Financialright GmbH
VW: Raus aus der Musterfeststellungsklage! (News mit Zusatzmaterial)
DGAP-News: Financialright GmbH
/ Schlagwort(e): Rechtssache
myRight stellt mit dem Sofort-Rechtsschutz neuen Finanzierungs-Algorithmus online. Berlin, 3. September 2019. Das LegalTech-Unternehmen myRight hat heute seinen neuen Finanzierungs-Algorithmus für VW-Klagen online gestellt. Auf myRight.de können Verbraucher künftig sofort prüfen, ob myRight bei Streitigkeiten Anwalts- und Gerichtskosten gegen eine reine Erfolgsprovision übernimmt. Scheitert die Klage des Verbrauchers, trägt myRight alle Kosten mit dem neuen Sofort-Rechtsschutz. myRight hat den Sofort-Rechtsschutz aufgelegt, um den über 400.000 Anmeldern an der Musterfeststellungsklage gegen VW eine schnellere Alternative per Einzelklage ohne Kostenrisiko anbieten zu können. Mit einer Erfolgsprovision ab 14,99% ist der myRight Sofort-Rechtsschutz einer der günstigsten Prozessfinanzierer von VW-Klagen im Markt. VW hat bereits einen freiwilligen Vergleich im Rahmen der Musterfeststellungsklage ausgeschlossen. Weiter werden die Chancen der Teilnehmer durch das Oberlandesgericht Braunschweig, wo die Musterfeststellungsklage anhängig ist, beschränkt. Denn das OLG hat bereits am 4. Juli 2019 mitgeteilt, dass es davon ausgehe, dass eine Reihe der Feststellungsbegehren der Klage unzulässig sei. Damit ist für Verbraucher nicht nur der Erfolg der Musterfeststellungsklage insgesamt zweifelhaft, sondern ein jahrelanges juristisches Tauziehen durch alle Instanzen abzusehen, in dem die Teilnehmer der Musterfeststellungsklage gefangen sein werden. Eine Abmeldung von der Musterfeststellungsklage ist auf myRight.de kostenlos möglich. Bei der Anmeldung auf myRight.de berechnet myRight direkt, ob auch unter Berücksichtigung der Provision sich die Klage für den Kunden lohnt. “Leider werden von dem myRight-Urteil des Bundesgerichtshofs im nächsten Jahr die Teilnehmer der Musterfeststellungsklage nicht mehr profitieren. Denn es ist zu erwarten, dass in der Musterfeststellungsklage jahrelang über die prozessrechtlichen Regelungen der Musterfeststellungsklage gestritten werden wird, für die das Urteil des Bundesgerichtshofs im Abgasskandal irrelevant ist”, so Andresen. Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs 2020 erwartet myRight auch eine schnelle Erledigung der myRight-Sammelklagen, die, anders als die Musterfeststellungsklage, direkte Zahlungsklagen zu Gunsten der teilnehmenden Verbraucher sind. Über 45.000 Menschen aus drei Ländern haben sich an den myRight-Sammelklagen gegen VW beteiligt.
Zusatzmaterial zur Meldung: Bild: http://newsfeed2.eqs.com/financialright/867685.html Bildunterschrift: myRight-Gründer Jan-Eike Andresen – Rechte liegen bei myRight
03.09.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |