Kirchhoff Consult GmbH
KIRCHHOFF CONSULT UND DSW: EMPFEHLUNGEN ZUM MINDESTINHALT DER NEUEN QUARTALSMITTEILUNGEN AB 2016
DGAP-News: Kirchhoff Consult AG / Schlagwort(e): Sonstiges PRESSEMITTEILUNG KIRCHHOFF CONSULT UND DSW: EMPFEHLUNGEN ZUM MINDESTINHALT DER NEUEN QUARTALSMITTEILUNGEN AB 2016 Die Hamburger Agentur für Finanz- und Unternehmenskommunikation Kirchhoff Consult AG und die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) haben gemeinsam Empfehlungen für den Mindestinhalt der neuen Quartalsmitteilungen entwickelt. Die Empfehlungen konkretisieren die Mindestvorgaben gemäß der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse. Experten empfehlen, weiterhin transparent zu berichten Trotz Neuerung der Börsenordnung, die sehr geringe Anforderungen an den Inhalt einer Quartalsmitteilung vorsieht, empfehlen Kirchhoff Consult und die DSW eine transparente Berichterstattung fortzuführen – sowohl für Unternehmen im Prime Standard als auch im General Standard. Insbesondere sollten demnach die Zwischenabschlusstabellen sowie die Informationen zu den Segmenten beibehalten werden. Diese Angaben sind sowohl für Privatanleger als auch für institutionelle Investoren unerlässlich, um sich ein fundiertes Bild von der wirtschaftlichen Entwicklung und der Finanzlage des Unternehmens machen zu können. Die Kommentierung der Zahlen sollte sich dabei allerdings auf das Wesentliche beschränken und auf zuvor veröffentlichte Berichte Bezug nehmen. “Unsere Empfehlungen zur Quartalsmitteilung konkretisieren anschaulich wie Unternehmen mit der neuen Regulierung umgehen sollten. Börsennotierte Gesellschaften haben eine Verantwortung gegenüber ihren Kapitalgebern und diese haben ein berechtigtes Interesse an aussagekräftigen Quartalszahlen. Es lassen sich dennoch erhebliche Einsparungen beim Umfang der Quartalsberichte erzielen, ohne dass der Informationsgehalt darunter leidet”, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. Bezüglich des Gesamtumfangs der Quartalsmitteilung lässt sich jedoch kein allgemein gültiger Richtwert definieren, da die Komplexität des jeweiligen Geschäftsmodells letztlich immer den Umfang der Berichterstattung bestimmt. “Wir sind überzeugt, dass die Unternehmen im Prime Standard auch weiterhin einen aussagekräftigen Quartalsbericht veröffentlichen werden, denn der Wettbewerb um Kapital wird nicht mit weniger Transparenz gewonnen. Erfahrungen aus Großbritannien zeigen, dass 80 Prozent der Unternehmen weiter Quartalsberichte publizieren, ohne regulatorisch dazu verpflichtet zu sein”, sagt Klaus Rainer Kirchhoff, Vorstandsvorsitzender der Kirchhoff Consult AG. Hintergrund ist, dass die Pflicht zur Quartalsberichterstattung mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie entfallen ist und die Frankfurter Wertpapierbörse in ihrer Börsenordnung in der Fassung vom 30. November 2015 die Pflicht zur Erstellung von sogenannten Quartalsmitteilungen für Unternehmen des Prime Standard eingeführt hat. Unternehmen, die im General Standard notieren, müssen hingegen überhaupt keine Quartalsinformationen mehr publizieren. Die vollständige Übersicht der Empfehlungen der Kirchhoff Consult AG in Kooperation mit der DSW finden Sie unter: http://www.kirchhoff.de/fileadmin/20_Download/2013-Studien/Empfehlungen_Quartalsmitteilung_2016_DSW_Kirchhoff_Consult.pdf ÜBER DSW ÜBER KIRCHHOFF PRESSEANFRAGEN
2015-12-17 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |