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Zur Rose: Entscheid des Verwaltungsgerichts im Kanton Aargau: Elektronische Rezeptübermittlung uneingeschränkt möglich
EQS Group-News: Zur Rose Group AG / Schlagwort(e): Rechtssache Frauenfeld, 5. Dezember 2016 Medienmitteilung Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Aargau: Elektronische Rezeptübermittlung uneingeschränkt möglich Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau hat in seinem Urteil vom 16. November 2016 über bestimmte Aspekte des Versandhandels mit Arzneimitteln durch Zur Rose entschieden. Gemäss Gerichtsurteil dürfen Ãrzte weiterhin uneingeschränkt im Auftrag des Patienten ein Rezept elektronisch an Zur Rose übermitteln. Zudem steht es den Ãrzten weiterhin frei, Aktien von Zur Rose zu halten oder zu erwerben. Somit ändert sich für die Ãrzte im Kanton Aargau aufgrund des Urteils nichts. Zur Rose freut sich über dieses Urteil. Zum Hintergrund: Nach dem Bundesgerichtsurteil vom 7. Juli 2014 passte Zur Rose das Versandmodell an. Entsprechend beschränkte sich die im Verfahren des Verwaltungsgerichts zu entscheidende Frage nur noch auf den Aktienbesitz. Kontakt Zur Rose Ende der Medienmitteilung
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