Dynamics Group AG (CH)
Stopp der finanziellen Repression bei der Altin AG – Information für die ALTIN (Symbol: ALTN; ISIN: CH0014424524) Aktionäre und die Medien
Dynamics Group AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Generalversammlung Information für die ALTIN (Symbol: ALTN; ISIN: CH0014424524) Aktionäre und die Medien Stopp der finanziellen Repression bei der Altin AG FINEXT Fund Management schlägt den Mitaktionären bei der von Syz & Co. lancierten Altin AG einen Massnahmenplan vor, um das bestehende Discount Problem zu lösen. Das in der Altin AG gebundene Kapital soll freigesetzt werden. Ziel ist es, eine 2-Jahres-IRR von 30% p.a. für die Aktionäre zu erreichen und die Periode der Underperformance zu beenden. – Ein kotierter Fund of Funds sollte nicht mit einem Discount zum Net Asset Value (NAV) von über 30% handeln – einfache Schritte können hier Abhilfe schaffen und sofort Ergebnisse liefern. – Die für das Investment Management von Altin verantwortliche Gesellschaft der Syz & Co. Gruppe und der Verwaltungsrat von Altin sollten sich auf die Wertschaffung für die Aktionäre konzentrieren. Wenn dies nicht möglich ist, muss man Altin als gescheitertes Produkt ansehen. In diesem Falle sollte das Kapital auf die steuerlich effizienteste Art und Weise an die Aktionäre zurückgezahlt werden (wie es in jüngster Zeit andere kotierte Fund of Funds getan haben). Nötig ist deshalb die dauerhafte Verpflichtung, den Discount zum NAV in den Griff zu bekommen. Bisher ist das nicht geschehen, wie aus der Performance der Altin-Aktie gegenüber dem NAV ersichtlich ist. – Das Vorhaben des Verwaltungsrats, die Anlagestrategie zu ändern und verstärkt in illiquide Fonds zu investieren, würde die Situation nur verschlimmern. FINEXT ist der Meinung, dass eine solche Strategie ohne ein Massnahmenpaket zur Reduktion des Discounts unsinnig ist. – Die Aktionäre sollten jetzt handeln und an der Generalversammlung am 22. April 2013 teilnehmen – mehr Informationen finden Sie unter www.change-altin.ch.
In den letzten Jahren handelten die Aktien des Schweizer Fund of Funds Altin AG ständig etwa 30% unter ihrem wahren Wert, dem Net Asset Value (NAV). Während die meisten anderen Fund of Funds dieses Problem durch einfache Massnahmen angegangen sind, hat es der Verwaltungsrat der Altin AG jahrelang versäumt, Entscheidungen zu treffen. Vielmehr konnte der Investment Manager der Bank Syz & Co. überhöhte Gebühren kassieren, während die Aktionäre leiden mussten. Ein kotierter Fund of Funds sollte nicht zu einem signifikanten Discount zum NAV handeln, sofern die getätigten Investitionen relativ liquide sind und sich das Management richtig verhält. Tritt ein Discount auf, kann der Verwaltungsrat das Problem lösen, wenn er sich dazu verpflichtet, den Discount durch steuerlich effiziente Aktienrückkäufe und andere Formen der Kapitalausschüttung zu minimieren. Das kann wie folgt erreicht werden: Zunächst wird ein Teil des Kapitals aus den zugrundeliegenden Fonds zum Nennwert zurückgenommen. Anschliessend wird dieses Kapital durch Aktienrückkäufe zu einem signifikanten Discount wieder in das bestehende Portfolio investiert. Mit anderen Worten: Beträgt der Discount 30%, dann kauft man 1 Franken zu 70 Rappen! So wird nicht nur der Kurs stabilisiert (durch die zusätzliche Nachfrage nach Aktien), sondern auch der NAV gesteigert. Diese Massnahmen trotz grossem und anhaltendem Discount nicht zu ergreifen, schädigt die Aktionäre gleich zweifach: Erstens, weil der Kurs unterhalb des inneren Werts gehalten wird, und zweitens, weil der innere Wert nicht gesteigert wird, obschon dies offensichtlich möglich wäre. Die Passivität des Altin Verwaltungsrats schädigt nicht nur die Aktionäre, sondern wirft darüber hinaus die Frage auf, ob er die Interessen des Investment Managers über die Interessen der Aktionäre stellt, was eine Verletzung der Treuepflicht darstellen könnte. Im heutigen Umfeld mit geringen Wachstumsraten kann es sich kein Investor leisten, hohe, zweistufige Gebühren zu bezahlen und einen Verwaltungsrat zu haben, der jahrelang zusieht, wie die Aktien zu einem signifikanten Discount handeln. FINEXT ist der Meinung, dass die Aktionäre lange Geduld übten. Nun ist es an der Zeit, dass das seit Jahren in den Altin-Aktien gebundene Kapital freigesetzt wird. Im Übrigen haben die Altin-Aktien in dieser Zeit eine der schlechtesten Performances der Branche erzielt. Für die Aktionäre ist die Zeit zum Handeln gekommen Futureal 2 Global Investment Fund, ein auf langfristiges Value Investing ausgerichteter Anlagefonds der durch FINEXT Fund Management verwaltet wird, hält eine Beteiligung von 1.5% an der Altin AG. FINEXT ist der Meinung, dass die Aktionäre angesichts der Untätigkeit des Verwaltungsrats reagieren müssen. Die Zeit zum Handeln ist gekommen – auf der Altin Generalversammlung vom 22. April 2013. FINEXT ist der Meinung, dass es für die Altin AG nur zwei vertretbare Optionen gibt: 1. Seine Existenz durch (i) glaubwürdiges und nachhaltiges Lösen des Discountproblems (ii), die richtige Auswahl der Fondsbeteiligungen und (iii) signifikante Effizienzsteigerungen zu legitimieren, oder 2. Zu akzeptieren, dass die Altin AG als Finanzprodukt gescheitert ist und Massnahmen zu ergreifen, um das Kapital auf die steuerlich effizienteste Art und Weise an die Aktionäre zurückzugeben (wie es bereits andere Schweizer Fund of Funds getan haben). Wir glauben, dass die Aktionäre entscheiden sollten, ob sie dem Verwaltungsrat der Altin AG noch eine Chance geben, um endlich Option 1 zu implementieren oder ob sie glauben, dass es – mit Blick auf die überaus schwache Performance und die Passivität des Verwaltungsrats – Zeit für Option 2 ist. FINEXT hat für die Generalversammlung folgende Traktanden eingereicht: 1. Teilweise Auflösung der gesetzlichen Reserven aus Kapitaleinlagen und Quellensteuer-befreite Rückzahlung der gesetzlichen Reserven aus Kapitaleinlage von CHF 8,40 pro Aktie. 2. Kapitalherabsetzung von CHF 17 auf CHF 0,05 und Rückzahlung der Nennwertreduktion. 3. Sofortige Implementierung eines fairen Second-Line Aktienrückkauf-Programms für bis zu 10% der ausstehenden Aktien. 4. Implementierung eines Follow-on 10% Aktienrückkauf-Programms im Anschluss an eine ausserordentliche Generalversammlung, wobei alle zurückgekauften Aktien vernichtet werden und das Aktienkapital reduziert wird. 5. Das Aktienrückkauf-Programm sollte so lange fortgesetzt werden, wie die Aktie zu einem durchschnittlichen gewichteten Discount gegenüber NAV von mehr als 7%, bezogen auf das vorangegangene Quartal, handelt. Die Aktionäre, die Option 2 unterstützen, sollten für ALLE Vorschläge mit JA stimmen.
Wir glauben aber, dass dieser Vorschlag – sofern er denn umgesetzt wird – in der jetzigen Form nicht ausreicht. Nur ein langfristig angelegtes Massnahmenprogramm, das den Abschlag zum NAV durch wiederholte Rückkäufe reduziert, und ein klares Ziel für die Höhe des Abschlags verspricht Erfolg. Deshalb schlagen wir vor, dass die Aktionäre, die für Option 1 sind, für die Vorschläge 3,4 und 5 mit JA stimmen, und über die Höhe der sofortigen steuerfreien Ausschüttung über ihre Abstimmung zu den Vorschlägen 1 und 2 entscheiden.
Alle von FINEXT gemachten Vorschläge sind steuerlich effizient und haben sich bei anderen Asset Managern für alternative Anlagen, die mit Altin vergleichbar sind, bewährt. Sie haben dort zu einer erfolgreichen Reduktion des Discounts von über 30% auf 7% oder weniger geführt. Unter der Annahme, dass die Umsetzung aller von FINEXT vorgeschlagenen Massnahmen den Discount zum NAV auf 7% innerhalb von zwei Jahren reduzieren kann, würde dies alleine zu einer sofortigen steuerfreien Ausschüttung von CHF 25,35 pro heutigem Marktwert von CHF 43,3 führen. Dabei würden die Aktionäre weiterhin Aktien halten, deren NAV bei etwa CHF 36 liegen würde und die alsbald bei CHF 33 handeln würden. Somit würden sie einen Cash-Flow mit einem 2-Jahres-IRR von 30% p.a. erzielen, selbst wenn das zugrundeliegende Portfolio keine Wertentwicklung erfährt. Verlangen Sie ein volles Engagement Die Altin-Aktionäre haben lange genug gelitten und dürfen nun Garantien fordern. Halbherzige Programme könnten den Aktienkurs nur vorübergehend steigern. Altins Verwaltungsrat hat bisher nicht gezeigt, dass er die Discount-Probleme angehen kann und war auch im Vergleich zu anderen Fund of Funds weniger aktiv bei Kapitalausschüttungen -trotz des anhaltend starken Abschlags zum NAV. Reduzieren Sie die überhöhten Gebühren FINEXT ist der Meinung, dass auch die hohen Gebühren und Verwaltungskosten von Altin auf ein marktübliches Niveau reduziert werden müssen. Die sehr hohen Managementgebühren und die zusätzlichen Ausgaben sind ein wichtiger Faktor für den gegenwärtigen Abschlag zum NAV. In der heutigen von niedrigen Zinsen und geringen Erträgen geprägten Zeit, sind diese nicht haltbar. Die jährlichen Managementgebühren von 1,5% plus Allgemein- und Verwaltungskosten von 0,5% sind in einem solchen Umfeld nicht nachhaltig, insbesondere wenn man berücksichtigt, dass Altin keine direkten Investitionen tätigt, sondern in Fonds anderer Manager investiert, die selber wieder Gebühren von etwa 2% plus Erfolgshonorare erheben. Im Klartext heisst dies, dass etwa 4% bis 6% des verwalteten Vermögens für Gebühren verwendet werden. Vergleichbare kotierte Asset Manager verlangen Gebühren von 0,5% bis 1%. Darüber hinaus sind die Verwaltungskosten von Altin im Vergleich zu anderen Asset Managern überhöht. Die Finanzergebnisse von 2008 bis 2012 zeigen: Während Altin Verluste von insgesamt USD 68,3 Mio. erlitt, wurden rund USD 27 Mio. an Managementgebühren und Verwaltungskosten bezahlt. Eine neue Strategie die ungeeignet ist für die gegenwärtige Situation. FINEXT ist besorgt über den vom Altin Vorstand angekündigten Strategiewechsel, der einen höheren Anteil an illiquiden Investments und höheres Leverage vorsieht. Solche Veränderungen gehen offensichtlich einher mit signifikanten Risiken, sowohl bei der Wahl der Investments, als auch bei der Ausführung. Das gilt insbesondere mit Blick auf das gegenwärtige Marktumfeld. Der wichtigste Grund für eine Ablehnung aber ist aber, dass dies schlicht die falschen Schritte sind. Denn zuerst muss das Discountproblem gelöst werden. Es ist nämlich noch schwieriger, den Discount zu reduzieren, wenn die zugrundeliegenden Investments illiquide sind. Warum sollten höhere Returns durch die Wahl einer illiquiden Strategie produziert werden, wenn eine einfache Strategie sehr hohe Renditen durch Kapitalreduktion verspricht? Bevor die Möglichkeit eines Strategiewechsels in Betracht gezogen wird, sollte der Verwaltungsrat sich auf die Implementierung der simplen Wertsteigerungsmassnahmen konzentrieren, um die Werte sicher und vorsehbar freizusetzen. Es gibt Hoffnung, die Anteilseigner müssen nur handeln Andere Investmentfirmen haben erfolgreich den Discount zum NAV reduzieren können. Das zeigt der Fall eines vergleichbaren Asset Managers, der Absolute Invest AG. Die Aktien von Absolute Invest handelten mit einem grossen Abschlag zum NAV. Der Discount erreichte Ende April 2009 35% (während der Finanzkrise). Das Unternehmen unternahm energische Schritte zur Freisetzung des Shareholder Value durch eine Reihe von Massnahmen. Absolute Invest AG hat ähnliche Schritte, wie jetzt von FINEXT vorgeschlagen, durchgeführt: – Mehrere Runden von Aktienrückkäufen, – Ausschüttung des Aktienpremiums (5 USD) – Ausschüttung einer weiteren Dividende (10 USD)
FINEXT ermutigt alle Altin Anteilseigner sich zur Aktionärsversammlung anzumelden und dort für die hier dargelegten Vorschläge zu stimmen. Informationen zur Registrierung und zur Abstimmung finden Sie unter www.change-altin.ch.
Dynamics Group AG, Utoquai 43, 8024 Zürich
FINEXT Fund Management ist ein europäischer, auf Value Investing ausgerichteter Investment Manager. FINEXT verfolgt eine globale Anlagenstrategie, die durch ein Multi Asset Class Portfolio versucht, Renditen ähnlich denen in Aktienmärkten bei verminderter Volatilität zu erzielen. FINEXT verwaltet Vermögen von über USD 150 Mio. und zeichnet sich durch einen langfristigen Anlagehorizont aus. Der Futureal 2 Global Fund, der von FINEXT gemanagt wird, ist seit 2009 ständiger Aktionär von Altin. Ende der Medienmitteilung 08.04.2013 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch EQS CORPORATE COMMUNICATIONS. www.eqs.com – Medienarchiv unter www.eqs.com/ch/pressemappen Für den Inhalt der Mitteilung ist der Herausgeber verantwortlich. |
206227 08.04.2013 |