SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB
SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB: Erfolge gegen GENERALI Lebensversicherung und Skandia Lebensversicherung. Der Widerspruchs-Joker sticht!
DGAP-News: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB / Schlagwort(e): Rechtssache/Vergleich GENERALI-Lebensversicherungskunden lassen sich nicht auf die “Reste-Rampe” drängen – Schirp & Partner erfolgreich mit Widerspruchs-Joker! Die Lebensversicherungskunden der GENERALI machen sich große Sorgen: Die GENERALI plant, 4 Millionen Lebensversicherungs-Policen aus ihrem Bestand an einen externen Finanzinvestor zu verkaufen. Noch vor wenigen Jahren wäre so ein Vorgang undenkbar gewesen: Der zweitgrößte deutsche Privatversicherer will Millionen langjährige Kunden aus ihrer Vertragsbeziehung herausdrängen! Bei einem solchen “run-off” genannten Zwangsverkauf der Verträge spielen die Interessen der Kunden keine Rolle mehr. Der neue Inhaber der Policenbestände hat nur noch das Ziel, so viel Geld wie möglich aus den Verträgen herauszuquetschen, alles andere ist ihm egal. Englische, amerikanische und chinesische Finanzinvestoren spekulieren darauf, sich an der Altersversorgung deutscher Versicherungsnehmer bereichern zu können. Die Geier kreisen schon. Der Kunde, der das nicht mit sich machen lassen will, muss handeln. “Runter von der Reste-Rampe” ist die Devise! Die gute Nachricht: Der Widerspruchs-Joker kann helfen. Die zweite gute Nachricht: Viele Versicherer – darunter auch die GENERALI – einigen sich inzwischen außergerichtlich mit ihren Kunden. Man muss nicht mehr zu Gericht laufen, sondern kann seine Ansprüche schnell und ohne Risiken durchsetzen. Allerdings ist es nötig, dass man sich durch sachkundige Anwälte vertreten lässt, ansonsten “mauern” die Versicherer. Wenn aber kompetente und energische Anwälte ans Werk gehen, dann kann man auch ohne gerichtliche Hilfe der Reste-Rampe entkommen. Und der angenehme Nebeneffekt: Nebenbei kann man oft noch erhebliche Zusatzzahlungen durchsetzen, die weit über das hinausgehen, was der Versicherer als Rückkaufswert ausgerechnet hat. Auch bei Versicherern, bei denen kein “run-off” geplant ist, können die Kunden oft nicht zufrieden sein: Sehr viele Lebensversicherungen liefern unbefriedigende Erträge. Oft hilft auch hier der Widerspruchs-Joker: Man kann auch heute noch den Erklärungen widersprechen, mit denen man den Vertrag einmal eingegangen ist. Ca. 128 Mio. Policen leiden an derartigen rechtlichen Mängeln, die auch rückwirkend geltend gemacht werden können. Das führt oft zu erheblichen Nachzahlungen zugunsten des Versicherungsnehmers. Darin liegt eine riesige Chance für jeden Versicherungsnehmer, die man nicht verschenken sollte! Aktuelle Erfolgsbeispiele: GENERALI Lebensversicherung AG und Skandia Lebensversicherung AG. Schirp & Partner Rechtsanwälte aus Berlin konnten mehrere Mandanten vor den Verdrängungsbemühungen der GENERALI retten. Und als angenehmen Nebeneffekt konnten Schirp & Partner bei den Versicherern Nachzahlungen für ihre Mandanten durchsetzen, die um bis zu 58 % über die avisierten Rückkaufswerte hinausgingen, die die Versicherer mitgeteilt hatten. Diese Erfolge sind gelungen, ohne dass ein Gericht bemüht werden musste. Rechtsanwältin Anne Wenzelewski von Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB aus Berlin: “Wir freuen uns, dass wir bereits nach wenigen Wochen diese schönen Zusatzzahlungen für unsere Mandanten durchsetzen konnten. Wir mussten dafür nicht einmal ein Gericht bemühen. Das hat sich für unsere Mandanten wirklich gelohnt! Derzeit sind es schon 11 Versicherungsunternehmen, die die Zusatzansprüche ihrer Kunden anstandslos auszahlen, wenn man diese Ansprüche kompetent und sachgerecht aufbereitet hat.” Rechtsanwalt Alexander Temiz von Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB aus Berlin: “Ganz besonders wichtig ist der Widerspruchs-Joker für Kunden der GENERALI. Wer sich nicht gegen seinen Willen auf die Reste-Rampe schieben lassen will, sollte die Widerspruchsmöglichkeit durch uns prüfen lassen. In vielen Fällen konnten wir schnell und unbürokratisch helfen.” Erreichbar für ergänzende Auskünfte: – Anne Wenzelewski, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht, Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB, Leipziger Platz 9, 10117 Berlin, Tel. 030-3276170, mail: wenzelewski@ssma.de; – Alexander Temiz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB, Leipziger Platz 9, 10117 Berlin, Tel. 030-3276170, mail: temiz@ssma.de
25.04.2018 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |