Dussmann Stiftung & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien
Berlin
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,
wir laden Sie hiermit ein zur außerordentlichen Hauptversammlung der Dussmann Stiftung & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien,
Berlin, am
14. Mai 2014 um 11:00 Uhr Konferenzraum 5, 7. Etage Friedrichstraße 90 10117 Berlin
Der einzige Punkt der
Tagesordnung
lautet:
Nachwahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 278 Abs. 3, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MitbestG und § 12
Abs. 2 der Satzung aus 20 Mitgliedern zusammen, von denen zehn (10) Mitglieder durch die Hauptversammlung und zehn (10) Mitglieder
von den Arbeitnehmern nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) gewählt werden.
Vier Anteilseignervertreter sind aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Der Aufsichtsrat ist daher nicht vollständig besetzt.
Es sind vier Anteilseignervertreter von der Hauptversammlung zu wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, mit Wirkung zur Beendigung dieser Hauptversammlung
– |
Herrn Olaf Czernomoriez, wohnhaft in 10119 Berlin, Fehrbelliner Str. 46, Vorstandsmitglied GASAG Berliner Gaswerke Aktiengesellschaft,
Berlin
|
– |
Herrn Wolfgang Branoner, wohnhaft in 14163 Berlin, Lindentaler Allee 25a, Mitglied der Geschäftsführung SNPC GmbH, Berlin,
ehemaliger Berliner Senator für Wirtschaft und Technologie
|
– |
Herrn Pierantonio Rumignani, wohnhaft in 14050 Berlin, Bolivarallee 9, bis 2012 Unicredit Group, Business Development, pensioniert
|
– |
Herrn Dr. Andreas Penk, wohnhaft in 14467 Potsdam, Ludwig-Richter-Str. 11, Vorsitzender der Geschäftsführung Pfizer Deutschland
GmbH, Berlin
|
als Vertreter der Kommanditaktionäre zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Voraussetzungen für die Ausübung von Aktionärsrechten
Über die Aktien an der Gesellschaft sind keine Aktienurkunden ausgegeben. Es wird daher bestimmt, dass zur Teilnahme an der
Hauptversammlung sowie zur Ausübung der Aktionärsrechte in der Hauptversammlung, insbesondere des Antrags- und Stimmrechts,
diejenigen Aktionäre berechtigt sind, die dem Versammlungsleiter ihre Aktionärsstellung im Zeitpunkt der Hauptversammlung
durch Vorlage geeigneter Unterlagen (im Original oder in Abschrift), aus denen sich die Aktionärsstellung ergibt, nachweisen.
Stehen Aktien mehreren Berechtigten zu, so können sie die Rechte aus den Aktien gemäß § 69 Abs. 1 nur durch einen gemeinschaftlichen
Vertreter ausüben. In diesem Fall ist dem Versammlungsleiter auch die Bestellung zum gemeinschaftlichen Vertreter durch Vorlage
geeigneter Unterlagen (im Original oder in Abschrift) nachzuweisen. Bei Zweifeln an der Aktionärseigenschaft bzw., wenn Aktien
mehreren Berechtigten zustehen, an der Stellung als gemeinschaftlicher Vertreter kann der Versammlungsleiter zusätzliche Nachweise
verlangen.
Berlin, 07.04.2014
Dussmann Stiftung & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien
vertreten durch die Dussmann Stiftung & Co KG., diese wiederum vertreten durch die Peter Dussmann-Stiftung
gez. Dirk Brouwers
Vorstandsvorsitzender
|
gez. Dr. Hans-Jürgen Meyer
Mitglied des Vorstandes
|
|