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SolarWorld AG begrüßt Antidumping-Entscheidung in den USA
SolarWorld AG / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges 17.12.2014 SolarWorld AG begrüßt Antidumping-Entscheidung in den USA Das US-Handelsministerium hat heute Antidumping-Zölle in Höhe von mehr als 50 Prozent für Solarstromprodukte aus China und rund 20 Prozent aus Taiwan verhängt. Initiiert wurde das Verfahren von SolarWorld Industries America, einem Tochterunternehmen des Bonner Solarkonzerns SolarWorld AG. Das Unternehmen begrüßte die Entscheidung der US-Regierung. Dr.-Ing. E. h. Frank Asbeck, Vorstandsvorsitzender der SolarWorld AG: “Die US-Regierung macht Ernst im Vorgehen gegen illegales Dumping aus China. Zukünftig gewinnt wieder, wer die beste Qualität und wettbewerbsfähige Preise anbietet, nicht mehr, wer wie die chinesische Konkurrenz die meisten staatlichen Subventionen bekommt.” SolarWorld betreibt in Hillsboro/Oregon die größte Fertigung von Solarprodukten in den USA. Im 3. Quartal des Jahres 2014 erzielte SolarWorld über 40 Prozent seines Absatzes im wachsenden US-Solarmarkt. Wie in Europa, wo SolarWorld mit seiner deutschen Produktion ebenfalls größter Solarhersteller ist, stehen dort Qualität, Lebensdauer und Effizienz der Solarmodule im Fokus des Unternehmens. Die heute veröffentlichte Entscheidung des Department of Commerce ist der vorletzte Schritt zur dauerhaften Festlegung der Zölle in den USA, über deren Inkrafttreten Ende Januar nur noch das U.S. International Trade Committee entscheidet. In der Vergangenheit hatte das Gremium immer mit großer Mehrheit dem Anliegen der US-Solarindustrie für fairen Wettbewerb stattgegeben. Die neu festgelegten Zölle beziehen sich auf Solarprodukte aus Taiwan und auf Solarmodule, die mehrheitlich in China gefertigt worden sind. Sie ergänzen die bereits seit Dezember 2012 geltenden Zollmaßnahmen gegen Solarmodule, die Zellen aus China beinhalten und stoppen damit deren Umgehung. Kontakt: 17.12.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de |
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