutschland
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Ralf Klein-Bölting
Persönliche Daten
Geburtsdatum: 22. August 1962 Geburtsort: Mettmann Staatsangehörigkeit: Deutschland
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* |
Bruno Piacenza
Persönliche Daten
Geburtsdatum: 22. Dezember 1965 Geburtsort: Paris Staatsangehörigkeit: Frankreich
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Prof. Dr. Raimund Wildner
Persönliche Daten
Geburtsdatum: 9. April 1955 Geburtsort: Hof, Saale Staatsangehörigkeit: Deutschland
Nähere Angaben zum Werdegang der vorgeschlagenen Kandidaten sind den auf der Internetseite der GfK SE http://www.gfk.com/de/investoren/hauptversammlung/annual-general-meeting-agm/
eingestellten Lebensläufen zu entnehmen.
Es erfüllt der als Mitglied des Aufsichtsrats vorgeschlagene Kandidat Prof. Kempf die Voraussetzungen eines unabhängigen Finanzexperten
im Sinne des Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-Verordnung, § 100 Abs. 5 Aktiengesetz.
Gemäß Nr. 5.4.1 Abs. 4 bis 7 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Der Aufsichtsrat hat
sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass sie jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. Die
vorgeschlagenen Kandidaten Herr Klein-Bölting und Prof. Dr. Wildner stehen als Funktionsträger des GfK-Nürnberg, Gesellschaft
für Konsum-, Markt- und Absatzforschung e.V., in einer geschäftlichen Beziehung zu einem wesentlichen an der GfK SE beteiligten
Aktionär. Die weiteren Kandidaten stehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats nicht in nach diesen Kodex-Bestimmungen offenzulegenden
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur GfK SE oder deren Konzernunternehmen, den Organen der GfK SE oder einem wesentlichen
an der GfK SE beteiligten Aktionär.
Die vorgeschlagenen Bestellungen stehen in Einklang mit dem vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziel, dass mindestens vier von
sechs der Anteilseignervertreter unabhängig sein sollen. Infolge des Ausscheidens von Frau Stars geht der Frauenanteil im
Aufsichtsrat geringfügig zurück; die Zielvorgabe einer Quote von mindestens 30% wird aber unverändert erreicht.
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Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung hat die Gesellschaft insgesamt 36.503.896 Aktien ausgegeben, die 36.503.896 Stimmen gewähren. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (mit Angabe des Nachweisstichtags
nach Art. 53 SE-Verordnung, § 123 Abs. 4 Aktiengesetz und dessen Bedeutung)
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens
bis zum Ablauf des 13. Mai 2016 (24:00 Uhr) bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache
anmelden.
Die Aktionäre müssen darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
nachweisen. Hierzu bedarf es eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut, der sich auf den Beginn
des 29. April 2016 (00:00 Uhr, sog. Nachweisstichtag) bezieht und der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des 13. Mai 2016 (24:00 Uhr) zugehen muss. Der Nachweis bedarf der Textform (§ 126 b BGB) und darf in deutscher oder englischer Sprache erstellt sein.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich
nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit
des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag
ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich,
d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf
den Umfang des Stimmrechts; etwas anderes gilt dann, wenn und soweit sie sich vom Vorbesitzer, welcher die Aktien zum Nachweisstichtag
noch gehalten hat, bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes sind an folgende Anmeldeadresse zu übermitteln:
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GfK SE c/o Deutsche Bank AG Securities Production
– General Meetings – Postfach 20 01 07 60605 Frankfurt am Main oder per Telefax: +49/(0)69/12012-86045 oder per E-Mail: WP.HV@db-is.com
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Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten
für die Hauptversammlung übersendet. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,
frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen und
empfehlen unseren Aktionären, sich alsbald mit ihrem depotführenden Institut in Verbindung zu setzen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis
zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung,
von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person ihrer Wahl zur Ausübung von Stimmrechten bevollmächtigen.
Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von
diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform
(§ 126 b BGB). Der Widerruf kann auch durch persönliches Erscheinen des Aktionärs zur Hauptversammlung erfolgen. Bei der Bevollmächtigung
eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 Aktiengesetz gleichgestellten Person oder Institution
können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig
wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht und etwaigen Weisungen
das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen
mit der Eintrittskarte zugesendet. Vollmachten können nach erfolgter Anmeldung und Erhalt der Eintrittskarte auch elektronisch
über ein internetgestütztes Vollmachts- und Weisungssystem unter http://www.gfk.com/de/investoren/hauptversammlung/annual-general-meeting-agm/
erteilt werden.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung
die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises per Post oder per Fax verwenden Aktionäre
bzw. Aktionärsvertreter bitte die unten genannte Adresse. Der Nachweis kann auch unter unten genannter E-Mail-Adresse übermittelt
werden. Der Nachweis der Bestellung eines Bevollmächtigten kann ferner elektronisch über das internetgestützte Vollmachts-
und Weisungssystem unter http://www.gfk.com/de/investoren/hauptversammlung/annual-general-meeting-agm/ erfolgen. Vorstehende
Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen
soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer
bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.
Aktionäre, die sich nach den vorstehenden Bestimmungen ordnungsgemäß angemeldet haben, können auch von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall
ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Die Vollmachten mit Weisungen müssen ebenfalls in Textform (§ 126b BGB) erteilt
werden. Ohne Weisungen des Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung
befugt. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen oder zum Stellen von
Fragen oder von Anträgen entgegen.
Auch für die Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters kann das den Aktionären zusammen
mit der Eintrittskarte zugesandte Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden.
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen
Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen postalisch, per Telefax oder E-Mail spätestens bis zum 19. Mai 2016 (Eingang bei der Gesellschaft) an:
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GfK SE Abteilung Investor Relations Nordwestring 101 90419 Nürnberg Telefax:+ 49 (0) 911 395 54258 E-Mail: investor.relations@gfk.com
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oder elektronisch auch noch während der Hauptversammlung bis zum Ende der Generaldebatte per Internet unter http://www.gfk.com/de/investoren/hauptversammlung/annual-general-meeting-agm/
unter dem Punkt Abstimmung per Internet (Proxy-Voting) zu übermitteln.
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, die
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung zu bevollmächtigen.
Nähere Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erhalten
die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zugesendet.
Rechte der Aktionäre
Anträge auf Tagesordnungsergänzung gemäß Art. 56 SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz, § 122 Abs. 2 Aktiengesetz
Aktionäre, deren Anteile alleine oder zusammen 5 Prozent des Grundkapitals oder alleine oder zusammen einen anteiligen Betrag
am Grundkapital von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht
werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand (GfK SE, Vorstand, Nordwestring 101, 90419 Nürnberg) zu richten und
muss der Gesellschaft spätestens am 19. April 2016 (24.00 Uhr) zugehen. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß Art. 53 SE-Verordnung, § 126 Abs. 1, § 127 Aktiengesetz
Die Aktionäre können zudem Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung
an die Gesellschaft stellen sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (Tagesordnungspunkt 6) oder des Abschlussprüfers
(Tagesordnungspunkt 5) machen. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an die
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GfK SE Abteilung Investor Relations Nordwestring 101 90419 Nürnberg Telefax: +49 (0) 911 395 54258 E-Mail: investor.relations@gfk.com
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zu richten. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge
von Aktionären werden einschließlich des Namens des Aktionärs und einer Begründung des Antrags unverzüglich nach ihrem Eingang
im Internet unter http://www.gfk.com/de/investoren/hauptversammlung/annual-general-meeting-agm/ veröffentlicht, sofern die
Anträge mit Begründung und die Wahlvorschläge bis spätestens zum 5. Mai 2016 (24.00 Uhr) bei der Gesellschaft eingehen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter dieser Internetadresse zugänglich
gemacht.
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung sowie eines Wahlvorschlags kann die Gesellschaft absehen,
wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 Aktiengesetz vorliegt, etwa weil der Gegenantrag bzw. der Wahlvorschlag
zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht
nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Wahlvorschläge werden zudem nur zugänglich
gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person (falls eine juristische Person
zum Abschlussprüfer vorgeschlagen wird: deren Firma und Sitz) und bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern die
zusätzlichen Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten.
Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge sind im Übrigen nur dann gestellt, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt
worden sind. Das Recht eines jeden Aktionärs, auch ohne vorherige fristgerechte Übermittlung von Gegenanträgen während der
Hauptversammlung Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge zu verschiedenen Tagesordnungspunkten zu stellen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht der Aktionäre nach Art. 53 SE-Verordnung, § 131 Abs. 1 Aktiengesetz
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (vgl. § 131 Abs.
1 Aktiengesetz). Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft
zu einem verbundenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache
zu stellen.
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 Aktiengesetz genannten Gründen absehen,
etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem
verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen (z.B. keine Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen). Nach
der Satzung ist der Versammlungsleiter ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.
Weitere Erläuterungen zu den vorstehend genannten Rechten der Aktionäre finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft
unter http://www.gfk.com/de/investoren/hauptversammlung/annual-general-meeting-agm/.
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft
Die Informationen nach Art. 53 SE-Verordnung, § 124a Aktiengesetz zur Hauptversammlung finden sich auf der Internetseite der
Gesellschaft unter http://www.gfk.com/de/investoren/hauptversammlung/annual-general-meeting-agm/.
Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Internet unter http://www.gfk.com/de/investoren/hauptversammlung/annual-general-meeting-agm/
zu übertragen.
Nürnberg, im April 2016
GfK SE
Der Vorstand
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