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net mobile AG: Verlustanzeige gem. § 92 Abs. 1 AktG
net mobile AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Jahresergebnis CORPORATE NEWS net mobile AG: Verlustanzeige gem. § 92 Abs. 1 AktG Düsseldorf, 08. Mai 2015 – Der Vorstand der net mobile AG zeigt hiermit an, dass ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft eingetreten ist (§ 92 Abs. 1 Aktiengesetz). Der Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals ist zurückzuführen auf nicht liquiditätswirksame Wertberichtigungen im Rahmen des Jahresabschlusses 2014. Ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals löst nach § 92 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) eine gesetzliche Pflicht zur Einberufung einer Hauptversammlung aus. Die Einberufung wird in den nächsten Tagen zusammen mit der Veröffentlichung der Tagesordnung erfolgen. Im Rahmen dieser Hauptversammlung wird der Vorstand den Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals anzeigen und die Lage der Gesellschaft erläutern. Über net mobile AG Ansprechpartner net mobile AG Folgen Sie uns auf Twitter: twitter.com/netmobileag 2015-05-08 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de |
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