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artec technologies AG: Intelligente Videoüberwachung im Rahmen des Datenschutzes schon heute möglich (News mit Zusatzmaterial)
artec technologies AG: Intelligente Videoüberwachung im Rahmen des Datenschutzes schon heute möglich + Deutschland diskutiert über den Ausbau der Videoüberwachung im öffentlichen Raum Diepholz/Bremen ̶ 28. Oktober 2016: In Deutschland wird derzeit über den deutlichen Ausbau der Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen heiß diskutiert, die von der Politik vorangetrieben wird. Dies betrifft beispielsweise die Überwachung von Sportstätten, Parkplätze, Einkaufszentren sowie Bussen und Bahnen. Der Gesichtserkennung wird bei der Erhöhung der Sicherheit, Fahndung und frühzeitigen Erkennung von Gefahrensituationen eine entscheidende Rolle beigemessen. Neben der Zuverlässigkeit und Schnelligkeit ist der Datenschutz von entscheidender Bedeutung und verhindert oft ihren Einsatz. Denn es entscheiden die Datenschutzbehörden der Bundesländer über den Einsatz von Überwachungstechnik im öffentlichen Raum. So ist die Wahrung der Persönlichkeitsrechte auf Basis des Datenschutzgesetzes die wesentliche Herausforderung für den Ausbau der Videoüberwachung. “Intelligente Videoüberwachung bei Wahrung der Persönlichkeitsrechte ist heute schon verfügbar und kann zur Erhöhung der Sicherheit eingesetzt werden“, sagt Thomas Hoffmann, CEO der artec technologies AG. “Software kann Personen im Livebild verschleiern und nur im Fall einer Straftat werden die Mitschnitte mittels einer den Datenschutzbestimmungen entsprechenden Entschlüsselungstechnik unverschleiert sichtbar gemacht. Durch das bewährte Vier-Augen-Prinzip wird ein Missbrauch der erfassten Daten effektiv verhindert.” Die MULTIEYE(R) Produkt- und Systemlösungen für Videosicherheit- und Überwachungsanwendungen der Thomas Hoffmann: “Wir beherrschen mit unseren Produkten nicht nur den Umgang mit dem Schutz der Persönlichkeitsrechte in einer Live-Videoüberwachung, sondern sind auch in der Lage, biometrische Überwachungen entsprechend den Datenschutzvorgaben einzurichten. Während im Livebild nur die verschleierten Personenbewegungen anonymisiert zu sehen sind, können gleichzeitig im Hintergrund Gesichter identifiziert werden, beispielsweise von bekannten Störern, wobei unbeteiligte Dritte unbeobachtet bleiben.” Über die Gesichtserkennung von artec Über die artec technologies AG Kontakt Presse und Investor Relations: Ende der Pressemitteilung Zusatzmaterial zur Meldung: Bild: http://newsfeed2.eqs.com/artec/515609.html Bildunterschrift: Videoüberwachung im Rahmen des Datenschutzes Emittent/Herausgeber: artec technologies AG Schlagwort(e): Informationstechnologie
2016-10-28 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |
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