Die Deutsche Post AG und die Deutsche Post Assekuranz Vermittlungs GmbH haben am 14. Februar 2014 eine Vereinbarung zur Änderung
des Ergebnisabführungsvertrags vom 14. Dezember 2001 zwischen der Deutsche Post AG als Rechtsnachfolgerin der auf die Deutsche
Post AG verschmolzenen Deutsche Post Beteiligungen GmbH und der Deutsche Post Assekuranz Vermittlungs GmbH abgeschlossen.
Mit der Änderungsvereinbarung ist § 2 des Ergebnisabführungsvertrags geändert und wie folgt neu gefasst worden:
Die Muttergesellschaft verpflichtet sich gegenüber der Tochtergesellschaft für die Dauer dieses Vertrages zur Verlustübernahme
entsprechend den Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung.’
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, der Vereinbarung vom 14. Februar 2014 zur Änderung des Ergebnisabführungsvertrags
vom 14. Dezember 2001 zuzustimmen.
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