DGAP-News: AGROB Immobilien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
29.05.2017 / 15:00
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
|
AGROB Immobilien AG
Ismaning
ISIN DE0005019004 / WKN 501900 ISIN DE0005019038 / WKN 501903
Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der am
Mittwoch, den 12. Juli 2017, 10:00 Uhr
(MESZ)
im Haus der Bayerischen Wirtschaft (Europasaal), Max-Joseph-Straße 5, 80333 München
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
I. |
TAGESORDNUNG
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016, des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2016 und des Berichtes
des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss am 6. April 2017 gebilligt und den Jahresabschluss damit
festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist
daher zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen. Der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bericht des
Aufsichtsrates werden in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden.
|
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes 2016
|
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn 2016 von wie folgt zu verwenden:
|
EUR |
1.913.313,00 |
* |
Zahlung des Gewinnanteiles von EUR 0,05 je Vorzugs-Stückaktie für das Geschäftsjahr 2016
|
EUR
|
79.120,00
|
* |
Zahlung eines Gewinnanteiles von EUR 0,21 je Stückaktie (Stamm-Stückaktie und Vorzugs-Stückaktie) für das Geschäftsjahr 2016
|
EUR
|
818.244,00
|
* |
Einstellung in andere Gewinnrücklagen |
EUR |
1.015 .949,00 |
* |
Bilanzgewinn 2016 |
EUR
|
1.913.313,00
|
|
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem einzigen Mitglied des Vorstandes, das im Geschäftsjahr 2016 amtiert hat, für dieses
Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
|
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Aufsichtsrates, die im Geschäftsjahr 2016 amtiert haben, für
dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
|
5. |
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung des Vorstandsmitgliedes
Die Regelung des § 120 Abs. 4 AktG ermöglicht es, dass die Hauptversammlung über die Billigung des Systems zur Vergütung des
Vorstandsmitgliedes beschließt. Ein solches konsultatives Votum der Hauptversammlung soll den Aktionären ein Instrument an
die Hand geben, ihre Auffassung zum Vergütungssystem zum Ausdruck zu bringen. Vorsorglich weisen wir jedoch darauf hin, dass
ein solcher Beschluss gemäß § 120 Abs. 4 Satz 2 AktG für den Aufsichtsrat rechtlich nicht verbindlich ist; eine Anfechtung
des Beschlusses nach § 243 AktG ist ausgeschlossen.
Die eigentliche Zielrichtung von § 120 Abs. 4 AktG ist es, den Aktionären eine beratende Beschlussfassung über das bestehende
Vergütungssystem zu ermöglichen. Das Vergütungssystem, das für das noch bis zum 31. Dezember 2017 amtierende Vorstandsmitglied
Stephan Fuchs gilt, wurde der Hauptversammlung im Jahr 2016 zur Beschlussfassung vorgelegt und von dieser gebilligt. Es ist
zuletzt im Geschäftsbericht der Gesellschaft für das Jahr 2016 im Kapitel II.7 ‘Grundzüge des Vergütungssystems für den Vorstand’
veröffentlicht.
Der Aufsichtsrat hat über die Nachfolge im Vorstand beraten und am 10. März 2017 Herrn Achim Kern mit Wirkung zum 1. Oktober
2017 zum weiteren Mitglied des Vorstandes bestellt. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat den Abschluss eines Dienstvertrages
für Achim Kern mit Wirkung zum 1. Oktober 2017 unter Befristung bis zum 31. Dezember 2020 beschlossen. Achim Kern folgt auf
Stephan Fuchs, der zum Ende des Geschäftsjahres am 31. Dezember 2017 aus Altersgründen aus dem Unternehmen ausscheidet. Ab
dem 1. Januar 2018 wird der Vorstand der AGROB Immobilien AG wie bisher aus einer Person bestehen. Vorstand und Aufsichtsrat
halten es im Hinblick auf Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung für sinnvoll, dass die Hauptversammlung unter diesem Tagesordnungspunkt
über das im Zusammenhang mit der Bestellung von Herrn Kern angepasste System der Vorstandsvergütung beschließt.
Das am 1. Oktober 2017 in Kraft tretende System zur Vergütung des neuen Vorstandsmitgliedes trägt wie bisher allen gesetzlichen
Anforderungen Rechnung. Es hat die folgenden Eckpunkte:
Vergütung des Vorstandsmitgliedes der AGROB Immobilien AG
Die Gesamtvergütung des ab 1. Oktober 2017 amtierenden Vorstandsmitgliedes Achim Kern wird auf Empfehlung des Personalausschusses
vom Gesamtaufsichtsrat festgelegt.
Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden sowohl die Aufgaben des Vorstandsmitgliedes, seine persönliche Leistung,
die wirtschaftliche Lage und die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung
des Vergleichsumfeldes und der Vergütungsstruktur, die ansonsten im eigenen und in vergleichbaren Unternehmen gilt.
Die Vergütung des Mitgliedes des Vorstandes setzt sich aus den folgenden Bausteinen zusammen:
a) |
Eine jährliche, erfolgsunabhängige Festvergütung
|
Die Auszahlung erfolgt in 13 Teilbeträgen. 12 Teilbeträge werden monatlich ausgezahlt. Der 13. Teilbetrag fließt im November
eines jeden Jahres. Mit der Regelung über die Festvergütung wird der langjährigen Tätigkeit des neuen Vorstandes in der Immobilienbranche
sowie dessen individuellen Eignungsprofil angemessen Rechnung getragen.
b) |
Variable Bezüge, die sich wie folgt zusammensetzen (ab 1. Januar 2018):
– |
ergebnisabhängiger Anteil
|
0,9 % bezogen auf ein modifiziertes Betriebsergebnis zzgl. Cashflow der AGROB Immobilien AG im jeweiligen Geschäftsjahr. Als
Betriebsergebnis gilt das Periodenergebnis der Gesellschaft nach Zinsen, ohne außerordentliche Komponenten sowie vor Ertragsteuern
und Nettoaufwand aus den DSCB Pensionsverpflichtungen. Die Addition dieses Betriebsergebnisses und der Abschreibungen auf
Sachanlagen gemäß Handelsbilanz ergibt den Cashflow. Im Vergleich zur bisherigen Regelung bleibt dieser ergebnisabhängige
Vergütungsanteil von seiner Systematik her unverändert.
Eine Höchstgrenze für den ergebnisabhängigen Anteil ist fixiert.
– |
Nachhaltigkeitskomponente
|
Erhöht sich der Net Asset Value der Gesellschaft im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020 um mehr als 15 %, erhält
das Vorstandsmitglied eine einmalige Zahlung, die betragsmäßig bereits festgelegt ist.
|
Die Zahlung der Nachhaltigkeitskomponente wird nach Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, der der Jahresabschluss der
AGROB Immobilien AG zum 31. Dezember 2020 vorgelegt wird, fällig.
Die variablen Bezüge werden vom Aufsichtsrat jedes Jahr für das abgelaufene Jahr neu festgelegt. Sie werden mit der Gehaltszahlung,
die der ordentlichen Hauptversammlung folgt, der der Jahresabschluss der AGROB Immobilien AG für das jeweils vorangegangene
Geschäftsjahr vorgelegt wird, fällig.
Soweit Beginn und Ende der Laufzeit des Dienstvertrages sich nicht mit dem Geschäftsjahr decken, wird die Vergütung pro rata
temporis des betreffenden Geschäftsjahres berechnet.
Eine Höchstgrenze für die Gesamtvergütung ist fixiert.
Eine Clawback-Klausel, die bei bestimmtem Fehlverhalten des Vorstandes die Rückführung von gezahlten variablen Bezügen der
letzten zwei Jahre vorsieht, ist vereinbart.
Ein Abfindungs-Cap von maximal zwei Jahresvergütungen ist vereinbart.
Das Vorstandsmitglied hat des Weiteren Anspruch auf die folgenden Nebenleistungen:
– |
Dienstwagen
|
– |
Erstattung der üblichen Auslagen und Aufwendungen bei Dienstreisen
|
– |
Unfallversicherung
|
– |
Monatliche Zuschüsse zur gesetzlichen Angestelltenversicherung und/oder Beiträge zu einer privaten Lebensversicherung gegebenenfalls
einschließlich einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, bis zur Hälfte der vom Vorstandsmitglied gezahlten freiwilligen
Aufwendungen und nur bis zur Höhe der Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Angestelltenversicherung, die die Gesellschaft
zu leisten hätte, wenn das Vorstandsmitglied versicherungspflichtig wäre. Die Auszahlung dieser Zuschüsse erfolgt soweit vorgeschrieben
nach Steuerabzug.
|
Dies vorausgeschickt, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, wie folgt zu beschließen: Das ab 1. Oktober
2017 in Kraft tretende neue System zur Vergütung des Vorstandmitgliedes wird gebilligt.
|
6. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie die gegebenenfalls beauftragte
Prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes zum 30. Juni 2017
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ‘Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft’,
München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 und – sofern beauftragt – gegebenenfalls für die Prüferische Durchsicht
des Halbjahresfinanzberichtes zum 30. Juni 2017 zu wählen.
|
|
II. |
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE IM ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung (29. Mai 2017) ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von Euro 11.689.200,00
eingeteilt in 2.314.000 auf den Inhaber lautende Stamm-Stückaktien ohne Nennwert mit ebenso vielen Stimmrechten sowie in 1.582.400
auf den Inhaber lautende Vorzugs-Stückaktien ohne Nennwert und ohne Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung
keine eigenen Aktien.
|
III. |
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE AUSÜBUNG DES STIMMRECHTES
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und – im Falle von Stamm-Stückaktien – zur Ausübung des Stimmrechtes sind nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und – im Falle von Stamm-Stückaktien – zur Ausübung des Stimmrechtes nachweisen.
Zum Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende
Institut aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, das ist der 21. Juni 2017, 0:00 Uhr,
MESZ (Record Date), zu beziehen.
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahmerechtes und –
im Falle von Stamm-Stückaktien – des Stimmrechtes in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Hauptversammlung und – im Falle von Stamm-Stückaktien – die Ausübung des Stimmrechtes als Aktionär nur, wer einen Nachweis
des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben für den Umfang
und die Ausübung des gesetzlichen Teilnahmerechtes und – im Falle von Stamm-Stückaktien – des Stimmrechtes keine Bedeutung.
Aktionäre, die erst nach dem Record Date Aktien an der Gesellschaft erworben haben, können aus diesen Aktien weder das Teilnahmerecht
noch andere Rechte in der Hauptversammlung ausüben. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht
haben, sind im Verhältnis zur Gesellschaft auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und – im Falle von Stamm-Stückaktien
– zur Ausübung des Stimmrechtes berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Teilweise Veräußerungen und
Hinzuerwerbe von Stamm-Stückaktien nach dem Nachweisstichtag haben keinen Einfluss auf den Umfang des Stimmrechtes. Der Nachweisstichtag
hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft nach § 16 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft bis zum 5. Juli 2017,
24:00 Uhr, MESZ, unter der folgenden Adresse zugehen:
|
AGROB Immobilien AG
c/o UniCredit Bank AG
CBS51DS/GM, 80311 München
Fax: 089 / 54 00-2519
E-Mail: hauptversammlungen@unicredit.de
|
|
IV. |
STIMMRECHTSVERTRETUNG
Zur Teilnahme berechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei der Ausübung
ihrer Rechte, insbesondere ihres Teilnahmerechtes und – im Falle von Stamm-Stückaktien – insbesondere ihres Stimmrechtes,
durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch eine Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut oder eine andere Person ihrer Wahl,
vertreten lassen. Wir weisen darauf hin, dass auch bei einer Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis
des Anteilsbesitzes erforderlich sind. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder
Person bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht in Textform gegenüber der AGROB Immobilien AG oder in Textform unmittelbar gegenüber
dem Bevollmächtigten zu erteilen. Die gleiche Form gilt für den Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft.
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstitutes, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen mit diesen durch die aktienrechtlichen
Bestimmungen gleichgestellten Institution oder Person gelten die besonderen gesetzlichen Bestimmungen des § 135 AktG, die
u.a. verlangen, dass die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten ist. Wir bitten daher die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG gleichgestellte Institution oder Person
bevollmächtigen wollen, die insoweit zu beachtenden Besonderheiten bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen.
Der Nachweis der Vollmacht bzw. des Widerrufes kann auch an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden:
Der Nachweis kann auch dadurch erbracht werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der
Einlasskontrolle vorweist.
Zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechtes berechtigte Aktionäre können sich des Weiteren durch von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgebunden abzustimmen.
Ohne ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung werden die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
das Stimmrecht nicht ausüben. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter stehen nur für die Ausübung des Stimmrechtes,
nicht für die Ausübung sonstiger Rechte, zur Verfügung, soweit dies nicht für die Ausübung des Stimmrechtes erforderlich ist.
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter müssen in Textform erteilt werden.
Ein Formular zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen, welches die Aktionäre verwenden können, wird den Aktionären zusammen
mit der Eintrittskarte sowie auf Anforderung bei der Gesellschaft übersandt. Das Vollmachts- und Weisungsformular steht den
Aktionären unter der Internetadresse
zum Download zur Verfügung und kann von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) zwischen 9:00 Uhr (MESZ) und 14:00 Uhr (MESZ)
unter der Telefonnummer 089 / 996873-0 angefordert werden.
Die Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft unter der
folgenden Adresse zugehen, sofern nicht die Bevollmächtigung und Weisungserteilung in der Hauptversammlung erfolgt:
|
AGROB Immobilien AG
Vorstandssekretariat
Münchener Straße 101, 85737 Ismaning
Fax: 089 / 996873-32
E-Mail: verwaltung@agrob-ag.de
|
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können nur Vollmachten und Weisungen berücksichtigen, die bis spätestens
am 10. Juli 2017, 24:00 Uhr, MESZ, unter der vorgenannten Anschrift bei der Gesellschaft eingehen oder den von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertretern in der Hauptversammlung übergeben werden.
Wir bitten zu beachten, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht an der Abstimmung über Verfahrens-
und Sachanträge teilnehmen, die nicht im Vorfeld der Hauptversammlung von der Gesellschaft mitgeteilt wurden.
|
V. |
RECHTE DER AKTIONÄRE
Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 11. Juni 2017,
24:00 Uhr, MESZ, zugehen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der AGROB Immobilien AG zu richten. Das Verlangen
kann an die folgende Adresse gerichtet werden:
|
AGROB Immobilien AG
Vorstandssekretariat
Münchener Straße 101, 85737 Ismaning
|
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber des
Mindestbesitzes an Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstandes über das Verlangen halten.
Gegenanträge/Wahlvorschläge nach § 126 Abs. 1, 127 AktG
Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, zu den Punkten der Tagesordnung Gegenanträge zu stellen bzw. Wahlvorschläge
zu machen.
Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme
der Verwaltung unter
zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 27. Juni 2017, 24:00 Uhr, MESZ,
der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten
Punkt der Tagesordnung mit Begründung an nachfolgend genannte Adresse übersandt hat:
|
AGROB Immobilien AG
Vorstandssekretariat
Münchener Straße 101, 85737 Ismaning
Fax: 089 / 996873-32
E-Mail: verwaltung@agrob-ag.de
|
Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt.
Die Begründung braucht auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrages nachzuweisen.
Diese Regelungen gelten für Wahlvorschläge der Aktionäre sinngemäß. Wahlvorschläge müssen allerdings nicht begründet werden.
Wahlvorschläge müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn der Wahlvorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf
und den Wohnort der vorgeschlagenen Person sowie bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft
in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält. Ferner sollen einem Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Angaben zu deren Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien beigefügt werden.
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen.
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen.
|
VI. |
INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT
Folgende Informationen sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
zugänglich:
* |
Der Inhalt dieser Einberufung, einschließlich der Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 1 (zu dem in der Hauptversammlung kein
Beschluss gefasst werden soll), der Angabe der Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung, einschließlich getrennter Angaben zur Gesamtzahl für jede Aktiengattung und der Erläuterungen zu den folgenden
Rechten der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge, Auskunftsrecht,
|
* |
der festgestellte und geprüfte Jahresabschluss der AGROB Immobilien AG zum 31. Dezember 2016,
|
* |
der geprüfte Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016,
|
* |
der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016,
|
* |
der Gewinnverwendungsvorschlag,
|
* |
der Geschäftsbericht und
|
* |
die Formulare, die für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung verwendet werden können (auch zum Download).
|
Die vorgenannten Unterlagen liegen ferner von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Münchener Straße 101, 85737 Ismaning, sowie in der Hauptversammlung selbst aus.
|
Ismaning, im Mai 2017
Der Vorstand
Anfahrtsskizze zur Hauptversammlung der AGROB Immobilien AG
Veranstaltungsort:
Haus der Bayerischen Wirtschaft Max-Joseph-Straße 5 80333 München
Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln: S-Bahn
|
Linien S1 bis S8 | Haltestelle Karlsplatz (Stachus) Ausgang Prielmayerstraße (Justizpalast), Fußweg ca. 7 Minuten
|
U-Bahn
|
U1 und U2 | Haltestelle Hauptbahnhof weiter zu Fuß oder mit der S-Bahn (alle) bis Karlsplatz (Stachus) Ausgang Lenbachplatz,
Fußweg ca. 4 Minuten U3, U4, U5 und U6 | Haltestelle Odeonsplatz Ausgang Brienner Straße, Fußweg ca. 5 Minuten
|
Straßenbahn
|
Linien 16, 17, 18, 20 und 21 | Haltestelle Karlsplatz (Stachus), Fußweg ca. 7 Minuten Linie 19 | Haltestellen Lenbachplatz (siehe Plan, 01) oder Hauptbahnhof, Fußweg ca. 5 Minuten Linien 27 und 28 | Haltestelle Ottostraße (siehe Plan, 02), Fußweg ca. 3 Minuten
|
PKW/Parkmöglichkeit
|
Im Parkhaus ‘Haus der Bayerischen Wirtschaft’, Max-Joseph-Straße 5, sowie im Parkhaus am Salvatorplatz, Jungfernturmstraße
(Einfahrt), steht Ihnen eine begrenzte Anzahl an Parkplätzen zur Verfügung.
|
AGROB Immobilien AG
Münchener Straße 101 · 85737 Ismaning Telefon: 089 / 99 68 73-0 · Fax: 089 / 99 68 73-32 E-Mail: verwaltung@agrob-ag.de · www.agrob-ag.de
|
|
|
|