edding Aktiengesellschaft
Ahrensburg
ISIN DE0005647903 (WKN 564790)
ISIN DE0005647937 (WKN 564793)
Wir laden unsere Stammaktionäre und unsere Vorzugsaktionäre ein zur
ordentlichen Hauptversammlung 2016
der edding Aktiengesellschaft am Mittwoch, den 15. Juni 2016, um 10:00 Uhr Marstall Ahrensburg, Lübecker Straße 10 in 22926 Ahrensburg.
Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt um 09:00 Uhr.
TAGESORDNUNG
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der edding Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts
und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss in seiner Sitzung am 28. April
2016 gebilligt; damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen
Beschluss zu fassen.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2015
Von dem im Geschäftsjahr 2015 erzielten Jahresüberschuss in Höhe von EUR 5.370.045,39 wird gemäß § 58 Abs. 2 AktG die Hälfte
in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Es verbleibt ein Bilanzgewinn von EUR 2.685.022,70.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus diesem Bilanzgewinn Dividenden in folgender Höhe an die Aktionäre auszuschütten:
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EUR 1,95 je Vorzugsstückaktie im rechnerischen Nennwert von EUR 5,00; dies sind bei 473.219 Stück dividendenberechtigten Vorzugsstückaktien EUR 922.777,05.
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EUR 1,91 je Stammstückaktie im rechnerischen Nennwert von EUR 5,00; dies sind bei 600.000 Stück dividendenberechtigten Stammstückaktien EUR 1.146.000,00.
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Der nach der Ausschüttung verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von EUR 616.245,65 soll in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt
werden.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.
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5. |
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats
Gemäß § 12 Abs. 1 der Satzung bestimmt die Hauptversammlung über die Grundvergütung der Aufsichtsratsmitglieder. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Grundvergütung für das abgelaufene Geschäftsjahr für jedes Aufsichtsratsmitglied
auf EUR 20.000,00 festzusetzen.
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6. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg,
zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und für den Konzernabschluss der edding Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr
2016 zu bestellen.
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7. |
Beschlussfassung über die Angaben zur Vorstandsvergütung im Jahres- und Konzernabschluss
Das Handelsgesetzbuch (HGB) sieht die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung und einzelner Vergütungsbestandteile
im Jahres- und im Konzernabschluss vor. Gemäß § 286 Abs. 5 HGB und § 314 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 286 Abs. 5 HGB kann die individuelle
Offenlegung der Vorstandsvergütung unterbleiben, wenn die Hauptversammlung dies mit qualifizierter Mehrheit von mindestens
drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen stimmberechtigten Grundkapitals beschließt. Die Hauptversammlung der
Gesellschaft hatte am 28. Juni 2011 von dieser Möglichkeit für die Dauer von fünf Jahren Gebrauch gemacht. Für die Fortführung
dieser Praxis bedarf es daher nunmehr eines erneuten Hauptversammlungsbeschlusses.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: Im Jahresabschluss und Konzernabschluss der Gesellschaft unterbleiben für die kommenden fünf Geschäftsjahre (Geschäftsjahre
2016 bis 2020) die in § 285 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 bis 8 sowie die in § 314 Absatz 1 Nr. 6 Buchstabe a Satz 5 bis 8 des
HGB verlangten individualisierten Angaben zur Vergütung einzelner Vorstandsmitglieder.
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Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig
anmelden und ihre Berechtigung nachweisen.
Zum Nachweis reicht eine in Textform erstellte, in deutscher oder englischer Sprache verfasste Bestätigung des Anteilsbesitzes
durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung (25. Mai 2016,
00:00 Uhr, sog. Nachweisstichtag oder Record Date) zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis zum 8. Juni 2016, 24:00 Uhr, unter folgender
Adresse zugehen:
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edding Aktiengesellschaft
c/o M.M. Warburg & CO KGaA
Ferdinandstraße 75
20095 Hamburg
Fax: +49 40 3618-1116
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Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts
in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand
nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können
somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben,
sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und an der Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach
dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes
Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, namentlich auch durch die depotführende Bank oder eine Aktionärsvereinigung,
ausgeübt werden.
Ausnahmen von dem Textformerfordernis, das generell für die Erteilung der Vollmacht, ihren Widerruf und den Nachweis der Vollmacht
gegenüber der Gesellschaft gilt, sind für Kreditinstitute oder diesen insoweit gleichgestellten Aktionärsvereinigungen, Personen,
Finanzdienstleistungsinstituten und Unternehmen vorgesehen, vgl. § 135 Abs. 1 i.V.m. Abs. 8, 10 und § 125 Abs. 5 AktG. Daher
bitten wir unsere Aktionäre, sich in diesen Fällen bezüglich der Form der Vollmachten mit dem jeweils zu Bevollmächtigen abzustimmen.
Für die Übermittlung des Nachweises der Vollmacht oder des Widerrufs kann die folgende E-Mail-Adresse genutzt werden:
investor@edding.de
Wir weisen darauf hin, dass auch im Falle einer Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
erforderlich sind.
Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen,
können unter Beifügung einer Begründung oder einer Beschlussvorlage verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt
und bekanntgemacht werden. Ein entsprechendes Verlangen muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden und der Gesellschaft
mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 15. Mai 2016, 24:00 Uhr, zugehen. Wir bitten, derartige Verlangen
an folgende Adresse zu richten:
edding Aktiengesellschaft
Vorstand
Bookkoppel 7
22926 Ahrensburg
Rechte der Aktionäre: Gegenanträge und Wahlvorschläge
Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung zu übersenden. Gegenanträge sind mit
einer Begründung zu versehen.
Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme
der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft (www.edding.com, dort im Bereich ‘Unternehmen’ > ‘Investor Relations’
> ‘Berichte und Kennzahlen’ > ‘Hauptversammlung’) nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zugänglich machen, wenn der Aktionär
mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 31. Mai 2016, 24:00 Uhr, der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen
einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an nachfolgende Adresse
übersandt hat:
edding Aktiengesellschaft
Investor Relations
Bookkoppel 7
22926 Ahrensburg
Fax: +49 4102 808-204
E-Mail: investor@edding.de
Diese Regelungen gelten für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern
mit der Maßgabe sinngemäß, dass Wahlvorschläge nicht begründet werden müssen.
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. des Wahlvorschlags
nachzuweisen.
Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu erteilen,
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich
auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.
Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen
stellen möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an o.g. Adresse zu übersenden. Diese Übersendung ist keine
förmliche Voraussetzung für die Beantwortung der Fragen und lässt das Auskunftsrecht im Übrigen unberührt.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt in 600.000 Stück Stammstückaktien und 473.219
Stück Vorzugsstückaktien. Je eine Stammstückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Vorzugsaktien haben – außer
in den gesetzlich vorgesehenen Fällen – kein Stimmrecht.
Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft
Die nach § 124a AktG zu veröffentlichenden Informationen und Unterlagen, insbesondere die Einberufung der Hauptversammlung
sowie weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG können
alsbald nach der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft (www.edding.com, dort im Bereich ‘Unternehmen’ > ‘Investor
Relations’ > ‘Berichte und Kennzahlen’ > ‘Hauptversammlung’) eingesehen und heruntergeladen werden.
Sämtliche der Hauptversammlung kraft Gesetzes zugänglich zu machende Unterlagen werden ab dem Zeitpunkt der Einberufung auf
der o.g. Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht und liegen ab diesem Zeitpunkt in den Geschäftsräumen der Gesellschaft
und später in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.
Bild- und Tonaufnahmen während der Hauptversammlung
Wir möchten Sie bitten, während der Hauptversammlung von Bild- und Tonaufnahmen abzusehen.
Ahrensburg, im Mai 2016
edding Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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