Flughafen Wien AG
Flughafen Wien AG: Einberufung der 25. ordentlichen Hauptversammlung
Flughafen Wien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 29.03.2013 11:46 Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Flughafen Wien Aktiengesellschaft FN 42984 m ISIN AT0000911805 Einberufung der 25. ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Flughafen Wien Aktiengesellschaft am Dienstag, den 30. April 2013, um 10 Uhr, im Multiversum Schwechat, Möhringgasse 2-4, 2320 Schwechat. Tagesordnung 1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2012 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 5. Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat 6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 7. Wahlen in den Aufsichtsrat UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am 9. April 2013 auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.viennaairport.com zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen: - Jahresabschluss mit Lagebericht, - Corporate-Governance-Bericht, - Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, - Vorschlag für die Gewinnverwendung, - Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2012; - Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten, - Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 7 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf, - Formular für die Erteilung einer Vollmacht, - Formular für den Widerruf einer Vollmacht, - vollständiger Text dieser Einberufung. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 9. April 2013 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1300 Wien-Flughafen, Dr. Wolfgang Köberl, MBA, Generalsekretariat, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 19. April 2013 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43(0)1-7007/23622 oder 1300 Wien-Flughafen, Dr. Wolfgang Köberl, MBA, Generalsekretariat, oder per E-Mail HV2013@viennaairport.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an 1300 Wien-Flughafen, oder per Telefax an +43(0)1-7007/23622, übermittelt werden. Jeder Aktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 7 der Tagesordnung) können nur von Aktionären, die zusammen mindestens 1 % des Grundkapitals halten, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 19. April 2013 in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs. 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen. Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft http://www.viennaairport.com zugänglich. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 20. April 2013 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 25. April 2013 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss, nachzuweisen. Per Post oder Boten: Flughafen Wien Aktiengesellschaft Investor Relations z.Hd. Herrn Mario Santi 1300 Flughafen-Wien Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 88 Per E-Mail: anmeldung.flughafenwien@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist. Flughafen Wien Aktiengesellschaft nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz AktG nicht über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) entgegen, da stattdessen andere elektronische Kommunikationswege (Telefax und E-Mail) eröffnet werden. Dies deshalb, da die Flughafen Wien Aktiengesellschaft bei vorangegangenen Hauptversammlungen jeweils SWIFT als elektronischen Kommunikationsweg angeboten hat, die depotführenden Kreditinstitute jedoch hiervon keinen Gebrauch gemacht haben. Kraftlos erklärte Aktienurkunden Die Flughafen Wien Aktiengesellschaft ist verpflichtet, alle im Umlauf befindlichen Inhaber-Aktienurkunden (effektive Aktienurkunden) durch eine Sammelurkunde zu ersetzen und diese bei der OeKB zu hinterlegen. In der 24. ordentlichen Hauptversammlung wurde darüber berichtet. Aufgrund einer entsprechenden Genehmigung des Handelsgerichts Wien vom 10. April 2012 wurden durch dreimalige Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung alle Aktionäre der Gesellschaft, welche auf Inhaber lautende Stammaktien in effektiven Aktienurkunden halten, aufgefordert die Aktienurkunden bis spätestens zum 30. Oktober 2012 einzureichen. Der Vorstand hat mit Beschluss vom 12. November 2012 die nicht eingereichten effektiven auf Inhaber lautenden Aktienurkunden nach § 67 AktG iVm § 262 Abs 29 AktG für kraftlos erklärt. Die entsprechende Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 17./18. November 2012. Mit der Kraftloserklärung haben diese effektiven Aktienurkunden ihre Wertpapiereigenschaft verloren und vermitteln kein Recht zur Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung der Flughafen Wien Aktiengesellschaft. Betroffene Aktionäre, die noch über effektive Aktienurkunden verfügen, können bei UniCredit Bank Austria AG, 1010 Wien, Schottengasse 6-8, als Einreichstelle oder im Wege der depotführenden Kreditinstitute während der üblichen Geschäftsstunden die kraftlos erklärten Aktienurkunden einreichen. Aufgrund dessen kann eine Gutschrift auf einem vom Aktionär bekanntzugebendes Wertpapierdepot gebucht werden, die der Anzahl der jeweils eingereichten Stammaktien entspricht. Dies ist vom Aktionär - zur Wahrung seines Teilnahmerechts an der kommenden Hauptversammlung - so rechtzeitig zu veranlassen, dass die Depotgutschrift spätestens am Nachweisstichtag, 20. April 2013 durchgeführt ist. Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: - Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes, - Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000911805, - Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, - Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 20. April 2013 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Per Post oder Boten: Flughafen Wien Aktiengesellschaft Investor Relations z.Hd. Herrn Mario Santi 1300 Wien-Flughafen Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 88 Per E-Mail: anmeldung.viennaairport@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.viennaairport.com abrufbar. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 29. April 2013 bis 16 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 152.670.000,--, zerlegt in 21.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 21.000.000 Stück. Wir ersuchen Sie in Ihrer Zeitplanung die nunmehr üblichen Sicherheitsüberprüfungen zu berücksichtigen und bei der Registrierung einen gültigen, amtlichen Lichtbildaus-weis zur Identifikation bereit zu halten. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9 Uhr. Der Vorstand der Flughafen Wien Aktiengesellschaft Wien, im März 2013 29.03.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Flughafen Wien AG Postfach 1 1300 Wien-Flughafen Österreich Telefon: +43-1-7007/22826 Fax: +43-1-7007/23806 E-Mail: investor-relations@viennaairport.com Internet: http://www.viennaairport.com ISIN: AT0000911805 WKN: 884216 Börsen: Freiverkehr in Berlin, München, Stuttgart; Frankfurt in Open Market ; London, Wien (Amtlicher Handel / Official Market) Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
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