Vonovia SE
Vonovia SE: 71,54 % der conwert-Aktionäre nehmen das Übernahmeangebot von Vonovia an
DGAP-News: Vonovia SE / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen
Bochum, 22. Dezember 2016 – Die Vonovia SE (‘Vonovia’) hat den weit überwiegenden Teil der Aktionäre der conwert Immobilien Invest SE (‘conwert’) bereits überzeugen können: Das conwert-Übernahmeangebot wurde in der ursprünglichen Annahmefrist, die am 19. Dezember 2016 endete, mit insgesamt 72.902.498 conwert-Aktien (d.h. 71,54 % aller conwert-Aktien) angenommen. Dabei wurden 70,87 % aller conwert-Aktien in das Barangebot eingeliefert; für 0,67 % der conwert-Aktien wurde die Tauschalternative gewählt. Mit der vorgesehenen Veröffentlichung dieses Schlussstandes in der Ausgabe der Wiener Zeitung vom 23. Dezember 2016 beginnt die dreimonatige weitere Annahmefrist (Nachfrist), in der die conwert-Aktionäre, die das Angebot bisher noch nicht angenommen haben, ihre Aktien zu gleichbleibenden Angebotskonditionen andienen können. Die Nachfrist endet am 23. März 2017 um 17:00 Uhr MEZ. Die Abwicklung des Angebots für die während der ursprünglichen Annahmefrist angedienten Aktien wird voraussichtlich Mitte Januar 2017 stattfinden. Aktionäre, die ihre Aktien in der Nachfrist andienen, erhalten die Gegenleistung voraussichtlich Anfang April 2017. Weitere Informationen finden Sie unter: http://de.vonovia-offer.de/
Seit 2013 ist das in Bochum ansässige Unternehmen börsennotiert, seit September 2015 im DAX 30 gelistet. Zudem wird die Vonovia SE in den internationalen Indizes STOXX Europe 600, MSCI Germany, GPR 250 sowie EPRA/NAREIT Europe geführt. Vonovia beschäftigt rund 7.100 Mitarbeiter. Diese Pressemitteilung wurde von der Vonovia SE (Vonovia) ausschließlich zu Informationszwecken erstellt. Sie ist weder ein Angebot zum Kauf, Tausch oder Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Tausch oder Verkauf von Vonovia-Aktien oder Aktien der conwert Immobilien Invest SE (conwert). Die Bedingungen und weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind in der am 17. November 2016 veröffentlichten Angebotsunterlage enthalten. Investoren und Inhabern von conwert-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten. Das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot wird weiterhin ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des österreichischen Rechts, insbesondere des österreichischen Übernahmerechts durchgeführt. Das freiwillige Übernahmeangebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Jurisdiktionen als Österreich durchgeführt bzw. durchgeführt werden. Diese Pressemitteilung kann Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Vorhersagen in Bezug auf die erwartete zukünftige Entwicklung von Vonovia (‘zukunftsgerichtete Aussagen’) enthalten, die verschiedene Annahmen wiedergeben betreffend z.B. Ergebnisse, die aus dem aktuellen Geschäft von Vonovia oder von öffentlichen Quellen abgeleitet wurden, die keiner unabhängigen Prüfung oder eingehenden Beurteilung durch Vonovia unterzogen worden sind und sich später als nicht korrekt herausstellen könnten. Alle zukunftsgerichteten Aussagen geben aktuelle Erwartungen gestützt auf den aktuellen Businessplan und verschiedene weitere Annahmen wieder und beinhalten somit nicht unerhebliche Risiken und Unsicherheiten. Alle zukunftsgerichteten Aussagen sollten daher nicht als Garantie für zukünftige Performance oder Ergebnisse verstanden werden und stellen ferner keine zwangsläufig zutreffenden Indikatoren dafür dar, dass die erwarteten Ergebnisse auch erreicht werden. Alle zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf den Tag der Ausgabe dieser Pressemitteilung an die Empfänger. Es obliegt den Empfängern dieser Pressemitteilung, eigene genauere Beurteilungen über die Aussagekraft zukunftsgerichteter Aussagen und diesen zugrundeliegender Annahmen anzustellen. Vonovia schließt jedwede Haftung für alle direkten oder indirekten Schäden oder Verluste bzw. Folgeschäden oder -verluste sowie Strafen, die den Empfängern durch den Gebrauch der Pressemitteilung, ihres Inhaltes, insbesondere aller zukunftsgerichteten Aussagen, oder im sonstigen Zusammenhang damit entstehen könnten, soweit gesetzlich zulässig aus. Vonovia gibt keine Garantie oder Zusicherung (weder ausdrücklich noch stillschweigend) in Bezug auf die Informationen in dieser Pressemitteilung. Vonovia ist nicht verpflichtet, die Informationen, zukunftsgerichtete Aussagen oder Schlussfolgerungen in dieser Pressemitteilung zu aktualisieren oder zu korrigieren oder nachfolgende Ereignisse oder Umstände aufzunehmen oder Ungenauigkeiten zu berichtigen, die nach dem Datum dieser Pressemitteilung bekannt werden. Die hierin erwähnten Aktien wurden und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (Securities Act) oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der USA registriert. Aktien dürfen in den Vereinigten Staaten nur nach vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des Securities Acts verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es findet kein öffentliches Angebot in den USA statt. Sofern die Aktien der Vonovia nach der Einschätzung von Vonovia gemäß den Bestimmungen des U.S. Securities Act von 1933 einem U.S. Aktionär weder angeboten noch an diesen übertragen werden dürfen, erhält dieser U.S. Aktionär, der wirksam dieses Angebot annimmt, anstatt der ihm zustehenden Anzahl an Aktien von Vonovia einen entsprechenden Barbetrag in Euro aus der Veräußerung der jeweiligen Anzahl von Aktien von Vonovia. 22.12.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
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