Allen & Overy LLP
Studie: Unternehmen setzen gesetzliche Frauenquote unterschiedlich um
DGAP-Media / 20.02.2017 / 17:23 Bei der Umsetzung der am 1. Mai 2015 in Kraft getretenen gesetzlichen Frauenquote haben die adressierten Gesellschaften teilweise erhebliche Spielräume. Wie die Regelungen von den großen deutschen Unternehmen umgesetzt worden sind, geht aus einer Studie der internationalen Kanzlei Allen & Overy LLP hervor, für die die Lageberichte der 80 im DAX und MDAX gelisteten Gesellschaften für das Geschäftsjahr 2015 analysiert und zusammen mit namhaften Experten ausgewertet worden sind. Die Studie hat neben den Festlegungen zu Zielgrößen und Fristen zu deren Erreichung im Vorstand und Aufsichtsrat besonderes Augenmerk auf die Angaben für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands gelegt. "Insgesamt zeigt die Studie, dass die Gesellschaften die gesetzlichen Vorgaben zur flexiblen Frauenquote sehr ernst nehmen. Der überwiegende Teil der DAX- und MDAX-Unternehmen hat in seinen Lageberichten zu Zielgrößen und Fristen Angaben gemacht, wobei es einen deutlichen Unterschied zwischen den Festlegungen für die Vorstände einerseits und die erste und zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands andererseits gibt", so Dr. Katharina Stüber, Rechtsanwältin bei Allen & Overy und Initiatorin der Studie. Während 75,6% der adressierten Gesellschaften des MDAX für den Vorstand eine Zielgröße von 0% für den Frauenanteil festgelegt haben, haben sich nur 33,3 % im DAX für diese Zielgröße entschieden. In vielen Fällen ist für den Vorstand mit dem bereits vorhandenen Status quo geplant worden. "Ein Grund hierfür liegt häufig in der gesetzlich vorgegebenen kurzen Frist: Diese durfte bei der ersten Festlegung längstens bis zum 30. Juni 2017 dauern", sagt Stüber. Demgegenüber ist eine Zielgröße von 0% für den Frauenanteil für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands nur im MDAX, nicht jedoch im DAX, vorgesehen worden. Für die zweite Führungsebene haben sich alle adressierten DAX- und MDAX-Gesellschaften mindestens für eine Zielgröße von 5 % für den Frauenanteil entschieden; fast zwei Drittel der DAX- und MDAX-Unternehmen wollen mindestens jede fünfte Position auf der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands mit einer Frau besetzen. Damit liegen die durchschnittlichen Zielgrößen für den Frauenanteil für diese Führungsebenen deutlich über denen für den Vorstand. Eine Vielzahl der vom Gesetz adressierten Gesellschaften wird zeitnah Vorbereitungen für die erneut festzulegenden Zielgrößen treffen müssen. Lesen Sie mehr zur Studie "So setzen DAX- und MDAX-Gesellschaften die Frauen- und Geschlechterquote um" unter: http://www.allenovery.com/frauenquote Anmerkungen für den Herausgeber: www.allenovery.de Allen & Overy ist eine internationale Anwaltsgesellschaft mit etwa 5.200 Mitarbeitern, darunter etwa 530 Partner, an 44 Standorten weltweit. Allen & Overy ist in Deutschland an den Standorten Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg und München mit etwa 220 Anwälten, darunter 51 Partner, vertreten. Die Anwälte beraten führende nationale und internationale Unternehmen vorwiegend in den Bereichen Bank-, Finanz- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht und M&A, Steuerrecht sowie in anderen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Diese Pressemitteilung wird von Allen & Overy LLP herausgegeben. In dieser Pressemitteilung bezieht sich "Allen & Overy" auf "Allen & Overy LLP bzw. ihre verbundenen Unternehmen". Die genannten Partner sind entweder Gesellschafter, Berater oder Mitarbeiter der Allen & Overy LLP und/oder ihrer verbundenen Unternehmen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Nadja Fersch, Communications Manager, Frankfurt am Main, Tel.: 069 2648 5555 (nadja.fersch@allenovery.com) Ende der Pressemitteilung --------------------------------------------------------------------------- Emittent/Herausgeber: Allen & Overy LLP Schlagwort(e): Unternehmen 20.02.2017 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de ---------------------------------------------------------------------------
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