Covestro AG
Leverkusen
WKN: 606214 / ISIN: DE0006062144
Korrektur der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 8. März 2022 hat der Vorstand die ordentliche Hauptversammlung der Covestro AG als
virtuelle Hauptversammlung einberufen für Donnerstag, den 21. April 2022, um 10:00 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit – MESZ.
Beim Abdruck des Wahlvorschlags des Aufsichtsrats zu Tagesordnungspunkt 6 hat sich bei der Angabe des Wohnorts des vorgeschlagenen
Kandidaten, Herrn Dr. Sven Schneider, zu unserem Bedauern ein Tippfehler ergeben. Aus Gründen rechtlicher Vorsicht wird der
Wahlvorschlag des Aufsichtsrats zu Tagesordnungspunkt 6 nachstehend innerhalb der gesetzlichen Einberufungsfristen mit folgender,
durch Unterstreichung gekennzeichneter Klarstellung korrigiert und neu bekanntgemacht:
Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlungen des Nominierungsausschusses – vor, als Nachfolger des aus dem Aufsichtsrat
ausscheidenden Herrn Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher den folgenden Kandidaten als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu
wählen:
Dr. Sven Schneider wohnhaft in Gräfelfing Finanzvorstand Infineon Technologies AG
Die Wahl erfolgt gemäß § 8 Absatz 4 der Satzung für die Zeit ab Beendigung der Hauptversammlung vom 21. April 2022 bis zur
Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit
beschließt; das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Im Übrigen bleibt die im Bundesanzeiger am 8. März 2022 bekanntgemachte Einberufung der virtuellen ordentlichen Hauptversammlung
(einschließlich sämtlicher Ausführungen, Angaben und Anlagen zum Tagesordnungspunkt 6: Wahl zum Aufsichtsrat) unberührt.
Leverkusen, im März 2022
Covestro AG
Der Vorstand
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