SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB
René Lezard-Anleihe: Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB zum gemeinsamen Vertreter gewählt
DGAP-News: Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB / Schlagwort(e): Anleihe/Kapitalrestrukturierung Die Gläubigerversammlung der Anleihe 12/17 der René Lezard Mode GmbH (ISIN DE000A1PGQR1 / WKN A1PGQR) wählte am 9. November 2016 in Frankfurt am Main die Rechtsanwälte Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB zum gemeinsamen Vertreter gem. Schuldverschreibungsgesetz. Die Gläubigerversammlung hat damit einer Restrukturierung des Unternehmens eine Zustimmung erteilt. Diese Zustimmung steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass der gemeinsame Vertreter den Restrukturierungsmaßnahmen im Detail zustimmt. Der gemeinsame Vertreter vertritt allein die Interessen der Anleihegläubiger und zwar aller. Dies gilt laut Schuldverschreibungsgesetz auch für jene, die gegen seine Bestellung gestimmt haben oder die auf der Versammlung nicht anwesend oder vertreten gewesen sind. Anleihegläubiger können sich registrieren lassen Zu den Aufgaben des gemeinsamen Vertreters gehört es, die Anleihegläubiger zu informieren. Zu diesem Zweck werden Anleihegläubiger gebeten, sich registrieren zu lassen. Hierzu genügt zunächst ein formloses Fax oder eine E-Mail. Der gemeinsame Vertreter wird alsbald auf die registrierten Anleihegläubiger zukommen. Kontakt: Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte Ansprechpartnerin: Dr. Susanne Schmidt-Morsbach Leipziger Platz 9 10117 Berlin Telefon: 030-327 617 0 Telefax: 030 327 617 17 www.ssma.de www.AchtungAnleihe.de r-l@ssma.de
2016-11-14 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |