Penell GmbH
Lückenlose juristische und kaufmännische Aufarbeitung – Einladung zur Abstimmung
Penell GmbH / Schlagwort(e): Sonstiges PRESSEMITTEILUNG – Lückenlose juristische und kaufmännische Aufarbeitung – Einladung zur Abstimmung ohne Versammlung vom 02. Februar 2015 bis 04. Februar 2015 über eine Fristverlängerung für das Nachbesicherungskonzept Ober-Ramstadt, 09. Januar 2015 – In Abstimmung mit dem Treuhänder und dem gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger informiert das Management der Penell GmbH über den gegenwärtigen Sachstand und den zeitlichen Ablauf der Restrukturierung der Penell-Unternehmensanleihe (ISIN: DE000A11QQ82). Allen Beteiligten ist sehr an einer lückenlosen und transparenten Aufarbeitung der Geschehnisse gelegen. Aktuell werden dafür die operativen Handlungen der Vergangenheit sowie die Umstände bei der Emission und insbesondere das Thema der nicht dem Prospekt entsprechenden Besicherung der Anleihe detailliert untersucht. Hierzu hat die Gesellschaft neben dem gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger und dem Treuhänder nun auch die renommierte Rechtsanwaltskanzlei CMS Hasche Sigle beauftragt, die juristische Aufarbeitung der Vorgänge für die Anleihegläubiger vorzunehmen. Darüber hinaus wird aktuell durch den Treuhänder, die MSW GmbH Berlin, ein umfassendes Sanierungskonzept nach IDW S6 inkl. Liquidationswertanalyse angefertigt, um die wirklichen Werte sowie die Rahmenbedingungen einer etwaigen Fortführungsprognose der Penell GmbH genau zu untersuchen. Die Fertigstellung dieser Gutachten wird für Ende Januar erwartet. Auf dieser Basis wird der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger, die One Square Advisory Services GmbH, mit der Gesellschaft und den Gesellschaftern einen Vorschlag für ein tragfähiges Nachbesicherungskonzept erarbeiten. Um die notwendige Faktenlage und Transparenz für ein solches Nachbesicherungskonzept zu schaffen, bittet die Gesellschaft die Anleihegläubiger um die notwendige Zeit und um eine entsprechende Fristverlängerung bis zum 28. Februar 2015. Die Gesellschaft wird daher alle Anleihegläubiger zu einer Abstimmung ohne Versammlung einladen. Die Einladung wird am Mittwoch, den 14. Januar 2015 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht und soll vom 2. Februar 2015 bis 4. Februar 2015 stattfinden. Sobald die Untersuchungen des externen Expertenteams abgeschlossen sind, kann ein Nachbesicherungskonzept erarbeitet und den Anleihegläubigern in einer weiteren Gläubigerversammlung voraussichtlich im Februar 2015 zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Unternehmerfamilie Penell hat bereits angekündigt, im Rahmen dieses Nachbesicherungskonzeptes einen signifikanten Beitrag zu leisten. Über Penell: Die Penell GmbH berät, plant und liefert für ihre Kunden weltweit die Elektroversorgung beim Bau von Infrastrukturprojekten. Die Penell-Projektkompetenz erstreckt sich insbesondere auf die Bereiche Tunnel-, Tief- und Hochbau, Bergbau- und Transportlogistik, Chemie und Pharma. Während das Engineering “nur Mittel zum Zweck ist”, verdient Penell hauptsächlich sein Geld durch den Verkauf der Elektroartikel vom kleinsten Schalter bis zum dicksten Kabel. Dabei agiert die Gesellschaft aus Ober-Ramstadt nicht nur als “normaler Lieferant”. Der Kunde sehnt sich den industriell ausgerichteten Handelspartner regelrecht herbei, der nicht nur den rein kommerziellen Anteil, sondern auch den darüber hinausgehenden technischen Anteil zu einem guten Stück mitbewältigen kann. Daher wird Penell oft schon in der Planungsphase eines neuen Projektes eingebunden und liefert Know-how. Durch diese Kompetenz unterscheidet sich die Gesellschaft von seinen Wettbewerbern. Mit seinen insgesamt 31 Mitarbeitern erwirtschaftete die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2013/2014 (31.03.) einen Umsatz (ungeprüft) von EUR rund 18,3 Mio. Kontakt Penell GmbH Disclaimer Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Es findet kein öffentliches Angebot der Wertpapiere der Penell Elektrogroßhandel GmbH außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und des Großherzogtums Luxemburg statt. Das öffentliche Angebot in der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg erfolgt ausschließlich auf der Grundlage des von der Commission de Surveillance du Secteur Financier (“CSSF”) gebilligten Wertpapierprospekts, welcher auf der Website der Penell Elektrogroßhandel GmbH unter www.penell.de zur Verfügung gestellt wird. 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Wertpapiere, einschließlich der Anleihe der Penell Elektrogroßhandel GmbH im Rahmen des Angebots, dürfen in den USA oder auf Rechnung bzw. zugunsten von auf US-Personen (wie in Regulation S des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültigen Fassung (“Securities Act” definiert) nur nach vorheriger Registrierung nach den Vorschriften des Securities Act oder aufgrund einer Ausnahmeregelung von der Registrierungspflicht verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Weder die Penell Elektrogroßhandel GmbH noch sonst eine Person beabsichtigen, das Angebot oder einen Teil davon in den USA zu registrieren oder ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den USA durchzuführen. Dieses Dokument enthält zukunftsgerichtete Aussagen. 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Anleger werden daher gewarnt, sich bei ihren Anlageentscheidungen in Bezug auf die Penell Elektro Großhandel GmbH auf die hier zum Ausdruck kommenden zukunftsgerichteten Aussagen zu stützen. 2015-01-09 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de |
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