Fabasoft AG (AT)
Fabasoft AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Fabasoft AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 03.06.2011 11:55 Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Fabasoft AG Honauerstraße 4 4020 Linz ISIN AT 0000785407 WKN 922 985 EINLADUNG zu der am Dienstag, dem 5. Juli 2011, um 10.00 Uhr, in den Räumlichkeiten des 'Courtyard by Marriott Hotel', Europaplatz 2, 4020 Linz, stattfindenden ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG der Fabasoft AG mit dem Sitz in 4020 Linz, Österreich Tagesordnung: 1. Bericht des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Fabasoft AG, Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses, des Lageberichtes für die Gesellschaft und den Konzern, des Corporate Governance Berichtes, sowie des Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2010/2011. 2. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung des Geschäftsjahres 2010/2011. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010/2011. 4. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2011/2012. 5. Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates. 6. Beschlussfassung über Vergütungen an die Mitglieder des Aufsichtsrates. 7. Beschlussfassung darüber, dass die Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 169 AktG laut Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Juni 2006 in jenem Umfang, in dem von dieser Ermächtigung bisher nicht Gebrauch gemacht wurde, aufgehoben wird und gleichzeitig Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung dieser Ermächtigung und der dazugehörigen Satzungsänderung in das Firmenbuch - allenfalls in mehreren Tranchen - um Nominale EUR 2.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 2.500.000 Stückaktien sowohl gegen Bareinlage als auch gemäß § 172 AktG gegen Sacheinlage auf bis zu EUR 7.500.000,00 zu erhöhen, sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen (genehmigtes Kapital im Sinn der §§ 169 ff AktG), wobei der Vorstand auch dazu ermächtigt wird, die neuen Aktien allenfalls unter Ausschluss des den Aktionären ansonsten zustehenden Bezugsrechtes auszugeben (§ 170 Abs 2 AktG). Die diesbezüglichen Berichte des Vorstandes und des Aufsichtsrates liegen bei der Gesellschaft in 4020 Linz, Honauerstraße 4, zur Einsichtnahme auf und werden auf Anforderung an Aktionäre unentgeltlich übermittelt, sowie zugleich Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in ihrem § 4, Grundkapital, Pkt 5, sodass dieser Punkt lautet wie folgt: '5: Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung dieser Satzungsänderung in das Firmenbuch - allenfalls in mehreren Tranchen - um Nominale EUR 2.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 2.500.000 Stückaktien sowohl gegen Bareinlage als auch gemäß § 172 AktG gegen Sacheinlage auf bis zu EUR 7.500.000,00 zu erhöhen, sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen (genehmigtes Kapital im Sinn der §§ 169 ff AktG), wobei der Vorstand auch dazu ermächtigt wird, die neuen Aktien allenfalls unter Ausschluss des den Aktionären ansonsten zustehenden Bezugsrechtes auszugeben (§ 170 Abs 2 AktG).' 8. Bericht des Vorstandes über die von der Gesellschaft aufgestellten Mitarbeiteroptionenmodelle. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Nachweisstichtag (25. Juni 2011, 24.00 Uhr MEZ) Aktionär ist. Ein Nachweis der Aktionärseigenschaft hat gemäß § 10a AktG zu erfolgen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gem. § 10a AktG. Diese darf zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 7 Tage sein, bedarf der Schriftform und hat entweder in deutscher oder englischer Sprache verfasst zu sein. Depotbestätigungen haben bis 30. Juni 2011 am Sitz der Fabasoft AG, Honauerstraße 4, 4020 Linz, einzulangen. Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten: 1. den Aussteller durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes; 2. den Aktionär durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls das Register und die Nummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird; 3. die Nummer des Depots, andernfalls eine sonstige Bezeichnung; 4. die Anzahl und gegebenenfalls den Nennbetrag der Aktien des Aktionärs sowie bei mehreren Aktiengattungen die Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche Wertpapierkennnummer; 5. den Zeitpunkt oder den Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Gesellschaft nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs. 1 vierter Satz AktG nicht über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute, dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können, entgegen. Die Depotbestätigung hat der Gesellschaft ausschließlich auf folgenden Wegen zuzugehen: Per Telefax: 0043/732/606162-609 Per E-Mail: hauptversammlung@fabasoft.com (Depotbestätigung als PDF-Anhang) Per Post: Fabasoft AG, Investor Relations, zH. Frau Ulrike Kogler, Honauerstraße 4, 4020 Linz Der Geschäftsbericht der Gesellschaft, der Jahresabschluss und der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2010/2011 samt Lagebericht und Konzernlagebericht, Corporate Governance Bericht, sowie der Vorschlag des Vorstandes über die Gewinnverteilung und der Bericht des Aufsichtsrates, wie auch die Beschlussvorschläge, Erklärungen gem. § 87 Abs. 2 AktG, sowie jede sonstige für die Aktionäre bestimmte Erläuterung oder Begründung zu einem Punkt der Tagesordnung und alle sonstigen Berichte und Unterlagen, die der Hauptversammlung vorzulegen sind, liegen ab 14. Juni 2011 am Verwaltungssitz der Gesellschaft in 4020 Linz, Honauerstraße 4, Österreich, zur Einsichtnahme auf und können bei der Gesellschaft kostenfrei angefordert werden. Zusätzlich können diese unter www.fabasoft.com/agm gelesen, gespeichert und ausgedruckt werden. Die Aktionäre haben das Recht bis 14. Juni 2011 unter den Voraussetzungen des § 109 AktG Tagesordnungspunkte zu beantragen, bis 24. Juni 2011 unter den Voraussetzungen des § 110 AktG Beschlussvorschläge zu erstatten, sowie unter den Voraussetzungen des § 118 AktG Auskünfte zu verlangen. Nähere Informationen zu diesen Rechten sind unter www.fabasoft.com/agm dargestellt. Aktionäre, die zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt sind, können sich vertreten lassen. Die Vollmacht muss der Gesellschaft zumindest in Textform per Telefax übermittelt werden und muss anhand dieser die Identifizierbarkeit des Aktionärs und die Feststellung des Inhalts der Vollmacht möglich sein. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung der Vollmacht stehen den Aktionären bis Freitag, 1. Juli 2011, 16.00 Uhr, die für die Übermittlung von Depotbestätigungen freigestellten Kommunikationswege offen. Danach ist die Vollmacht persönlich am Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort bei der Registrierung vorzulegen. Der vorstehende Absatz gilt sinngemäß auch für den Widerruf der Vollmacht. Um die Bearbeitung einer Vollmacht bzw. eines Widerrufs zu erleichtern, werden die Aktionäre ersucht, die auf unserer Homepage zur Verfügung gestellten Formulare für die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten zu verwenden. Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Einberufung in 5.000.000 Stückaktien zerlegt. Die Gesellschaft verfügt über keine eigenen Aktien. Es können daher 5.000.000 Stimmrechte ausgeübt werden. Linz, im Juni 2011 Der Vorstand 03.06.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Fabasoft AG Honauerstraße 4 4020 Linz Österreich Telefon: +43 732-606162-0 Fax: +43 732-606162-609 E-Mail: leopold.bauernfeind@fabasoft.com Internet: www.fabasoft.com ISIN: AT0000785407 WKN: 922985 Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Stuttgart, München, Hamburg, Düsseldorf Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
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